Rekobär
Erfahrenes Mitglied
Hallo @,
mich erreichte von einem Mandanten heute folgender Brief, den die Allianz-Versicherung als gegnerische Haftpflichtversicherung an ihn geschrieben hat.
"...Der BGH hat in seinen Urteilen vom 28.01.2003 und 08.07.2008 bestätigt, dass der Nachweis einer unfallbedingten Verletzung im Wesentlichen zweifelsfrei geführt sein muss (Strengbeweis § 286 ZPO). Der BGH hat keinesfalls generell das bestehen einer Harmlosigkeitsgrenze verneint. Der BGH hat in seinen Urteilen lediglich die schematische Anwendung dieser sogenannten Harmlosigkeitsgrenze gerügt; nicht aber die Feststellung einer individuellen Belastungsgrenze der unfallbeteiligten Fahrzeuginsassen, bis zu der sich keine Verletzung ergeben kann....
Mangels Kausalität zwischen dem Unfallereignis und den behaupteten Folgen ist die von Ihnen erhobene Forderung unbegründet..."
Das ist wirklich ein neuer Schachzug von der Versicherung. Sie interpretiert die beiden BHG-Urteile eben mal anders.
Wer den genauen Wortlaut der BGH-Urteile lesen will, hier ein Link dazu:
http://www.unfallreko.de/texte/seite.php?id=105205
herzliche Grüße vom RekoBär
mich erreichte von einem Mandanten heute folgender Brief, den die Allianz-Versicherung als gegnerische Haftpflichtversicherung an ihn geschrieben hat.
"...Der BGH hat in seinen Urteilen vom 28.01.2003 und 08.07.2008 bestätigt, dass der Nachweis einer unfallbedingten Verletzung im Wesentlichen zweifelsfrei geführt sein muss (Strengbeweis § 286 ZPO). Der BGH hat keinesfalls generell das bestehen einer Harmlosigkeitsgrenze verneint. Der BGH hat in seinen Urteilen lediglich die schematische Anwendung dieser sogenannten Harmlosigkeitsgrenze gerügt; nicht aber die Feststellung einer individuellen Belastungsgrenze der unfallbeteiligten Fahrzeuginsassen, bis zu der sich keine Verletzung ergeben kann....
Mangels Kausalität zwischen dem Unfallereignis und den behaupteten Folgen ist die von Ihnen erhobene Forderung unbegründet..."
Das ist wirklich ein neuer Schachzug von der Versicherung. Sie interpretiert die beiden BHG-Urteile eben mal anders.
Wer den genauen Wortlaut der BGH-Urteile lesen will, hier ein Link dazu:
http://www.unfallreko.de/texte/seite.php?id=105205
herzliche Grüße vom RekoBär