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OEG nach § 10a

Marcela, mir gällr für heute ein Stein vom Herzen. Ich dachte immer 50. man weiß, was mein Hirn da wieder gemacht hat.
Danke
 
Hallo,

ich drück dir die Daumen, dass du endlich einen positiven Bescheid bekommst.

Ja, die Machenschaften des Ent-sorgungsamtes kenne ich leider auch zur Genüge. Toll, was du schon alles geschafft hast.

Alles Gute u. berichte bitte weiter

Grüße
Marcela

PS: Meine Taten nach 1976 haben die einfach unter den Tisch fallen lassen, obwohl genügend Beweise da waren, der Täter verurteilt, usw. - nach knapp 10 Jahren ist mir dann jedoch die Kraft ausgegangen. Daher der faule Kompromiss mit 10a
Hallo Marcela,
das kommt mir bekannt vor, Taten unter den Tisch fallen lassen. Bei mir war es gerade umgekehrt.
Das mit dem Kraftlossein kann ich auch gut nachempfinden. Bei mir sind es jetzt schon 12 Jahre.
Ich habe aber auch ein ganz großes Problem mit dem Abspalten, sobald Schmerz und Leid mir zuviel werden, verdränge ich das komplett.
Das zieht sich durch mein ganzes Leben.

Liebe Grüße beiself
 
Marcela, mir gällr für heute ein Stein vom Herzen. Ich dachte immer 50. man weiß, was mein Hirn da wieder gemacht hat.
Danke

ich hoffe doch, dieser Anwalt lügt nicht,... ;)

http://www.ra-klose.com/html/berufsschadensausgleich.html

@ Hella, mein RA war auch der Meinung erst ab 50,... OEG ist hochkompliziert. :eek:

Habe erfahren, dass es bezügl. Zahnersatz eine Sonderregelung gibt. Egal ob Zahnersatz schädig.bedingt o. nicht, das VA übernimmt die Kosten, mit weitaus höheren Anteilen wie die KK. Freu, ich lass gleich eine Gebißvollsanierung vornehmen ;-)


@Beiself: dein Problem ist absolut verständlich, unser Gehirn ist mit dem ganzen einfach überlastet.

Grüße
Marcela
 
Danke Marcela!
Kann man das mit den Zähnen nachlesen?

Bei mir sind es erst knapp 2 Jahre. Erst ist die BG zahlungspflichtig. Erst wenn die Unfallrente geklärt ist, ist bei mir nachrangig OEG in der Pflicht. Das kann noch dauern.

Liebe Grüße
 
Ich habe noch eine Frage

Wird die Grundrente unabhängig von anderen Einnahmen ausgezahlt?

Wird sie auch ausgezahlt, wenn noch Verletztengeld gezahlt wird?

Einen guten Tag Euch allen!
 
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

mein RA hat mir heute berichtet, dass es in meinem OEG-Verfahren zu einem Erörterungstermin kommen soll.
Ansonsten soll mein Verfahren gespalten werden sodass zwei Gerichte zuständig wären. Grund Rechtswidrigkeit meiner alten Bescheide. Hat das schon einmal jemand gehört?
Mein Verfahren sei wohl laut RA auch sehr kompliziert.
Es soll wohl ein schneller Abschluss herbeigeführt werden.
Aber was muss ich dabei beachten?

Grüße beiself
 
Hallo beiself,

"schneller Abschluss" klingt für mich nach "Vergleich", meint der RA das vielleicht? (Ich würde ihn darauf ansprechen.)

Hast du dich schon eingelesen dazu, welche Tücken ein Vergleich in sich trägt und worauf zu achten wäre, falls man wirklich einen abschließen will?

Was mit "gespaltenem Verfahren" gemeint sein könnte, weiß ich nicht.
Geht es bei den beiden Verfahren / dem gesamten Verfahren ums OEG?
Oder gibt es noch andere Verfahren (zB wegen GdB, MdE, ...)?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo beiself,

"schneller Abschluss" klingt für mich nach "Vergleich", meint der RA das vielleicht? (Ich würde ihn darauf ansprechen.)

Hast du dich schon eingelesen dazu, welche Tücken ein Vergleich in sich trägt und worauf zu achten wäre, falls man wirklich einen abschließen will?

