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Posttraumatische Belastungsstörung

Hallo Kasandra,

vielen Dank für Deine deutlichen Ausführungen und den § Hinweis (wichtig) wie damit umzugehen ist, die mich in meinem Entschluß bestärken mich nach einem anderen RA umzusehen. Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, anfallende Mehrkosten habe ich soweit im Blick.
Meine Themen sind momentan (unverschuldeter Verkehrsunfall)
RA - passenden Anwalt finden (NRW oder darüber hinaus)
PUV - Psychoklausel bei resultierender PTBS und z.T. massiven Konzentrationsstörungen usw. neben körperlichen Folgen des Verkehrsunfalls

Habe gerade erst angefangen mich hier in den Foren einzulesen und bin froh, das ich mich heute angemeldet habe.

abendliche Grüße
Helios
 
hallo Helios,

um das bisherige nochmal etwas zu verdeutlichen:

du hast durch den unfall einen (körper)schaden erlitten, den du bei der versicherung vorgebracht hast und reguliert haben willst. das recht der versicherung ist nun zu sagen, behaupten ist ja gut, aber glauben wollen wir das erst mal nicht. daher musst du nun deine "behauptung" nachweisen. das geht idR mit den ärztlichen feststellungen und befunden. insoweit wäre es üblich, wenn die versicherung nun einen ärztlichen befund fordert, mehr aber zunächst auch mal nicht!

soweit sollte es deinem RA aber auch klar sein; eine unkontrollierte und ausufernde schweigepflichtentbindung ist jedenfalls fehl am platz. bitte deine behandelnden ärzte um einen entsprechenden bericht oder lege der versicherung eine genau darauf beschränkte schweigepflichtentbindung für die in frage kommenden und die unfallfolgen behandelnden verletzungen vor (möglich, dass dein RA auch dies meinte?).


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

vielen Dank für Deine Klarstellung. Ja, ich hatte genau nachgefragt beim Ra, wie er das meinte und auch deine Antwort zeigt mir, wie wichtig es ist, keine uneingeschränkte Schweigepflichtsentbindung abzugeben. Die Aufforderung dazu kam seitens der gegn. Haftpflicht, nachdem die gegn. Haftpflicht schon mehrere ärztliche Befundberichte usw. resultierend aus dem Unfallgeschehen vorliegen hatte.

Grüße
Helios
 
frage mal bei deiner Krankenkasse nach welche Leistungen sie für dich für den Zeitraum nach dem Unfall zur Abrechnung vorliegen hat.
Die abgerechneten Leistungen sind rückwirkend 1 Jahr auf Antrag auszuhändigen. (Man will ja auch prüfen ob die richtigen Behandlungen ...
abgerechnet wurden ...;))
Prüfe dann die abgerechneten ICD-10 Kassenleistungen;(Gebührenordnung für Ärzte für BG´s sind hier nicht gelistet) verwendeten Schlüssel. Alles im Internet nachlesbar.
Löschungsfristen bei den Krankenkasse unterliegen oftmals unterschiedlichster Auffassung. Mitunter nach 1 Jahr, 3-4 Jahre, 6 Jahre aber spätestens nach 10 Jahren.
Über die für deinen Bezirk/Bundesland zuständige Kassenärztliche Vereinigung kann das Mitglied auf Antrag zudem auch weiter zurückverfolgen. Wenn es dem Mitglied dient z.B. für den Nachweis einer " fehlenden Vorerkrankung/Schadensanlage" sicherlich wertvoll.
Bundessozialgericht Urteil vom 02.11.2010 Az B 1 KR 12/10 R
Grüße user06
 
Guten Abend user06
seit einiger Zeit sehe ich mir die Rechnungen, private KV, immer sehr genau an, da mir aufgefallen war, das mitunter die Positionen tatsächlich nicht immer ganz stimmten und auch Diagnosen nicht immer alle genannt werden. Je nachdem spreche ich die Ärzte darauf an und bitte um Korrektur, z.T. auch über die Abrechnungsstelle. Nicht immer wird das umgesetzt. Manche Ärzte antworten, das das nicht erwünscht sei und dann gibt es keine Korrektur oder Ergänzung. Bei Arzt - Berichten ist das ähnlich.
Bei der KV könnte ich ein Vorerkrankungsregister ausdrucken lassen. Aber ist das nicht erst bei/für Gericht interessant? Oder, schon vorher sinnvoll?
Dann, mein Eindruck ist, das Anwälte eher/lieber außergerichtlich sich einigen, anstatt gerichtlich, teils mit Begründung, das bei Gericht schon so allerlei wie eine Wundertüte rauskommen könne.
Danke für das Urteil! Ich freue mich sehr über klare Antworten.
Viele Grüße Helios
 
Grüß Dich, Helios!

