• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

PUV - Berechnung der Invaliditätsleistung

gabili

Neues Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2011
Beiträge
20
2008 wurde ich von einem Hund angegriffen, die Begutachtung ergab 7/10 Armwert, eine Vorschußzahlung wurde bereits gezahlt. Ein weiteres Gutachten wurde bereits in Arbeit gegeben, da sich keinerlei Veränderung ergab, gehe ich davon aus, dass das folgende Gutachten gleichen Inhalt hat. Meine Versicherungssumme liegt bei 20452,- Euro mit progressiver Invaliditätsstaffel (500%) Wer kann mir helfen bei der Berechnung mir zustehender Invaliditätsleistung.
 
Hallo gabili,

du hast um 0,56 Uhr von Meggy Antwort mit der exakten Summe bekommen - reicht dir das nicht? :confused:

Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo,

wir sollten sollche unfreundlichen Fragen nur noch wie eine Automat beantworten:

10€ Spende (ans Unfallopfer-Forum) oben rein---->
---> unten Antwort (wie von Meggy)
raus;):rolleyes:.

Bei drücken der Spendenbelegtaste -----> Spendenbeleg raus:D

...und nun der Nächste bitte:rolleyes:

Gruß
Kai-Uwin
 
Invaliditätsentschädigung

..--.. Hallo Gabili,

nachdem Du jetzt unter einem eigenen Thema nochmals fragst, denke ich
dass Du meine Antwort nicht gefunden hast.

Deine Frage unter "Private Versicherungen"
in dem Thema "Aussenbandruptur"

war im Telegramm-Stil -- und somit meine -- Antwort-- auch.

Meine Antwort:

Sofern das neue Gutachten nicht einen niedrigeren Invaliditätsgrad als
7/10 Arm ergibt beträgt bei Berücksichtigung von Progression 500 die
Invaliditätsentschädigung 19.836,50 Euro.

Hoffe, dass ich etwas helfen konnte.

Wünsche Dir alles Gute

Meggy
 
danke Meggy für die Antwort, wie erfolgt in meinem Fall die Berechnung, hätte dazu gern ein Vergleichsbeispiel....., danke nochmal.....
 
Hmmmm :confused:

du willst mehr wissen? Ok, wir auch.

Welche Verletzungen hast du? Wie ist der Stand der Heilung? Wer hat die GA in Auftrag gegeben? Du oder PHV?

Wir könnte auch noch fragen wie der Hund hieß, aber das würde zu weit führen.

Du hast von Meggy bereits zwei kompetente Anworten bekommen, aber wir sind eben nicht wie Kai-Uwin bereits schrieb, ein Antwortautomat. Dieses Forum besteht nur aus Geben und Nehmen. Aber wenn niemand gibt kann man nichts nehmen.

Was macht's für dich einen Sinn wenn du den Weg der Berechnung kennst. Fallbeispiel? Kennst du sicher aus dem Job ganz gut.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo gabili,

manche merken durch einen kleinen Wink "wie der Hase läuft";)...manche nicht:rolleyes:.

Wir sind hier kein Dienstleistungsforum, zumal wir hier unsere "Arbeit" alle ganz umsonst machen. Wir alle haben auch "Schaden genommen" als UO oder Angehöriger und dem Forum, der Gemeinschaft hier viel zu verdanken.


Dieses Forum lebt von GEBEN und NEHMEN, wir wollen keine Fragen ohne wenigstens eine kleine Hintergrundinfo, beantworten müssen..
Wieso - Warum - Wann - Wo - Wie, ist sehr wichtig.
Aus jeder beantworteten Frage kann auch ein anderes Opfer profitieren, dafür brauchen wir aber auch mehr Angaben.


Auch Dein Fall kann einem anderen UO helfen.


Freundliche Fragen, die mit einer Begrüßung anfangen und mit einem Gruß enden werden zu 99,99% immer sofort beantwortet.


Also...nix für ungut:), fang noch einmal an, ich bin sicher Du wirst uns noch sehr brauchen können.