Was mit "gespaltenem Verfahren" gemeint sein könnte, weiß ich nicht.
Geht es bei den beiden Verfahren / dem gesamten Verfahren ums OEG?
Oder gibt es noch andere Verfahren (zB wegen GdB, MdE, ...)?

Liebe Grüße HWS-Schaden

Hallo HWS-Schaden, danke für deine schnelle Antwort.
So direkt gibt mir mein RA keine Antwort, denn die ganze Sache ist für ihn auch kompliziert.
Aber es scheint so, dass ein Vergleich angestrebt wird. Er hat mir wohl gesagt, wenn alle dem Vergleich zustimmen, müsste ich auch ja sagen.
Und mit diesem Argument habe ich Bauchweh, da ich auch nicht weis, was ich bei einem Vergleich zu beachten hätte und welche Tücken es geben kann.
Ich hatte nun erreicht, dass ich die Rechtswidrigkeit der alten Bescheide darlegen konnte und das war alles andere als einfach.
Mein RA hat meine Stellungnahmen immer ziemlich genau übernommen und noch was rechtliches dazuformuliert.
Ich denke, dass das mit dem Aufspalten dieses OEG-Verfahrens ein Druckmittel auf mich sein soll, denn die Angelegenheit, dass eben die alten Bescheide nicht rechtens sind auf ein anderes Gericht übertragen zu wollen klingt für mich sehr merkwürdig. (Es soll von einem Sozialgericht an ein Oberlandesgericht gehen)
Bei meinem OEG-Verfahren ist sehr viel Sch.... und Unrecht abgelaufen. Da ich aber schwerst traumatisiert in meinem Leben sozusagen herumgelaufen bin und ich erst vor kurzem angefangen habe "aufzuwachen" ist es nun für alle Beteiligten höchst peinlich und skandalös, was man mit mir in der Vergangenheit gemacht hat.
Aber gerade das, was anschließend noch abgelaufen ist war äußerst schädlich für mich gesundheitlich als auch finanziell.
Da will wohl so keiner dafür gerade stehen wollen.
Aber ich kämpfe auch schon wieder gegen Intrigen gegen mich, denn ich hatte ja 2015 auch wieder ein skandalöses Schlechtergutachten. Und das ich das nun auch wieder widerlegen konnte, damit hat wohl niemand gerechnet.

Auf was müsste ich denn achten geben bei einem Vergleich, denn die kennen ja meine Schwächen und das kann mir zum Verhängnis werden.
Ich bräuchte dringend Informationshilfe.
Auch weil ich mich mit den gerichtlichen Angelegenheiten überhaupt nicht auskenne und mein RA heute keine Zeit mehr für mich hatte, das scheint auch eine Standard-Ansage von ihm zu sein, denn je mehr Infos er mir geben würde um so mehr würde ich mich darüber schlau machen wollen.
Ich habe das Gefühl, dass er versucht dies vermeiden zu wollen und er an einem schnellen Abschluß interssesiert ist, aber dies sollte doch wohl zu meinen Gunsten gehen können.

Herzliche Grüße beiself
 
Hallo beiself,

"schneller Abschluss" klingt für mich nach "Vergleich", meint der RA das vielleicht? (Ich würde ihn darauf ansprechen.)

Hast du dich schon eingelesen dazu, welche Tücken ein Vergleich in sich trägt und worauf zu achten wäre, falls man wirklich einen abschließen will?

Was mit "gespaltenem Verfahren" gemeint sein könnte, weiß ich nicht.
Geht es bei den beiden Verfahren / dem gesamten Verfahren ums OEG?
Oder gibt es noch andere Verfahren (zB wegen GdB, MdE, ...)?

Liebe Grüße HWS-Schaden

Ja es gibt auch noch das Verfahren wegen dem GdB, denn dieser wurde damals auch falsch ermittelt, man hatte mir nur einen einzigen Tattag von 7304 Tagen voller Gewalt in meinem Leben anerkannt und eben auch nur von diesem Tag die Schäden, alle anderen hatte man unterschlagen und damals solch ein Schlechtergutachten erstellt, dass ich keine Chance hatte bei irgendwelchen Behörden und Ärzten. Ich wurde von allen in meiner erneuten akuten Traumatisierung immer nur abgelehnt und schikaniert und so schädlich behandelt, dass ich auch von Ärzten ohne Untersuchung abgewiesen worden bin. Meine jetzigen Erkrankungen müssten nicht so schlimm sein, wie sie dadurch geworden sind.
Zu diesem GdB-Verfahren habe ich auch einen Rückwirkenden Antrag gestellt.
Von seiten des Versorgungsamtes wird alles abgelehnt, da soll alles das Gericht entscheiden. Nun sind die in der Entscheidungsgewalt.
Alles sehr viel Kampf.
Liebe Grüße beiself
 
Vergleich abschließen?

