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Posttraumatische Belastungsstörung

Dorothea1900

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Nov. 2018
Beiträge
1
Ein freundliches Hallo erst einmal.
Wir hatten vor 5 Monaten einen schweren Verkehrsunfall und ich war über 1 Stunde im Fahrzeug eingeklemmt, hatte Todesangst und bin immer noch traumatisiert. Befinde mich zur Zeit in einer Akut-Trauma-Therapie und bin immer noch arbeitsunfähig.
Die gegnerische Versicherung hält sich mit Schmerzensgeldzahlungen zurück.

Hat jemand Erfahrung in dieser Angelegenheit. .?

Danke im voraus
 
Hallo Dorothea,
herzlich Willkommen hier im Forum. Natürlich gibt es hier viele Menschen mit genau der gleichen Problematik.
Versuche Dich ein wenig durch das Forum zu arbeiten. Benutze die Suche um ähnliche Fälle zu finden. Wir leisten hier Hilfe zur Selbsthilfe. Versuche Deine Fragen zu formulieren. Jeder Fall liegt immer anders, trotzdem lassen sich parallelen ziehen.

Allerdings kennt keiner Deinen Fall so gut wie Du selber.

Drücke die Daumen dass Du viele Antworten findest.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Dorothea 1900

der Allgemeine Ablauf ist das 1 Jahr nach dem Unfall die erste Begutachtung erfolgt. Davor wurden bei mir nur Sachwerte wie Kleidung und Fahrzeug erstattet.

Es ist zuvor noch nicht möglich zu erkennen welche Schädigungen bestehen und in welchem Ausmaß diese vergütet werden müssen!

Führe du am besten für die Folgenden Begutachtungen und Untersuchungen ein Schmerztagebuch mit Medikation. Vordere alle Unterlagen an und halte Sie Chronologisch in einem Ordner Griff bereit.

Du kannst dich im Forum gut einlesen zu dem Thema PTBS und welche Unterschiede es gibt.

MfG


Gsxr
 
Hallo Dorothea,

welche körperlichen Schäden hast Du noch davon getragen?

- Dauer Intensivstation?
- Welche Frakturen?
- wie lange warst Du auf ITS und Normalstation?
- wie viele und welche OPs hast Du hinter Dir?
- wann werden Metalle von den Frakturen entfernt - bzw. was ist gelaufen?
- wie lange warst Du in welcher Reha (Fachbereich?)
- wann ist die Wiedereingleiderung geplant?
- oder bist Du noch AU?
- welche Probleme / Sympthome hast Du noch?
- wie / bei wem und in welchem Intervall wirst Du behandelt?
- gab es bereits Gutachten?
- Gutachten in wessen Auftrag: BG, HPV, BU,...
- bei welchen Ärzten (Fachgebiet) befindest Du Dich aktuell in Behandlung?
--- viele Fragen...

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Dorothea1900,

ich habe gestern einen Kläger in einer mündlichen Verhandlung am Landgericht Berlin fachlich unterstützt und unter anderem auch den psychiatrischen Gutachter befragt, obwohl das eigentlich nicht mein Fachgebiet ist. Es ergab sich aber trotzdem, weil vorher noch ein anderer Gerichtsgutachter zur Befragung stand, der sich, obwohl nur Mediziner, in meinem Fachgebiet ausgelassen hat und voll daneben lag.

Beim psychiatrischen Gutachter ging es auch um die PTBS. Interessant dabei war, dass der Gutachter ständig auf dem sogenannten "Anfangsereignis" pochte. Soll heißen, wenn Du nicht von vornherein bei diversen Befragungen, von wem auch immer, gleich angibst. Todesangst gehabt zu haben, spricht dieser Gutachter Dir die PTBS ab. Seine Begründung dazu war, man solle sich die Beschreibung der PTBS laut ICD10 (43.1) durchlesen und da stünde das nun mal so drin, dass das "Anfangsereignis" eine sehr wichtige, wenn nicht sogar, die wichtigste Rolle spielt.

Ich habe mal gegoogelt und bin hier gelandet:

ICD-10-GM-2018 F43.- Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen - ICD10

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Grüß Dich, Dorothea!

Zunächst auch von mir, ein herzlichen "Grüß Dich" hier. Wir hoffen, dass wir Dir helfen können.

01
Du machst etas sehr richtiges: Du hast psychische Hilfe gesucht. Das war richtig, denn es stimmt: Je länger eine PTBS Zeit und Gelegenheit erhält sich einzugraben und Wurzeln zu schlagen, desto schwieriger ist es, sie wieder zu vertreiben.

02
Bei einem Erlebnis der Art, wie es Dir widerfahren ist, ist das Kriterium für eine PTBS "Katastrophales Ereignis" als Auslöser sicher gegeben. Das ist sicher kein Problem.

03
Aber Kassandra hat (wie übrigens die Erfahrung zeigt: Hier wie in zahllosen ähnlichen Fällen!) recht: Was ist Dir sonst noch so passiert?

