Hallo,
ich bin seit einem schweren Unfall ALG II Empfänger. Krankengeldzahlung ist ausgelaufen, arbeitsunfähig, Rentenantrag läuft....bis dahin Hartz Empfänger.
Nun meine Frage: Ich erhalte demnächst eine kleine einmalige Auszahlung meiner privaten Unfallversicherung bezügl. des Unfalls.
Dieses Geld möchte ich auf meinen Kredit einzahlen, damit die Raten runterkommen und ich endlich mal wieder "Luft zum Atmen" habe.
Darf mir die Arge dieses verbieten und darauf bestehen, daß das Geld auf Hartz angerechnet wird und ich davon leben muß? Die monatl. Rate des Kredits beträgt 280,00 Euro, mir bleibt kaum etwas vom Regelsatz übrig.
ich bin seit einem schweren Unfall ALG II Empfänger. Krankengeldzahlung ist ausgelaufen, arbeitsunfähig, Rentenantrag läuft....bis dahin Hartz Empfänger.
Nun meine Frage: Ich erhalte demnächst eine kleine einmalige Auszahlung meiner privaten Unfallversicherung bezügl. des Unfalls.
Dieses Geld möchte ich auf meinen Kredit einzahlen, damit die Raten runterkommen und ich endlich mal wieder "Luft zum Atmen" habe.
Darf mir die Arge dieses verbieten und darauf bestehen, daß das Geld auf Hartz angerechnet wird und ich davon leben muß? Die monatl. Rate des Kredits beträgt 280,00 Euro, mir bleibt kaum etwas vom Regelsatz übrig.
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