Grüß Dich, Helios!
01 Vorerkrankungsverzeichnis:
Natürlich liegt es nahe, mit einem sogenannten „Vorerkrankungsverzeichnis“ zu belegen, dass Du gesund gewesen bist. Wie geht das?
(A) Privat Krankenversicherte:
Da geht es ganz einfach. Das schreibst Du Deine Krankenversicherung an. Deine Krankenversicherung muss Dir bekannt geben, welche Daten sie über Dich gespeichert hat, ohne, dass es Dich etwas kostet.
(B) Gesetzlich Krankenversicherte (AOK, Ersatzkasse, Betriebskrankenkasse):
Eine Krankenkasse hat keine Unterlagen über das, was Du im Detail an Krankheiten gehabt hast. Diese hat ausschließlich die kassenärztliche Vereinigung! Denn die kassenärztliche Vereinigung verteilt das Geld an die Ärzte. Die berühmten „Quartalsabrechnungen“ müssen die Ärzte nicht mit den Krankenkassen machen, sondern mit der kassenärztlichen Vereinigung.
Trotzdem hat Deine Krankenkasse etwas, was Dir helfen kann. Sie kann eine Liste der Zeiten ausdrucken, in der Du arbeitsunfähig gewesen bist. Da eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel verschlüsselt enthält, wieso Du arbeitsunfähig geschrieben warst (durch den sogenannten „ICD-X-Code“), erfährt man darüber wichtige Dinge.
Deine Vorerkrankungsliste forderst Du bei der Krankenkasse (!) an. Die Krankenkasse holt sie sich von der kassenärztlichen Vereinigung, die sie in einem verschlossenen Umschlag an Deine Krankenkasse schickt. Diese darf den Umschlag nicht aufmachen, sondern schickt ihn einfach an Dich weiter. Dieses Verfahren ist in § 305 SGB V beschrieben.
02 Lebensumfeldzeugen:
Leider lösen diese Unterlagen nicht alle Probleme. Ein Beispiel zeigt ist:
Nehmen wir an, in den Unterlagen findet sich, dass Du eine Arthrose in der rechten Hüfte gehabt hast.
Damit ist noch lange nicht gesagt, wie stark Du eingeschränkt gewesen bist. Das kann bedeutet haben, dass es nach 8 Stunden Bergwanderung ein wenig gezwickt hat in der Leiste. Es kann aber auch bedeutet haben, dass Du zum Einkauf von Semmeln in der Bäckerei (um die Ecke, Entfernung 130 m) lieber das Auto genommen hast.
Und jetzt sind Deine Freunde, Deine Bekannten, aber auch Deine Familienmitglieder dran. Von denen lässt Du Dir bestätigen, was Du mit ihnen alles gemacht hast. Hier sind insbesondere sportliche Freizeitaktivitäten interessant. Aber manchmal kann auch ein Nachbar bestätigen, dass etliche regelmäßig im Garten gesehen hat, auch, wieder von der Leiter aus die Dachrinne gereinigt hast und in den Bäumen herumgeklettert bist, um dürre Äste auszuschneiden. Vielleicht kann auch einer bestätigen, dass Du Dich im Wahlkampf nicht geschont hast und stundenlang am Wahlkampfstand gewesen bist, ohne Dich hinzusetzen, unermüdlich auf Stimmenfang.
Zwar sind diese Lebensumfeld Zeugen keine Ärzte. Und so hört man oft in Prozessen:
„Aber Herr Klägervertreter, einen medizinischen Sachverhalt können wir doch nur durch ein Sachverständigengutachten aufklären." –
Antwort: "Falsch! Auch Laien können wichtige Dinge beobachten. Wäre es anders, wären alle Erste Hilfe Kurse sinnlos, weil ein Laie (angeblich) nichts erkennen kann, was zu Medizin gehört. Stimmt's?“
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