• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Nahtlosigkeitsregelung - für wen gilt sie?

Divegirl

Mitglied
Registriert seit
8 Sep. 2006
Beiträge
56
Hallo,

ich hoffe jemand hat hier das bessere Verständnis dafür als ich.
Den Paragraphen hierzu kenne ich und ich habe auch schon verschiedene Artikel zur Nahtlosigkeitsregelung (§125 III SGB) durchgelesen.
Allein mir fehlt der Glaube *seufz* - nein, im Ernst: zig mal gelesen und immer noch nicht verstanden ob ich so einen Antrag nun stellen kann oder nicht zu dem Personenkreis zähle.

Zu den Fakten: Ich beziehe seit Oktober 2004 eine EU-Rente. Die wurde im Juni 2005 erstmals verlängert um 1 Jahr als Teil-EU-Rente (aber als volle ausgezahlt wg. verschlossenem Arbeitsmarkt bis Mai 2006). Im August 2006 wurde sie nach längerem hin und her (und Reha) für 3 Jahre bis Mai 2009 als volle EU-Rente verlängert. Sie läuft also bald aus und ich muss mich im März 09 auf dem Arbeitsamt arbeitssuchend melden wegen der 3 Monatsfrist.

Kann ich nun auf dem Arbeitsamt einen Antrag nach §125 III SGB stellen oder gilt das für mich nicht? Ich war ja vorher nicht krankgeschrieben oder bin von der Krankenkasse ausgesteuert worden. Lediglich die Rente läuft aus und bis mein Antrag auf Verlängerung ja mal wieder bearbeitet ist ... (ich habe ihn ja erst im August 08 abgegeben, also sehr kurzfristig *ironie*).

Auf dem Arbeitsamt braucht man ja nicht wirklich nach zufragen - zumindest nicht bei dem Sachbearbeiter der für mich zuständig ist. Der hat in 2006 schon so falsch beraten und den Stress damals muss ich nicht unbedingt nochmals haben.

Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird meine Rente ja verlängert - dauert halt noch etwas an bis das Gutachten, der unvermeidliche Widerspruch und die daraus folgende Reha abgewickelt sind. Aber: ich msus ja auch nach dem Mai bis das alles geklärt ist krankenversichert sein und von Luft und Liebe lebt sich auch nicht so gut - wobei die KV für mich das wichtigste ist. Ich habe auch Bauchgrummeln dabei mich arbeitslos zu melden denn ich weiss selbst dass ich das nicht schaffe.

Wäre nett wenn mir jemand die Frage beantworten kann und mir da auf die Sprünge hilft.

Danke!
Monika

PS: Mein Gutachtertermin ist nun endlich am 03. März und erfahrungsgemäß dauerts dann noch so 5-8 Monate bis das ganze geklärt ist.
 
HALLO Drivegirl,

1. wie alt ca. ist sehr wichtig, Beruf, Grund der vorläufigen EU usw ist wichtig zur Übersicht des ganzen.
Die DRVB trennt sich nur ungern von ihrem Geld.


2. SCHLECHT IST DAS DU NICHT IN STÄNDIGER MED: BEHANDLUNG WARST

3. sollte die Begutachtung die weiter EU auf zeit nicht bestätigt werden, wirds eng.

4. die Arge ist kein Krankenlager, entweder Arbeitssuchend oder Harz IV oder 125 auf Zeit.

5. Die Arge kann auch unangenehm werden sollte die weitere EU nicht bestätigt werden.


Durchblickend währe dir die Dauer EU aufgrund von erkennbarer Hinweise deine Ideallösung.?

Ansonsten ist der 125 ja einfach zu verstehen , du bekommst gem. Nahtlosigkeitsregelung Euros als Ersatzleistung nur unterliegt die einem Zeitraum und ist nicht als in die Zukunft zu richtende Dauererscheinung anzusehen .



Beispiel: Krankengeld erloschen, Arbeitslosengeld erloschen bzw. als Nahtlosigkeitregelung erhalten, Rentenbescheid erhalten, auf dauer oder nur auf zeit, und genau an dem Punkt biste jetzt. wie gehts weiter !

Rente oder Arbeit bzw Harz IV vielmehr Handlungspielraum bleibt da nicht mehr , ausser evt. eine 100%ige EU manche Heiraten dann und gehen in eine andere Nahtlosigkeitsregelung über also spitzt sich bei dir das ganze jetzt zu.