01 Vorerkrankungsverzeichnis:

Natürlich liegt es nahe, mit einem sogenannten „Vorerkrankungsverzeichnis“ zu belegen, dass Du gesund gewesen bist. Wie geht das?

(A) Privat Krankenversicherte:
Da geht es ganz einfach. Das schreibst Du Deine Krankenversicherung an. Deine Krankenversicherung muss Dir bekannt geben, welche Daten sie über Dich gespeichert hat, ohne, dass es Dich etwas kostet.

(B) Gesetzlich Krankenversicherte (AOK, Ersatzkasse, Betriebskrankenkasse):
Eine Krankenkasse hat keine Unterlagen über das, was Du im Detail an Krankheiten gehabt hast. Diese hat ausschließlich die kassenärztliche Vereinigung! Denn die kassenärztliche Vereinigung verteilt das Geld an die Ärzte. Die berühmten „Quartalsabrechnungen“ müssen die Ärzte nicht mit den Krankenkassen machen, sondern mit der kassenärztlichen Vereinigung.

Trotzdem hat Deine Krankenkasse etwas, was Dir helfen kann. Sie kann eine Liste der Zeiten ausdrucken, in der Du arbeitsunfähig gewesen bist. Da eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel verschlüsselt enthält, wieso Du arbeitsunfähig geschrieben warst (durch den sogenannten „ICD-X-Code“), erfährt man darüber wichtige Dinge.

Deine Vorerkrankungsliste forderst Du bei der Krankenkasse (!) an. Die Krankenkasse holt sie sich von der kassenärztlichen Vereinigung, die sie in einem verschlossenen Umschlag an Deine Krankenkasse schickt. Diese darf den Umschlag nicht aufmachen, sondern schickt ihn einfach an Dich weiter. Dieses Verfahren ist in § 305 SGB V beschrieben.

02 Lebensumfeldzeugen:
Leider lösen diese Unterlagen nicht alle Probleme. Ein Beispiel zeigt ist:
Nehmen wir an, in den Unterlagen findet sich, dass Du eine Arthrose in der rechten Hüfte gehabt hast.
Damit ist noch lange nicht gesagt, wie stark Du eingeschränkt gewesen bist. Das kann bedeutet haben, dass es nach 8 Stunden Bergwanderung ein wenig gezwickt hat in der Leiste. Es kann aber auch bedeutet haben, dass Du zum Einkauf von Semmeln in der Bäckerei (um die Ecke, Entfernung 130 m) lieber das Auto genommen hast.
Und jetzt sind Deine Freunde, Deine Bekannten, aber auch Deine Familienmitglieder dran. Von denen lässt Du Dir bestätigen, was Du mit ihnen alles gemacht hast. Hier sind insbesondere sportliche Freizeitaktivitäten interessant. Aber manchmal kann auch ein Nachbar bestätigen, dass etliche regelmäßig im Garten gesehen hat, auch, wieder von der Leiter aus die Dachrinne gereinigt hast und in den Bäumen herumgeklettert bist, um dürre Äste auszuschneiden. Vielleicht kann auch einer bestätigen, dass Du Dich im Wahlkampf nicht geschont hast und stundenlang am Wahlkampfstand gewesen bist, ohne Dich hinzusetzen, unermüdlich auf Stimmenfang.
Zwar sind diese Lebensumfeld Zeugen keine Ärzte. Und so hört man oft in Prozessen:

„Aber Herr Klägervertreter, einen medizinischen Sachverhalt können wir doch nur durch ein Sachverständigengutachten aufklären." –
Antwort: "Falsch! Auch Laien können wichtige Dinge beobachten. Wäre es anders, wären alle Erste Hilfe Kurse sinnlos, weil ein Laie (angeblich) nichts erkennen kann, was zu Medizin gehört. Stimmt's?“

ISLÄNDER
 
Guten Abend Isländer,

1000 Dank für Deinen roten Leitfaden, wie ich vorgehen kann. 01

02 An Lebensumfeldzeugen, vielleicht auch nach dem Unfall interessant, habe ich überhaupt noch gar nicht gedacht gehabt und das Beispiel mit dem Erste Hilfe Kurs ist meiner Ansicht nach sehr gut nachvollziehbar.

