Hallo,
ich hoffe jemand hat hier das bessere Verständnis dafür als ich.
Den Paragraphen hierzu kenne ich und ich habe auch schon verschiedene Artikel zur Nahtlosigkeitsregelung (§125 III SGB) durchgelesen.
Allein mir fehlt der Glaube *seufz* - nein, im Ernst: zig mal gelesen und immer noch nicht verstanden ob ich so einen Antrag nun stellen kann oder nicht zu dem Personenkreis zähle.
Zu den Fakten: Ich beziehe seit Oktober 2004 eine EU-Rente. Die wurde im Juni 2005 erstmals verlängert um 1 Jahr als Teil-EU-Rente (aber als volle ausgezahlt wg. verschlossenem Arbeitsmarkt bis Mai 2006). Im August 2006 wurde sie nach längerem hin und her (und Reha) für 3 Jahre bis Mai 2009 als volle EU-Rente verlängert. Sie läuft also bald aus und ich muss mich im März 09 auf dem Arbeitsamt arbeitssuchend melden wegen der 3 Monatsfrist.
Kann ich nun auf dem Arbeitsamt einen Antrag nach §125 III SGB stellen oder gilt das für mich nicht? Ich war ja vorher nicht krankgeschrieben oder bin von der Krankenkasse ausgesteuert worden. Lediglich die Rente läuft aus und bis mein Antrag auf Verlängerung ja mal wieder bearbeitet ist ... (ich habe ihn ja erst im August 08 abgegeben, also sehr kurzfristig *ironie*).
Auf dem Arbeitsamt braucht man ja nicht wirklich nach zufragen - zumindest nicht bei dem Sachbearbeiter der für mich zuständig ist. Der hat in 2006 schon so falsch beraten und den Stress damals muss ich nicht unbedingt nochmals haben.
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird meine Rente ja verlängert - dauert halt noch etwas an bis das Gutachten, der unvermeidliche Widerspruch und die daraus folgende Reha abgewickelt sind. Aber: ich msus ja auch nach dem Mai bis das alles geklärt ist krankenversichert sein und von Luft und Liebe lebt sich auch nicht so gut - wobei die KV für mich das wichtigste ist. Ich habe auch Bauchgrummeln dabei mich arbeitslos zu melden denn ich weiss selbst dass ich das nicht schaffe.
Wäre nett wenn mir jemand die Frage beantworten kann und mir da auf die Sprünge hilft.
Danke!
Monika
PS: Mein Gutachtertermin ist nun endlich am 03. März und erfahrungsgemäß dauerts dann noch so 5-8 Monate bis das ganze geklärt ist.
ich hoffe jemand hat hier das bessere Verständnis dafür als ich.
Den Paragraphen hierzu kenne ich und ich habe auch schon verschiedene Artikel zur Nahtlosigkeitsregelung (§125 III SGB) durchgelesen.
Allein mir fehlt der Glaube *seufz* - nein, im Ernst: zig mal gelesen und immer noch nicht verstanden ob ich so einen Antrag nun stellen kann oder nicht zu dem Personenkreis zähle.
Zu den Fakten: Ich beziehe seit Oktober 2004 eine EU-Rente. Die wurde im Juni 2005 erstmals verlängert um 1 Jahr als Teil-EU-Rente (aber als volle ausgezahlt wg. verschlossenem Arbeitsmarkt bis Mai 2006). Im August 2006 wurde sie nach längerem hin und her (und Reha) für 3 Jahre bis Mai 2009 als volle EU-Rente verlängert. Sie läuft also bald aus und ich muss mich im März 09 auf dem Arbeitsamt arbeitssuchend melden wegen der 3 Monatsfrist.
Kann ich nun auf dem Arbeitsamt einen Antrag nach §125 III SGB stellen oder gilt das für mich nicht? Ich war ja vorher nicht krankgeschrieben oder bin von der Krankenkasse ausgesteuert worden. Lediglich die Rente läuft aus und bis mein Antrag auf Verlängerung ja mal wieder bearbeitet ist ... (ich habe ihn ja erst im August 08 abgegeben, also sehr kurzfristig *ironie*).
Auf dem Arbeitsamt braucht man ja nicht wirklich nach zufragen - zumindest nicht bei dem Sachbearbeiter der für mich zuständig ist. Der hat in 2006 schon so falsch beraten und den Stress damals muss ich nicht unbedingt nochmals haben.
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird meine Rente ja verlängert - dauert halt noch etwas an bis das Gutachten, der unvermeidliche Widerspruch und die daraus folgende Reha abgewickelt sind. Aber: ich msus ja auch nach dem Mai bis das alles geklärt ist krankenversichert sein und von Luft und Liebe lebt sich auch nicht so gut - wobei die KV für mich das wichtigste ist. Ich habe auch Bauchgrummeln dabei mich arbeitslos zu melden denn ich weiss selbst dass ich das nicht schaffe.
Wäre nett wenn mir jemand die Frage beantworten kann und mir da auf die Sprünge hilft.
Danke!
Monika
PS: Mein Gutachtertermin ist nun endlich am 03. März und erfahrungsgemäß dauerts dann noch so 5-8 Monate bis das ganze geklärt ist.