Wegen K-Versicherung versteh ich ,nur unter welcher Maßgabe. ?

viel Erfolg beim DRVB Gutachter, da arbeite daran , mein hinweis am Rande.

vg natascha


 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Nahtlosigkeitsregelung

Hallo Divegirl,

nein Du brauchst keinen Nahtlosigkeitsantrag zu stellen, weil die Voraus-
setzungen bei Dir noch nicht vorliegen.

Sollte über deinen Weitergewährungsantrag zur befristeten Rente im Mai
2009 noch nicht endgültig entschieden sein, läßt Du Dich von deinem be-
handelnden Arzt krank schreiben und beziehst dann vorläufig Krankengeld.
Das Krankengeld kann u. U. sogar höher sein, als der Rentenbezug, weil
das Krankengeld von deinem letzten Nettolohn berechnet wird. Wird dann
die Rente doch weitergewährt, wird dann von der Nachzahlung der Rente
der Krankengeldbezug wieder aufgerechnet. Das zuviel erhaltene Kranken-
geld brauchst Du nicht zurückzuzahlen.

Also ist das AA zunächst mal in weite Ferne gerückt. Erst dann wenn die
Krankenkasse Dich ausgesteuert hat und auch der Anspruch auf ALG 1
erloschen ist, würde der Nahtlosigkeitsantrag bei Dir erst greifen.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989

Drivegirl hatte seit Okt. o4 nicht mehr gearbeitet,aus welcher Rechtsgrundlage heraus sollte sie AL 1 erhalten und aus welchen Ansprüchen.

Ich gehe mal vermutlich davon aus , Sie war Arbeitslos EU Reha usw.

Und Sie Schreibt ja selbst

Sie läuft also bald aus und ich muss mich im März 09 auf dem Arbeitsamt arbeitssuchend melden wegen der 3 Monatsfrist.

Irgendwie ist hier Klärungsbedarf nötig.

vg natascha
 
Hallo
und danke schon mal für das Feedback.
Ich war vor der Rente krankgeschrieben aber noch in einem Beschäftigungsverhältnis.
Kurzform: Teilzeitkraft (30 Std) bis Juli 2002, ab Aug Ganztagskraft, Dez. 2002 Unfall mit Verletztengeld (Sonderfall über Unfallkasse da Unfall als Hilfeleistender), Wiedereingliederungsversuch ab Mai od. Juni 2003 bis Okt 2004.
Auf Anraten Des SB der Unfallkasse Rente beantragt Anfang Okt 2004, Auslauf Verletztengeld und Aufnahme Teilzeitbeschäftigung (20 Std) ab 09.10.04.
Anfang Dez 2004 Rentenbescheid mit Gewährung der vollen EU-Rente ab 01.10.04.
Also seitdem in Rente. Vertragsauflösung nach der ersten Rentenverlängerung. Es stand fest daß ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten darf und auch nicht kann. Es hatte in der Wiedereingliederung schon nciht so geklappt mit 3 Std tägl. und die Zeit vom 08.10. bis Ende Dezember habe ich einfach meine Überstunden und den Jahresurlaub abgebummelt - war also fast nicht arbeiten.

Es stellt sich nicht die Frage was angestrebt ist - die hirnorganischen Einschränkungen lassen eine regelmäßige Arbeit einfach nicht zu.
Dies hatte auch der Gutachter in 2006 der mich voll Erwerbsfähig schrieb erkannt. Ich sollte nicht telefonieren, kein Zeitdruck, kein Lärm, kein Stress, kein Kundenkontakt und nix was irgendwie nach Verantwortung riecht.... Unter der Vorgabe hat sich das Arbeitsamt natürlich kaputt gelacht ... auf was in aller Welt soll man sich da bewerben! Ach ja: Pausen sollte ich auch noch so machen können wie ich sie brauche. Deshalb wurde ich in Reha geschickt um das Leistungsvermögen genau überprüfen zu lassen. Im Schlussbericht stand dann: weit unter 3 Stunden, keine Aussicht auf Besserung für mehr als 3 Stunden.
Ein Gutachten der Unfallkasse und der gegnerischen Haftpflicht sagten 9-12 Moante später dasselbe (allerdings derselbe Gutachter und 3 Tage Untersuchung stationär).

