Kasandra
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Hallo Shadowgirl,
bist Du bereits in der Klage und das SG hat das erste GA in Auftrag gegeben?
Warum und mit welcher Begründung sollst Du vom Landratsamt zu einem weiteren GA?
Besteht bereits die Klage, dann kann das LRA kein GA mehr fordern, weil das Gericht "Herr des Verfahrens" ist.
Daher, mit welcher Begründung hast Du die Aufforderung zum GA erhalten?
Viele Grüße
Kasandra
bist Du bereits in der Klage und das SG hat das erste GA in Auftrag gegeben?
Warum und mit welcher Begründung sollst Du vom Landratsamt zu einem weiteren GA?
Besteht bereits die Klage, dann kann das LRA kein GA mehr fordern, weil das Gericht "Herr des Verfahrens" ist.
Daher, mit welcher Begründung hast Du die Aufforderung zum GA erhalten?
Viele Grüße
Kasandra