Wie hoch können solche PKH sein?
Kann man diese Kosten auf die Gegenseite abwälzen?
Beide Rechtsanwälte bezahlt der Verlierer. Heißt also, wenn Du gewinnst, bezahlt die Gegenseite alles.
Genau, das gilt als nicht gewonnen. Da trägt jeder seine Kosten. (Wir hatten mal einen Vergleich bzgl. Modernisierungskosten Mietwohnung.)Das trifft m. W. nicht immer so zu:
1. dann nicht, wenn ein Vergleich geschlossen wird und die Kostenübernahme nicht entsprechend vereinbart wird (ok, das gilt auch nicht als "gewinnen"),
Nein, nur die üblichen Gebühren. Es kann sogar sein, dass das Gericht die eingereichten Gebühren des Rechtsanwalts für zu hoch befindet und diese zurechtstutzt.2. werden m.W. nur die Gebühren nach RV... (?) ...(übliche Gebühr Rechtsanwälte) übernommen, nicht das, was evtl. aufgrund von (zusätzlichen) Honorarvereinbarungen zu zahlen ist.
Hallo,
bezügl. Vergleich würde ich auf folgende Dinge achten:
Angabe GdS, z.B. 50 - zuzügl. besond. berufl. Betroffensein von 10 % = Gesamt GdS v. 60
Dass dir Grundrente, Ausgl.rente (ab GdS 50) u. Berufsschadenausgl. (ab GdS 30) zusteht.
Laß dich bitte nicht auf OEG 10 a ein!
Der Beklagte erstattet der Klägerin z.B. 80 % ihrer außergerichtl. Kosten (109-er GA?) auf Basis der Höchstgebühr (wg. dem Honorar müssen sich dann dein RA u. die Gegenseite rumstreiten) - wichtig ist nur, dass es der Richter in den Vergleich mit aufnimmt. Ich nehme an, du hast PKH (mit o. ohne Ratenzahlung), wenn nicht melde dich bitte nochmal (PKH-Kontrolle wg. Vermögen bis zu 4 Jahren rückwirkend)
Der Beklagte wird unter Anerkennung des sehr desolaten/schlechten Gesundheitszustandes o. wg. erneuter Retraumatisierungen der Klägerin vom dem Recht auf Nachuntersuchungen sehr zurückhaltend oder gar nicht Gebrauch machen.
Deine schädig.bedingt. Diagnosen z.B. PTBS, usw. sollten auch mit in den Vergleich rein.
Das Versorg.amt schreibt das dann in den Bescheid rein. Wichtig, siehe >>
mit diesem Bescheid gehst du zum Arzt u. bei schädigbed. Erkrank. brauchst du keine Zuzahlung leisten u. bekommst u.a. die Fahrkosten erstattet. Detail. Auskunft hierüber gerne bei Bedarf.
Bei Fragen melde dich gerne nochmal.
Grüße
Marcela
PS: in deinem Fall dürften keine Gerichtsgebühren anfallen
Hallo,
... Sofern Sie dem Personenkreis der Versicherten, Leistungsempfänger oder behinderten Menschen angehören, ist das Verfahren in allen drei Instanzen für Sie gerichtskostenfrei. ...
http://www.sozialgericht-bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.734.de#Kosten
OEG nach 10a nur bei Bedürftigkeit, außerdem schließt es Berufsschad.ausgl. aus:
http://www.buzer.de/gesetz/6538/a90861.htm
Grüße
Marcela
PS: Da ich deinen spez. Fall nicht kenne, kann ich nur allgemein schreiben, daher die Formulierung "dürften keine Gerichtsgebühren anfallen,..."
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