Hallo beiself,

ich habe nicht genug Erfahrung, um dir viel über Vergleiche schreiben zu können.
Vielleicht machst du ein Thema (mit Link) zu diesem auf, das "Vergleich abschließen?" oder so ähnlich heißt? Ich vermute, dass die Erfahrenen es eher anklicken als "OEG".

Unabhängig von dem, was man hier im Forum zum Vergleich alles lesen kann, bin ich mal über eine Seite (die ich nicht griffbereit habe) gestolpert, auf der darauf hingewiesen wurde, dass man nicht alles mit dem Vergleich abschließen solle, z. B., dass man die spätere Kostenübernahme für ein Leben in einem Pflegeheim nicht vergleichen/ ausschließen sollte - wenn es denn als Folge für das Geschehene nötig ist.

Zu bedenken ist bei einem Vergleich auch, dass die Verfahrens- und Anwaltskosten ohne spezielle Vereinbarung von beiden Seiten zu tragen wären. Um das zu vermeiden, muss es entsprechend vereinbart werden.

Bei einem Vergleich wird es kein Urteil geben, auf das andere sich beziehen könnten. Ob dir das wichtig wäre, weiß ich nicht.

Ich hoffe, es lesen noch User mit, die mehr zum Thema Vergleich wissen.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Vergleich, Abfindung

Nachtrag:

Hier die erwähnte Seite: http://www.geburtshilfe-und-medizinschaden.de/recht/index.htm
Adressaten sind Eltern von Kindern mit Geburtsschäden, bei denen das Arzthaftungsrecht gilt, aber die Aussagen zum Vergleich sind vllt trotzdem hilfreich.

Wenn du oben in die Suche "Vergleich" eingibst, findest du einen Thread von #Wolle, in dem die Tücken von Vereinbarungen über außergerichtliche Kosten (Rechtsanwalt, Gutachten, ...) klarer werden. Hier der Link dazu: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=33564&highlight=Vergleich

Zu einem Vergleich kann dich übrigens niemand zwingen, er bedarf deiner Zustimmung.

LG
 
Hallo,

bezügl. Vergleich würde ich auf folgende Dinge achten:

Angabe GdS, z.B. 50 - zuzügl. besond. berufl. Betroffensein von 10 % = Gesamt GdS v. 60

Dass dir Grundrente, Ausgl.rente (ab GdS 50) u. Berufsschadenausgl. (ab GdS 30) zusteht.

Laß dich bitte nicht auf OEG 10 a ein!

Der Beklagte erstattet der Klägerin z.B. 80 % ihrer außergerichtl. Kosten (109-er GA?) auf Basis der Höchstgebühr (wg. dem Honorar müssen sich dann dein RA u. die Gegenseite rumstreiten) - wichtig ist nur, dass es der Richter in den Vergleich mit aufnimmt. Ich nehme an, du hast PKH (mit o. ohne Ratenzahlung), wenn nicht melde dich bitte nochmal (PKH-Kontrolle wg. Vermögen bis zu 4 Jahren rückwirkend)

Der Beklagte wird unter Anerkennung des sehr desolaten/schlechten Gesundheitszustandes o. wg. erneuter Retraumatisierungen der Klägerin vom dem Recht auf Nachuntersuchungen sehr zurückhaltend oder gar nicht Gebrauch machen.

Deine schädig.bedingt. Diagnosen z.B. PTBS, usw. sollten auch mit in den Vergleich rein.

Das Versorg.amt schreibt das dann in den Bescheid rein. Wichtig, siehe >>
mit diesem Bescheid gehst du zum Arzt u. bei schädigbed. Erkrank. brauchst du keine Zuzahlung leisten u. bekommst u.a. die Fahrkosten erstattet. Detail. Auskunft hierüber gerne bei Bedarf.

Bei Fragen melde dich gerne nochmal.

Grüße
Marcela

PS: in deinem Fall dürften keine Gerichtsgebühren anfallen
 
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