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Private Unfallversicherung Auszahlung + ALG II

Geisler

Nutzer
Registriert seit
28 Sep. 2008
Beiträge
19
Hallo,

ich bin seit einem schweren Unfall ALG II Empfänger. Krankengeldzahlung ist ausgelaufen, arbeitsunfähig, Rentenantrag läuft....bis dahin Hartz Empfänger.

Nun meine Frage: Ich erhalte demnächst eine kleine einmalige Auszahlung meiner privaten Unfallversicherung bezügl. des Unfalls.

Dieses Geld möchte ich auf meinen Kredit einzahlen, damit die Raten runterkommen und ich endlich mal wieder "Luft zum Atmen" habe.

Darf mir die Arge dieses verbieten und darauf bestehen, daß das Geld auf Hartz angerechnet wird und ich davon leben muß? Die monatl. Rate des Kredits beträgt 280,00 Euro, mir bleibt kaum etwas vom Regelsatz übrig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Geisler,

natürlich kannst Du mit einer Auszahlung Deine Schulden (Kredit) verringern!
Das ist in solchen Zeiten sehr wichtig weil man nie weis was Morgen passiert!
Was das Thema Schmerzensgeld angeht wäre dies eine unbillige Härte das Geld als vermögen /Einkommen einzusetzen!
Hier im alten Forum wurde bereits darüber diskutiert....

http://www.unfallopfer.de/modules.p...=index&action=viewtopic&topic=1223&forum=17&4
--------
siehe auch hier
http://www.mdr.de/escher/vorschau/5792532.html

Gruss Joachim
 
Hallo Joachim,

hatte gestern noch einmal ein Gespräch mit der ARGE und diese besteht darauf, daß das Geld aus der Unfallversicherung angerechnet wird; sprich ich muß davon leben bis es aufgebraucht ist, erst dann erhalte ich wieder den Regelsatz.

Kennt jemand ein Gerichtsurteil, welches mir evtl. weiterhilft?
 
Hallo Geisler,

Zahlungen aus der Privaten Unfallversicherung unterliegen nicht dem Schutz. Bereits mehrere Gerichte haben entschieden:
1. Die Leistung aus einer privaten Unfallversicherung wegen Invalidität stellt kein geschütztes Einkommen nach § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a oder Nr 2 SGB 2 dar.
Selbst die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wird nicht unter den Schutz gestellt, dazu sagt das BSG
Die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist als Einkommen bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu berücksichtigen. Weder stellt die Verletztenrente eine zweckbestimmte Einnahme iS des § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a SGB 2 dar, noch eine Entschädigung iS des § 11 Abs 3 Nr 2 SGB 2. (Rn.15)
Schmerzensgeld selbst steht unter dem Schutz, aber dieses gilt nicht für das "Schmerzensgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung".
Die Arge hat also Recht und Du kannst damit keine Schulden reduzieren.

Eigentlich hast Du ja auch die PUV abgeschlossen, dass sie Dich vor der Inanspruchnahme von Sozialleistungen schützen soll.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

vielen Dank für Deine Info.

Ich werde wohl einen Anwalt einschalten müssen, denn diese Vorgehensweise kann doch nicht angehen.
Ich bezahle von meinem Regelsatz die monatl. Rate, kann kaum meine Familie und mich über Wasser halten und dann soll ich jetzt meinen Kredit nicht abbezahlen dürfen

Nein, das ist mir unverständlich und völlig unlogisch. Ich stehe kurz vor der Privatinsolvenz, hatte schon einen Termin beim Schuldnerberater.
Das ist alles menschenunwürdig!

Wenn ich mir mit dem Geld aus der PUV Luxusgüter ö.ä. kaufen wollte, dann könnte ich die Rechtssprechung nachvollziehen und auch einsehen aber doch nicht in einem Fall, wo ich mit dem Geld Privatinsolvenz abwenden könnte.
 
Hallo Geisler,

bevor Du noch einem Anwalt Geld nachwirfst, kann ich Dir gerne die Urteile, aus denen meine Zitate stammen einstellen. Wenn Du Hartz4 bekommst, dann ist dies ja leider schon fast wie Privatinsolvenz. Versicherungsbeträge für eine PUV zählen meiner Meinung nach auch nicht in die Berechnung für ALG II. Allerdings hat die Argumentation wegen Sozialleistungen auch sein Recht.
Vielleicht solltest Du aber mit der Arge vielleicht noch einmal sprechen, ob sie nicht wenigstens einen Teil zur Schuldentilgung akzeptieren.