03 Darf ich fragen, wie kann ich mit Arztberichten umgehen, wenn diese
- sachlich unvollständig sind, (z.B. gemachte Angaben von mir fehlen, oder auch Fremddiagnosen z.T. ignoriert werden die durch Bildgebung
belegt sind?
- oder der Arzt ganz einfach etwas schreibt, worüber ich beim Lesen ziemlich erstaunt bin? Z.B. einen Sachverhalt äußerst positiv formuliert -
aus meiner Sicht uminterpretiert? Was aber wichtig wäre mit aufzunehmen?

Zum Glück gibt es auch Ärzte, deren Berichte vollständig sind!

Viele Grüße, Helios
 
Deine Vorerkrankungsliste forderst Du bei der Krankenkasse (!) an. Die Krankenkasse holt sie sich von der kassenärztlichen Vereinigung, die sie in einem verschlossenen Umschlag an Deine Krankenkasse schickt. Diese darf den Umschlag nicht aufmachen, sondern schickt ihn einfach an Dich weiter. Dieses Verfahren ist in § 305 SGB V beschrieben.
Das ist so nicht ganz richtig.
Der AUD Beleg (vermute Arbeitsunfähig + Diagnose) enthält alle deine AU Zeiten und den ICD Diagnoseschlüssel der auch auf deiner AUB steht, evtl. auch mehrere, weshalb du AU warst / bist.
Diesen Beleg benötigst du z.B. bei Beantragung einer Reha. Zu den Reha-Unterlagen gehört auch das Formular G0120, wird von der KK ausgefüllt.
Der AUD Beleg wurde mir von meiner KK einfach in der Geschäftsstelle ausgedruckt. Dieser Beleg wurde jedoch direkt vom SB in einem Umschlag verschlossen an mich übergeben.
Gegen Unterschrift erhielt ich auch einen Beleg für meine eigenen Unterlagen.

Die SB bei der KK sehen ja auch die Krankmeldung wenn du sie in der Geschäftsstelle abgibst oder dorthin schickst.und die Diagnose darauf.
Der AUD Beleg ist auch ganz interessant um deine Blockfristen nachzurechnen. 78 Wochen KG in 3 Jahren für die gleiche Erkrankung, bei gelegentlichen Unterbrechungen und erneuter AU für die gleiche Erkrankung über einen längeren Zeitraum können dann auch wegen neuer Blockfrist schon mal knapp 3 Jahre KG gezahlt werden. Oder 2 verschiedene Erkrankungen über einen längeren Zeitraum mit Unterbrechungen und nicht gleichzeitig bei der anderen Erkrankung, können eine neue Blockfrist parallel zu anderen Blockfristen auslösen. Sehr komplexes Thema.
Weil Krankengeldbezug ist eigentlich unbefristet. Wegen der gleichen Erkrankung jedoch nur für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren (Blockfrist).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Zusammen.
Hallo Helios, so ähnlich wir dir dir geht es mir auch.....und auch ich bin dabei mich besser aufzustellen.
Deshalb auch der Besuch dieses Forums.
Danke auch an Isländer für die Ausführlichen Hinweise, inbesondere das Beispiel "Hüfte" unter Punkt 02 das trift meinen Fall genau...laut BG liegt es nur am Alter und an den Vorschädigungen das ich noch heute Beschwerden habe....und der Rest wie das eingeschränkte Benutzen der Hand sind ja nur "Kleinigkeiten"
Und das Thema Arztberichte scheint auch spannend zu sein.

Gruß
Michael
 
Hallo Golffahrer,

vielen Dank für Deine Ergänzungen.

Viele Grüße
Helios
 
@Isländer

ich bin dabei, meinen ersten Prozesstag vorzubereiten. Da der Rechtsanwalt der gegnerischen Versicherung alles in Frage stellt, fasziniert mich Deine Idee Lebensumfeldzeugen mit ins Boot zu holen, die mir bestätigen, dass ich auch wirklich meine Hobbys ausgeführt habe und dabei schmerzfrei war. Bzw. auch bestätigen, dass ich Versuche, meinen Hobbys nach dem Unfall wieder nachzugehen, auf Grund von Schmerzen abgebrochen habe.
Jetzt tue ich mir schwer, wie ich das ganze formuliert werden soll, damit es auch von Gericht zur Kenntnis genommen wird. Muss zum Beispiel Adresse und Geburtsdatum der Person angegeben werden, die mir das ganze Bescheinigt? Macht es Sinn aufzuführen, in welcher Beziehung die Person zu mir steht (Kollege, Freund etc.)?
Es wäre schön, wenn Du mich / uns auch in dieser Hinsicht an Deinem umfassenden Erfahrungsschatz teilhaben lassen kannst.

Viele Grüße

Scheitholz
 
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