04
Du fragst nach Schmerzensgeld. Unsere Unfallopfer, die danach fragen haben in aller Regel noch keinen Überblick, was es sonst noch an Schadensersatzansprüchen gibt. Da gibt es Dinge, die kennt man als normaler Mensch gar nicht. Assitenzschaden etwa, Haushaltsführungsschaden u.s.w.; da kann man Dir viel helfen, nur: Du musst jezt erst mal erzählen, wie es Dir geht, was Du sonst noch an Verletzungen hast, wie Dein Leben vor dem Unfall war. Sonst wissen wir nicht, wie man bei Dir ansetzen kann.

05
Bin schon gespannt, was kommt!



ISLÄNDER
 
Ein freundliches Hallo erst einmal.
Wir hatten vor 5 Monaten einen schweren Verkehrsunfall und ich war über 1 Stunde im Fahrzeug eingeklemmt, hatte Todesangst und bin immer noch traumatisiert. Befinde mich zur Zeit in einer Akut-Trauma-Therapie und bin immer noch arbeitsunfähig.
Die gegnerische Versicherung hält sich mit Schmerzensgeldzahlungen zurück.

Hat jemand Erfahrung in dieser Angelegenheit. .?

Danke im voraus
 
Grüß Dich, Welat!

01
Ich darf einmal darauf hinweisen, dass eine Versicherung durchaus den Schaden verschlimmert, wenn sie sich jetzt "zurückhält" und damit "bestraft" wird, dass es wegen dieser Verzögerung schlimmer wird.

02
Die Versicherung "hält sich zurück". Bitte schildere, was sie denn vorbringt. Nach einem halben Jahr wird die Sache ja ernst!


03
WICHTIG: Bitte prüfe, ob Du der Versicherung verboten hast, Deine gesundheitlichen Daten an x-beliebige Dritten zu vercshicken, insbesodnere an Begutachtungsbüros. Vorsicht, das ist wichtig, denn sonst landet Deine Akte noch auf einem Schreibtisch eines Gutachters, der natürlich neurtral ist (weil nur 97 % seiner Aufträge aus der Versicherungswirtschaft kommen). Rat mal, was der dann schreibt!

Es kostet Mühe, sowas wieder wegzukriegen. Also bitte, kratze zusammen, was Du an Kraft hast, und sofge dafür, dass nichts diesbezügelich passieren kann!

04
Ach so! Du weißt vielleicht nicht, was man da macht? Dann sage, dass Du das nicht weißt, dann helfen wir Dir schon.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

sorry, hab heute morgen nicht bewußt die Nachricht geschickt.
Sorry
 
Ein freundliches Hallo von mir,

ich bin neu hier im Forum. Eine Frage, die vielleicht hierhin passen könnte, wie sieht es mit der Entbindung der Schweigepflicht gegenüber der Haftpflicht des Schadenverursachers aus? Momentan suche ich einen RA für die Schadensregulierung und bin erstaunt gewesen, als mir ein Anwalt im Erstberatungsgespräch nahelegte, diese doch zu unterschreiben. Allerdings habe ich ein schlechtes Gefühl dabei, der Haftpflichtversicherung, die sich "weigert" zu zahlen und darauf pocht, das das erst unterschrieben werden müsse .... eine "Freikarte" für alles auszustellen. Was könnt Ihr raten? Welche Erfahrungen habt Ihr? Kennt Ihr in NRW einen guten RA?

abendliche Grüße
Helios
 
Hallo Helios,

ein RA, welcher Dir empfiehlt eine uneingeschränkte Schweigepflichtsentbindung zu unterzeichnen, kommt im Grunde nicht in Frage!!!

Thema verfehlt, setzen: 6!

Die gegnerische Haftpflicht kann über Deinen RA Anfragen stellen, aber Du / Ihr besorgt und filtert die Unterlagen!

Allerdings habe ich ein schlechtes Gefühl dabei, der Haftpflichtversicherung, die sich "weigert" zu zahlen und darauf pocht, das das erst unterschrieben werden müsse .... eine "Freikarte" für alles auszustellen.

Genau dies ist u. A. die Aufgabe Deines Rechtsanwaltes sich nicht in Deinem Interesse zu erpressen zu lassen und genau zu hinterfragen, was und welche Angaben sie möchten!

Die HPV soll mal diese Begründung der Erpressung genau mit Fakten darstellen!

Welche Daten wollen sie, warum weigern sie sich? Hier muss eine Begründung nach § her! Die versuchen Euch einzuschüchtern und am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen.

Aber Du weißt, Du kannst Klagen und dies ist meistens sehr gut so! Nutze dies. Die Spielen auf Zeit! Aber Du musst die Gelassenheit mit Zeit haben, bist Du ungeduldig und darauf hoffen sie auch, bist Du schon am Verlieren.

Maximal wie ich immer sage, können Angaben zur Verfügung gestellt werden, welche nach dem Unfalltag diagnostiziert werden.

Denn zum Unfallzeitpunkt warst Du im Grunde vollkommen gesund und Deine Beschwerden sind erst seit Unfalltag xy vorhanden.

Die Versicherungen versuchen ja immer Ursachen VOR dem Unfalltag zu finden oder darauf hin zu wirken.

Ich habe den Verdacht, Dein RA möchte recht schnell zu einem Schadensersatz - Schmerzensgeld kommen, er bekommt dann seine Provision und ist satt. Du bleibst auf der Strecke.

Hast Du auch den Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden usw. im Blick?

Viele Grüße

Kasandra
 
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