Gruß
Kai-Uwin

Hallo Gitti, wie so oft....2 Frauen...ein Beitrag *grins*
 
Progression PUV

H a l l o Gabili,

Berechnung der Versicherungsleistung bei:

20.452 Euro Versicherungssumme
7/10 .. Armwert
= 49 % Invaliditätsgrad (Rechnung: Armwert =70% :10 x 7 = 49 %)
49 % = 97 % bei 500 % Progression (Rechnung 20452 x 97:100 =
19.838,44 Euro zu erwartende Invaliditätsentschädigung)

Progression 500 %

bedeutet bis 25 % Invalidität = Entschädigung 25 % der Vers.-Summe

ab 25 % Invalidität - 50 % Invalidität steigt pro Grad der Invalidität der
Prozentwert der Entschädigungssumme um 3 % an. Ab 50 % Invalidität
um 6 %. Ab 75 % um 10 %, so dass bei 100 % Invalidität 500 % der
Versicherungssumme bezahlt werden würde.

Beispiele:

Invalidität 6/10 = 42 % = (Progression 500 ) = 76 % = 15543,52 Euro
Invalidität 8/10 = 56 % = (Progression 500 ) = 136 % = 27814,72 Euro

Denke mal ich habe Deine Fragen jetzt ganz ausführlich beantwortet.

Nachdem die "Winke mit dem Scheunentor" noch nicht den ersehnten
Erfolg gezeigt haben, wünsche ich mir jetzt von Dir etwas:

Bitte stelle an den Anfang Deines nächsten Beitrages

Hallo... (und Name, den Du ansprechen möchtest)
oder
Hallo alle Forumsmitglieder,
oder, oder, oder ......
Guten Morgen,
oder, oder, oder

und am Ende Deines Beitrages

Tschüss

Gabili

oder

Viele Grüsse

Gabili

oder, oder, oder

und Alle die hier helfen können und wollen sind zufrieden.

In diesem Sinn, hoffe etwas geholfen zu haben.


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo Meggy,
ich bewundere Deine Geduld obwohl sie die Bequemlichkeit bestimmter User fördert.Hätte Gabili sich die Mühe gemacht Deine Beiträge zu lesen wäre Sie von alleine auf die Lösung gekommen und hätte von Deinem immensen Wissen lernen Können.
Gruß Beinmodel
 
Danke liebe Maggy, nun bin ich gut durch dich in der Sache informiert worden.
Deine Ratschläge werde ich in Zukunft berücksichtigen, versprochen.
Im Übrigenfinde ich dieses Forum ganz toll, viele interesannte Themen ...

liebe Grüße Gabili ;)
 
Hallo meine lieben Mitmenschen im Forum. Diese Invaliditätsrechnung macht mich ganz mürrisch. Wie bekomme ich den z.b Fussgliedertaxe 40%. 52500--262500€ Versicherungssumme 500 Progression den Wert den die Unfallversicherung bezahlen muss. Ich habe einen Fersenbeintrümmerbruch und werde wohl oder übel 20 mde bekommen. Wie berechne ich dann die Summe. Lieben Dank für Eure Hilfe vorab.
 
Berechnung

Hallo Mic,

eigentlich ist es jetzt noch viel zu früh, um über eine Leistung der PUV
nachzudenken.

Frühestens 1 Jahr nach Unfall kann die Funktionsunfähigkeit des Fußes
begutachtet werden.

Lese bitte Deine Versicherungsbedingungen (AUB) genau durch.
Achte auf die Fristen. Der Unfall muß der PUV gemeldet sein. Frühestens
1 Jahr nach Unfall muss die Invalidität der Versicherung durch Deinen Arzt
bestätigt werden.

Zur Berechnung der Invaliditätsentschädigung ein Beispiel:

Deine Versicherungssumme (Invaliditätssumme) = 52500 €

Bei einer 100 % Invalidität (= fast tot) würde bei 500 Progression 262500 €
gezahlt werden.

Wenn Dein Fuß (Gliedertaxe 40 %) um 20 % beeinträchtigt bleiben würde
müßte die PUV 8 % der Versicherungssumme = 4200 € zahlen.


Viele Grüße

Meggy
 
Top