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OEG nach § 10a

Vielen herzlichen Dank für die Antworten.

Hallo Marcela, die PKH wurde ohne Ratenzahlung genehmigt.

Was bedeutet dies aber?


Liebe Grüße
beiself
 
Hallo,

die Staatskasse übernimmt deine kompl. Anwaltskosten, weil du bedürftig, heißt unter der Einkommens-u. Vermögensgrenze bist.

Bedenke bitte, solltest du eine Nachzahlung wg. OEG bekommen bzw. in den nächsten 4 Jahren Vermögen haben, kann es sein, dass du unter Umständen die PKH zurückzahlen mußt.

Bis zu 4 Jahre kann überprüft werden, ob du bedürftig o. vermögend bist.

Grüße
Marcela

http://www.iww.de/ak/regress/pkh-un...-neue-wege-haftungsfaelle-zu-vermeiden-f81480

http://www.infodienst-schuldnerbera...016-fuer-die-beratungs-und-prozesskostenhilfe
 
Vielen Dank Marcela,

Wie hoch können solche PKH sein?

Kann man diese Kosten auf die Gegenseite abwälzen?


Grüße beiself
 
Wie hoch können solche PKH sein?

Kann man diese Kosten auf die Gegenseite abwälzen?

Hallo Beiself,

über die Höhe der Kosten kann ich Dir nichts sagen. In der Regel richtet sich das nach dem Streitwert.

Das Sozialgericht erhebt keine Gebühren, nur die Rechtsanwälte. Beide Rechtsanwälte bezahlt der Verlierer. Heißt also, wenn Du gewinnst, bezahlt die Gegenseite alles.


LG Christiane
 
Hallo

Beide Rechtsanwälte bezahlt der Verlierer. Heißt also, wenn Du gewinnst, bezahlt die Gegenseite alles.

Das trifft m. W. nicht immer so zu:

1. dann nicht, wenn ein Vergleich geschlossen wird und die Kostenübernahme nicht entsprechend vereinbart wird (ok, das gilt auch nicht als "gewinnen"),

2. werden m.W. nur die Gebühren nach RV... (?) ...(übliche Gebühr Rechtsanwälte) übernommen, nicht das, was evtl. aufgrund von (zusätzlichen) Honorarvereinbarungen zu zahlen ist.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Das trifft m. W. nicht immer so zu:

1. dann nicht, wenn ein Vergleich geschlossen wird und die Kostenübernahme nicht entsprechend vereinbart wird (ok, das gilt auch nicht als "gewinnen"),
:) Genau, das gilt als nicht gewonnen. Da trägt jeder seine Kosten. (Wir hatten mal einen Vergleich bzgl. Modernisierungskosten Mietwohnung.)

2. werden m.W. nur die Gebühren nach RV... (?) ...(übliche Gebühr Rechtsanwälte) übernommen, nicht das, was evtl. aufgrund von (zusätzlichen) Honorarvereinbarungen zu zahlen ist.
Nein, nur die üblichen Gebühren. Es kann sogar sein, dass das Gericht die eingereichten Gebühren des Rechtsanwalts für zu hoch befindet und diese zurechtstutzt. :p

Naja, und Honorarvereinbarungen trägt natürlich die Gerichtskasse - im Falles eines Verlierens - nicht. Bei Prozessgewinn muss die Gegenseite möglicherweise das mitbezahlen. Kommt sicher darauf an, ob eine Notwendigkeit bestand? Die es dann zu beweisen gilt. Ein versprochenes Erfolgshonorar aber sicher nicht...


Dir auch liebe Grüße
Christiane
 
Hallo Beiself,

ich hatte wg. der evtl. Nachprüfung auf meine PKH verzichtet, da ich durch die OEG-Nachzahlung "vermögend geworden" bin. ;)

Es ist zwar sogen Schonvermögen, aber unter bestimmen Voraussetzungen ist dies antastbar. Evtl. Zinsen daraus werden m. Meinung nach voll angerechnet.

