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PUV - Berechnung der Invaliditätsleistung

Hallo Rosi 70,

Die Unfallrente ist ab Unfall zu zahlen, wird aber in der Klage erst einmal als feste Summe gefordert bis zur Klageerhebung und ist zusätzlich ab Klageeinreichung als zukünftige monatliche Zahllung zu fordern. Die strittige Invaliditätssumme ist erst ab Klageeinreichung zu verzinsen. Wenn die Versicherung verurteilt wird, ist die Rente ab Fälligkeit auch verzinst. In Deinen Versicherungsbedingungen ist sicher nichts zur Verzinsung geschrieben, deshalb gilt §§ 288 und 247 BGB.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

Danke für deine Antwort.

Dass die Invaliditätsumme erst ab Klageeinreichung verzinst werden kann, kann ich mir kaum vorstellen.

Ich bekomme jährlich angepasste Invaliditatsbescheinigungen (Progression). Wenn ich schon keine Zinsen berechnen darf, warum kann ich denn dann nicht denn aktuellsten Invaliditätswert nehmen und nicht aus 2013.

Weiß jemand Rat.

LG Rosi70
 
Hallo Rosi,

auch ich habe meine PUV verklagt, bin jetzt im 14.Jahr nach dem Unfall. Bei mir hat die PUV wenigstens den Unfall an sich anerkannt und eine Teilsumme der Invalidität bezahlt, aber auch ich kämpfe um meine Rente, weil die Invalidität über 50 % beträgt.
Mein Wissen habe ich aus meiner Klage geschöpft. Ich bin jetzt bereits in der 2.Instanz vor dem Kammergericht ( sonst OLG) und hatte vor dem Landgericht wenigstens einen Teilerfolg. Auch meine PUV ist mit Dynamik - Grundlage war immer der Policenstand vom Unfalltag.
Ich berichte also aus eigenem Erleben und bin kein Anwalt.

Vielleicht liest Du die Klage noch einmal in Ruhe.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

Wahnsinn...14 Jahre. So lange dürfte m.E. ein Verfahren nicht dauern.

Leider ließt man hier aber häufiger von so langer Dauer.

Schön, dass du bereits einen Teilerfolg erzielen konntest und auch eine Teilsumme erhalten hast.

Ich habe jetzt erst den Klageentwurf von meinem Anwalt erhalten, der einige Fehler enthält.
Wir werden wohl kurzfristig noch einen Termin vereinbaren müssen, um über einige Punkte zu sprechen und dann kann die Klage raus.

Allen noch einen schönen Sonntag

Rosi70
 
Hallo Rosi,

Klagestand ist auch bei mir Tag des Unfall.

Ich habe nach dem ersten Gutachten, Rückwirkend auf den Unfalltag eine Zahlung erhalten!

Nach dem Abschlußgutachten, und einer unbeschriebenen Wunderheilung, muss ich nun abwarten was noch kommt!

Mein Rechtsanwalt ist schon dran!

Las dir nichts gefallen!


MfG


GSXR
 
Hallo GSXR,

Ich hatte im Vorfeld ein selbständiges Beweisverfahren und gehe auch mit einem guten Gutachten in die Klage, trotzdem habe möchte ich nicht meine ganze Energie in diese Klage einbringen.
Ich möchte mir nicht alles gefallen lassen, aber mein Ziel ist es wieder gesund zu werden.

Ich rechne mit nichts und wenn ich am Ende doch was bekomme, dann freue ich mich riesig.
Bei mir ist leider im Vorfeld soooo viel schief gelaufen, dass es eher unwahrscheinlich ist zu gewinnen; aber wer weiß.

Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg.

LG

Rosi70
 
Hallo,

jetzt hab ich doch noch eine Frage zur Klageeinreichung.

Zu welchen Zeitpunkt kann ich denn die Unfall-Rente einklagen? Zum Unfallzeitpunkt oder erst zum Zeitpunkt der Klageeinreichung?

LG Rosi70
 
Hallo Rosi70,

du forderst die Rente ab Datum des Unfalls bis Klageeinreichung in einer Gesammtsumme und ab Klageeinreichung den monatlichen Betrag.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

danke für deine Antwort.

Ich war auch der Meinung, dass man die Unfall-Rente ab Unfalltag einklage könne; mein Anwalt war anderer Auffassung und hat ein Datum festgesetzt, wo die Versicherung Ansprüche abgelehnt hat. Ablehnt hatte sie aber von Anfang an

Egal, ich habe meinen Anwalt jetzt aufgefordert, in der Klage die Unfall-Rente ab Unfalltag einzuklagen; wenn es nicht korrekt ist, wird das Gericht sowieso Forderungen streichen;-), was ich mir aber nicht vorstellen kann.

LG

Rosi70
 
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