Gruß von der Seenixe
 
...liebe Seenixe,

mit meiner zuständigen ARGE kann man leider nicht reden. Die sind sturer als ein Esel. Für die bin ich trotz Gutachten meines Arztes ja auch voll arbeitsfähig und vermittelbar.

"Leben" kann man mein Leben mit den Folgebeschwerden nicht mehr nennen, ich kämpfe ums überleben und ertrage die Schmerzen nur mit sehr starken Schmerztabletten... aber nun gut, ich bin ja laut ARGE gesund.

Bei mir läuft in der Bearbeitung bei der ARGE so einiges schief, so etwas nennt man auch Mobbing!

Ich hole mir einen Beratungsschein und schalte nun einen Anwalt ein, dieses hätte ich man schon viel eher tun sollen.
 
Hallo Geisler,

wer dumm fragt – hier bei der ARGE – bekommt auch eine dumme Antwort!

Ich würde zunächst mit dem Kreditgeber die Situation besprechen und mit dem Geld aus der PUV den Kredit tilgen. Wenn noch eine Restschuld bleiben sollte, würde ich über die Restschuld einen neuen Kreditvertrag mit niedrigen Raten abschließen. Sollte hingegen nach der Tilgung des bestehenden Darlehens noch ein Guthaben verbleiben, wirst Du das sicher der ARGE angeben müssen.

Es wird nicht möglich sein, den von der PUV erhaltenen Betrag zurückzuhalten um daraus weiterhin die monatliche Rate von 280 EUR zu zahlen, da könnte die ARGE sich mit ihren Leistungen zurückhalten und auf Dein bestehendes Vermögen verweisen.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

ja, so werde ich es auch machen: Alles Geld der PUV auf den Kredit einzahlen, sollte noch etwas übrig bleiben (was wenn ja, nur ganz minimal sein dürfte), teile ich es der ARGE mit oder gebe es meiner Mutter, die uns etwas Geld geliehen hat (Quittung und regelmäßige kleine monatl. Raten/Überweisung auf ihr Konto können nachgewiesen werden).

Habe mit der Bank telefoniert die teilen mir die Tage schriftlich mit, welche Summe zum Tag X fällig wird (muß ja Kündigungsfrist einhalten).

Werde aber trotzdem auch noch den Termin beim RA wahrnehmen, ich möchte nichts falsch machen oder mich gar strafbar.

Viele Grüße
 
Hallo Geisler,
Bitte bedenke bei Deinem Vorgehen aber, dass es auch sein kann, dass die Arge Dich auch entsprechend auflaufen lassen kann. Wenn die im Anschluß an diese Aktion Dir einige Monate lang keine Zahlungen mehr geben. Besprich dies mit einem Anwalt. Diesen wolltest Du doch sowieso aufsuchen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Geisler,

ich wäre an deiner Stelle sehr vorsichtig. Die Arge bekommt Sachen raus, an die keiner je gedacht hätte.

Mein Beispiel: Mir wurde Leistungsmissbrauch vorgeworfen, weil ich Zinseinkünfte nicht angegeben hatte. Ich und Zinseinkünfte? Da musste ich erst einmal viele Frage stellen um zu verstehen, was die meinten. Heraus gekommen ist: Habe Kontovollmacht bei meinem geschiedenen Ehemann. Wir hatte vergessen, unseren Freistellungsauftrag zu ändern. Somit waren seine Zinseinkünfte auch meine.

Es hat lange gedauert, dass alles zu erklären.

Gruß Saturna
 
Hi Geisler,
eins verstehe ich nun wirklich nicht. Du teilst der ARGE mit das Du demnächst irgendwann Geld bekommst.
Warum Erkundigst Du dich nicht vorher im Forum, wenn Du über das Thema keine Ahnung hast.
Du schreibst das Dein Rentenantrag läuft, warum wartest Du mit der Auszahlung des Geldes nicht bis der Bescheid da ist? Bei Zahlung der Rente hätte sich das Thema von selbst erledigt.

Rexibaer
 
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