Bei meinem Vergleich hatte ich +/- 5 % RA Kosten zu tragen. Das waren ca. knapp unter 100 Euro, alles andere zahlte die Gegenseite.

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/RAGebSoz.html

Grüß
Marcela

PS: Die RA-Gebühren in der Sozialgerichtsbarkeit sind nicht mit denen anderer Gerichte zu vergleichen.

Selbst wenn du vollumfänglich "gewinnst"/einen Vergleich 100 % zu dein. Gunsten schließt, heißt das nicht, dass die Gegenseite automatisch immer alle Kosten zu tragen hat. Dein RA wird dich diesbezügl. sicherlich aufklären.
 
Hallo,

bezügl. Vergleich würde ich auf folgende Dinge achten:

Angabe GdS, z.B. 50 - zuzügl. besond. berufl. Betroffensein von 10 % = Gesamt GdS v. 60

Dass dir Grundrente, Ausgl.rente (ab GdS 50) u. Berufsschadenausgl. (ab GdS 30) zusteht.

Laß dich bitte nicht auf OEG 10 a ein!

Der Beklagte erstattet der Klägerin z.B. 80 % ihrer außergerichtl. Kosten (109-er GA?) auf Basis der Höchstgebühr (wg. dem Honorar müssen sich dann dein RA u. die Gegenseite rumstreiten) - wichtig ist nur, dass es der Richter in den Vergleich mit aufnimmt. Ich nehme an, du hast PKH (mit o. ohne Ratenzahlung), wenn nicht melde dich bitte nochmal (PKH-Kontrolle wg. Vermögen bis zu 4 Jahren rückwirkend)

Der Beklagte wird unter Anerkennung des sehr desolaten/schlechten Gesundheitszustandes o. wg. erneuter Retraumatisierungen der Klägerin vom dem Recht auf Nachuntersuchungen sehr zurückhaltend oder gar nicht Gebrauch machen.

Deine schädig.bedingt. Diagnosen z.B. PTBS, usw. sollten auch mit in den Vergleich rein.

Das Versorg.amt schreibt das dann in den Bescheid rein. Wichtig, siehe >>
mit diesem Bescheid gehst du zum Arzt u. bei schädigbed. Erkrank. brauchst du keine Zuzahlung leisten u. bekommst u.a. die Fahrkosten erstattet. Detail. Auskunft hierüber gerne bei Bedarf.

Bei Fragen melde dich gerne nochmal.

Grüße
Marcela

PS: in deinem Fall dürften keine Gerichtsgebühren anfallen

Hallo Marcela,
du schreibst "lass dich bitte nicht auf §10a ein."
Welche Tücken sind hiermit verbunden?
Dann erwähnst du noch in meinem Fall dürften keine Gerichtsgebühren anfallen.
Kannst du das näher erklären.
Herzliche Grüße beiself
 
Hallo,

... Sofern Sie dem Personenkreis der Versicherten, Leistungsempfänger oder behinderten Menschen angehören, ist das Verfahren in allen drei Instanzen für Sie gerichtskostenfrei. ...

http://www.sozialgericht-bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.734.de#Kosten

OEG nach 10a nur bei Bedürftigkeit, außerdem schließt es Berufsschad.ausgl. aus:

http://www.buzer.de/gesetz/6538/a90861.htm

Grüße
Marcela

PS: Da ich deinen spez. Fall nicht kenne, kann ich nur allgemein schreiben, daher die Formulierung "dürften keine Gerichtsgebühren anfallen,..."
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

... Sofern Sie dem Personenkreis der Versicherten, Leistungsempfänger oder behinderten Menschen angehören, ist das Verfahren in allen drei Instanzen für Sie gerichtskostenfrei. ...

http://www.sozialgericht-bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.734.de#Kosten

OEG nach 10a nur bei Bedürftigkeit, außerdem schließt es Berufsschad.ausgl. aus:

http://www.buzer.de/gesetz/6538/a90861.htm

Grüße
Marcela

PS: Da ich deinen spez. Fall nicht kenne, kann ich nur allgemein schreiben, daher die Formulierung "dürften keine Gerichtsgebühren anfallen,..."

