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OEG nach § 10a

Marcela

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Juli 2009
Beiträge
763
Hallo,

bekommt hier jemand OEG nach § 10a?

§ 10a Härteregelung

(1) Personen, die in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis 15. Mai 1976 geschädigt worden sind, erhalten auf Antrag Versorgung, solange sie
allein infolge dieser Schädigung schwerbeschädigt sind (GdS = 50 % o. höher) und

(2) bedürftig sind und

(3) im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Vielen Dank, gerne auch per PN.

Grüße
Marcela
 
Hallo,

bekommt hier jemand OEG nach § 10a?

§ 10a Härteregelung

(1) Personen, die in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis 15. Mai 1976 geschädigt worden sind, erhalten auf Antrag Versorgung, solange sie
allein infolge dieser Schädigung schwerbeschädigt sind (GdS = 50 % o. höher) und

(2) bedürftig sind und

(3) im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Vielen Dank, gerne auch per PN.

Grüße
Marcela

Hallo Marcela,
stelle mal deine Fragen, was du wissen willst, da ich diesbezüglich auch am kämpfen bin.
Grüße beiself
 
Hallo,

hatte dir diesbezügl. eine PN gesendet, evtl. kam die nicht an? Hast ne neue PN.

Grüße
Marcela
 
Hallo,

bekommt hier jemand OEG nach § 10a?

§ 10a Härteregelung

(1) Personen, die in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis 15. Mai 1976 geschädigt worden sind, erhalten auf Antrag Versorgung, solange sie
allein infolge dieser Schädigung schwerbeschädigt sind (GdS = 50 % o. höher) und

(2) bedürftig sind und

(3) im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Vielen Dank, gerne auch per PN.

Grüße
Marcela

Hallo Marcela,
da ich nicht allein infolge dieser Schädigung schwerbeschädigt bin, tifft
das für mich nicht zu.
Aber dass ein BSA ausgeschlossen sein soll, habe ich nirgends gelesen.
Ausschlaggebend ist wohl dass Nachweisen, dass man hierdurch den gewollten Beruf nicht ausüben konnte, oder eben eingeschränkt.
LG beiself
 
Hallo,

überall nachzulesen,...

http://www.buzer.de/gesetz/6538/a90861.htm

http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/__10a.html

(5) Die Versorgung umfaßt alle nach dem Bundesversorgungsgesetz vorgesehenen Leistungen mit Ausnahme von Berufsschadens- und Schadensausgleich.

Außerdem mußt du bedürftig sein u. benötigst einen GdS ab 50 %, ansonten gibt es nach 10a nichts.

Wenn du nach dem "normalen OEG" Leistungen bekommst, steht dir Berufschadenausgleich ab GdS 30 zu.

Du hast geschrieben, bei dir geht es auch um OEG 10a o. habe ich da was falsch verstanden?

Grüße
Marcela

.... da ich nicht allein infolge dieser Schädigung schwerbeschädigt bin, tifft das für mich nicht zu. ...

Was trifft dann für dich zu, das normale OEG?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

überall nachzulesen,...

http://www.buzer.de/gesetz/6538/a90861.htm

http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/__10a.html

(5) Die Versorgung umfaßt alle nach dem Bundesversorgungsgesetz vorgesehenen Leistungen mit Ausnahme von Berufsschadens- und Schadensausgleich.

Außerdem mußt du bedürftig sein u. benötigst einen GdS ab 50 %, ansonten gibt es nach 10a nichts.

Wenn du nach dem "normalen OEG" Leistungen bekommst, steht dir Berufschadenausgleich ab GdS 30 zu.

Du hast geschrieben, bei dir geht es auch um OEG 10a o. habe ich da was falsch verstanden?

Grüße
Marcela

.... da ich nicht allein infolge dieser Schädigung schwerbeschädigt bin, tifft das für mich nicht zu. ...

Was trifft dann für dich zu, das normale OEG?
Ja, denn ich habe mehrere Gewalttaten zu "verbuchen" auch nach 1976, zuletzt 2004, somit bin ich nicht mehr alleine infolge dieser Schädigung vor 1976 schwerbeschädigt. Hilfsbedürftig bin ich auch.
Bei mir liegt es daran, dass das Versorgungsamt die Schädigungen in meiner Kinder- und Jugendzeit als Vorschaden deklariert haben. Den Nachweis, dass dies nicht Rechtens war habe ich bereits erbracht. Die haben das auf ganz heimtückische Weise unterschlagen und auch dafür gesorgt, dass dies sich negative auf meinen GdB niederschlägt. Auch diesen Nachweis, dass dies nicht Rechtens war habe ich erbracht. Die gesamten Entschädigungsansprüche stehen mir nach 2004 zu.
Nun warte ich auf die Antwort vom Versorgungsamt.
LG beiself
 
Hallo,

ich drück dir die Daumen, dass du endlich einen positiven Bescheid bekommst.

Ja, die Machenschaften des Ent-sorgungsamtes kenne ich leider auch zur Genüge. Toll, was du schon alles geschafft hast.

Alles Gute u. berichte bitte weiter

Grüße
Marcela

PS: Meine Taten nach 1976 haben die einfach unter den Tisch fallen lassen, obwohl genügend Beweise da waren, der Täter verurteilt, usw. - nach knapp 10 Jahren ist mir dann jedoch die Kraft ausgegangen. Daher der faule Kompromiss mit 10a
 
Berufsschadensausgleich ab GS 30

Ich dachte, Berufsschadensausgleich gibt es IMMER erst ab GS 50. seit ihr euch sicher, dass es ab 30 ist?
 
Hallo,

wo steht das mit den 50 % Berufsschadenaugleich, würde ich gerne nachlesen, Danke.

Ausgleichsrente (Schwerbeschädigte) ab GdS 50, Berufsch.ausgl. (Beschädigte) ab GdS 30.

Rentenberechtigte Beschädigte, also Personen mit einem GdS von mindestens 30, deren Einkommen aus gegenwärtiger oder früherer Tätigkeit durch die Schädigungsfolgen gemindert ist, erhalten einen Berufsschadensausgleich. Die Einzelheiten des Berufsschadensausgleichs sind in § 30 Abs. 3 - 15 BVG und in der Berufsschadensausgleichsverordnung (BSchAV) geregelt.

Grüße
Marcela

alle Angaben natürlich - ohne Obligo
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,

ganz lieben Dank für deine Hilfen u. Bemühungen! :)

Grüße
Marcela
 
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