Hallo,
wie einige wahrscheinlich schon am eigenen Leibe erfahren haben, versuchen sich private Unfallversicherungen oft über die sog. "Psychoklausel" davor zu drücken, bei SHT in Regress genommen zu werden. Das trifft vor allem Patienten, bei denen kein schweres SHT oder auch ein Schleudertrauma stattgefunden hat.
Ich habe jetzt einen aufschlussreichen Bericht gelesen, in dem gerade diese Psychoklausel ad absurdum geführt wird:
"Die Neurowissenschaften haben die Erkenntnis gewonnen, dass alle psychischen Störungen eine neurobiologische Grundlage haben und dass das Gehirn das Organ unseres Verhaltens und Erlebens ist. Schäden im Gehirn wirken sich daher immer auch auf Erleben und Verhalten aus."
Quelle: http://www.dgsgb.de/downloads/Schoof-Tams Bd.28.pdf
Dazu hier noch nachzulesen:
http://www.iww.de/vk/archiv/versich...lausel-in-der-unfallversicherung-durch-f32349
Vielleicht hilft´s dem einen oder anderen?
Viele Grüße,
Rudinchen
wie einige wahrscheinlich schon am eigenen Leibe erfahren haben, versuchen sich private Unfallversicherungen oft über die sog. "Psychoklausel" davor zu drücken, bei SHT in Regress genommen zu werden. Das trifft vor allem Patienten, bei denen kein schweres SHT oder auch ein Schleudertrauma stattgefunden hat.
Ich habe jetzt einen aufschlussreichen Bericht gelesen, in dem gerade diese Psychoklausel ad absurdum geführt wird:
"Die Neurowissenschaften haben die Erkenntnis gewonnen, dass alle psychischen Störungen eine neurobiologische Grundlage haben und dass das Gehirn das Organ unseres Verhaltens und Erlebens ist. Schäden im Gehirn wirken sich daher immer auch auf Erleben und Verhalten aus."
Quelle: http://www.dgsgb.de/downloads/Schoof-Tams Bd.28.pdf
Dazu hier noch nachzulesen:
http://www.iww.de/vk/archiv/versich...lausel-in-der-unfallversicherung-durch-f32349
Vielleicht hilft´s dem einen oder anderen?
Viele Grüße,
Rudinchen