Hallo Marcela,
vielen Dank.
In den Personenkreis der Bedürftigen bin ich erst nach der letzten Gewalttat 2004 hineingefallen. Ich habe mehrere Berufsausbildungen und Weiterbildungen absolviert. Mein berufliches Leben ist aber aufgrund der Polytraumatas mit sehr vielen Lücken behaftet in denen ich nicht arbeiten konnte.
Zuletzt war ich wohl als Abteilungsleiterin tätig gewesen, aber die letzte Tat hat mich dann komplett aus dem Berusfleben gerissen.
Kleinere Versuche in Arbeit zu kommen scheiterten an meiner Traumatisierung und dem Abspalten. Durch das Abspalten um irgendwie zu funktionieren habe ich dann die vielen Durchfälle bekommen. (die Durchfälle hatten aber auch schon in der letzten Beziehung, wo es dann zur Vergew. kam begonnen, durch die Ängste und Morddrohungen). Da kein Arzt was mit meinen Durchfällen (und vermutlich aufgrund des ersten "Schlechtergutachtens" von 2005) anfangen konnte haben die sich zum Morbus Crohn im Dünndarm gebildet. Vorher konnte die Ursache nie festgestellt werden. Leider hatte ich dann auch erst 2012, nachdem ich noch alles erbrochen habe eine Dünndarmendoskopie. (Dass ich erst 2012 solch eine Untersuchung hatte ist wieder ein anderes Unrecht. Die Vergangenheit kann ich aber nicht mehr ändern).
Dass meine Schädigungsfolgen alleine auf die Kinder- und Jugendzeit zurückzuführen wären, wird sich nicht halten lassen, da danach noch weitere Gewalttaten stattfanden, die sich ebenfalls schädlich ausgewirkt haben.
Mein gesamtes Leben ist ein Überlebenkampf.
Viele Traumafolgestörungen hatte ich als "normal" eingestuft, weil ich es nicht anders gekannt hatte. Es ist im nachhinein furchbar, wie ich mich durchs Leben gekämpft hatte und noch kämpfen muss.

Liebe Grüße beiself
 
Hallo Beiself,

OEG nach 10a bekommen nur die, deren Taten vor 1976 bzw. in den neuen Bundesländern waren, alle anderen - deren Taten nach 1976 waren, bekommen die normale OEG-Grundrente incl. (unter bestimmten Voraussetzungen) Beruf.schadenausgl. u. Ausgl.rente. https://www.jurion.de/Gesetze/OEG/10a

Die normale OEG-Grundrente ist einkommensunabhängig (Beruf.schad.ausgl. u. Ausgl.rente sind einkommensabhängig).

Grüße
Marcela

PS: Ich kann dich sehr gut verstehen, bei mir hat es auch viel zu lange gedauert, bis man die richtigen Diagnosen gestellt hat. Ich habe immer funktioniert (Hamsterrad), bis dann der große Zusammenbruch kam, wo nichts mehr ging. Meiner Meinung nach, gibt es noch zu wenig Ärzte, die sich mit Traumafolgestörungen auskennen, das ein Trauma/Traumen die Seele u. den Körper massiv belasten u. dadurch verschied. schlimme Krankheiten entstehen können wird meist noch nicht erkannt/anerkannt, leider.
 
Hallo Marcela,

Danke für Deine Nachfrage.
Du schreibst, OEG nach 10a bekommen "nur" die, deren Taten vor 1976 liegen.
Meine Taten liegen vor 1976 und nach 1976 bis 2004 (letzte Tat 2004).

Du unterscheidest das OEG in ein OEG nach §10a und normales OEG.
Was meinst du mit normales OEG?

Bei mir gehen die Taten von 1964 bis 2004.

Grüße beiself
 
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