Der Stress mit dem Arbeitsamt und die Reha haben mich damals ziermlich umgehauen. Lasst euch mal 4 Wochen lang jeden Werktag zeigen daß ihr einfach nur Sch... seid und nix geregelt kriegt. Da kommt doch Freude auch und die optimistische Lebenseinstellung kommt ganz schön ins Wanken. Kurzum: alles was ich mir in 9monatiger Therapie mühsam erarbeitet hatte war null und nichtig.

Darum habe ich ja so Angst und schon Nervensausen wegen dem ganzen Prozedere! Ich dachte halt wenn ich einen Antrag nach dem Paragraph 125 stelle, nehmen die meinen Antrag auf, ich bin weiterhin krankenversichert bis die DRV sich zu einer Entscheidung aufrappelt. Alleine schon das Ausfüllen der Formulare ist blanker Horror für mcih (na wie für viele andere auch). Oftmals verstehe ich die Fragen nicht eindeutig, obwohl ich natürlich einwandfrei lesen kann und die Wörter einzeln auch verstehe. Stellt es euch vor wie wenn ein Ausländer sich die Sachen wörtlich übersetzt - mein Sprachverständnis hat sich gewandelt.

Hoffe es wird nun klarer was für ein Ziel ich verfolge. Ich bin NICHT in laufender Behandlung. Die Behandlung wurde in Absprache zwischen dem damaligen Neurologen und der BG (also Unfallkasse) beendet. Klar wenn irgendwas besonderes wäre könnte ich jederzeit einen Arzt in Anspruch nehmen. Aber da sowohl der Arzt, als auch die Therapeuten gesagt haben da tut sich nun so gut wie nix mehr, fands man auch unsinnig mich turnusgemäß zum 25 km entfernten Neurologen zu schicken. Der Neurologe hatte das mit der BG abgesprochen und ich wurde informiert daß ich keine Termine dort mehr wahrnehmen muss - außer natürlich ich habe neue Beschwerden.

Uff, schon wieder viel zu langer Text. Sorry! Ich kriegs nicht mehr anders gebacken.

Gruß
Monika

PS: War im Callcenter im Schichtdienst tätig und habe dort Aktienorders im Kundenauftrag zu den verschiedenen Börsen geleitet. Also waren Multitasting, Schnelligkeit, Reaktion, Belastbarkeit unabdingbar.
 
Sorry für den Nachtrag!
Also ich hatte das letztes Mal das so verstanden daß mir kein Krankengeld zusteht, da ich vorher ja nicht berufstätig war sondern in Rente.
Mir stünde auch kein Übergangsgeld zu für eine Reha aus dem selben Grund. Zudem hatte ich ja Verletztengeld 1,5 Jahr lang bezogen vor der Rente.

Das war nämlich letztes Mal in 2006 das große Ding! Die Reha fing im Mai an und ging bis so um den 20. Juni. Die Rente lief aber schon im Mai aus. Arbeitslosengeld wurde zwar bewilligt ab 01. Juni 2006 aber im nachhinein wieder entzogen weil ich ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand. Harz IV kannst du nicht rückwirkend beantragen, Krankenversichert war ich rückwirkend auch nicht mehr (und damit meine damals mitversicherte behinderte und pflegebedürftige Tochter auch nicht mehr). Übergangsgeld und Krankengeld standen mir auch nicht zu.

Nun hoffe ich alle Klarheiten beseitigt zu haben. Einfach ist es nicht, aber es hat uns ja auch niemand versprochen daß das Leben einfach ist :D

Gruß
Divegirl
 
OK Drivegirl

nüchtern betrachtet biste nicht mehr Erwerbsfähig, also ob angestrebt oder nicht.

Nur was willste selbst, nur vorüberggehend oder wie auch immer letzendlich ist es ja auch immer ein Gesundheitlicher Rückschlag sich ständig mit Horror

zu beschäftigen.
Ehrlich meine Meinung du solltest gem. vorliegender Gesundheitlicher Einschränkungen die ja zweifels ohne vorliegen die volle EU auf dauer beziehen.
Zu klären gilt noch die Versorgung wegen des Arbeitsunfalls.


In Anbetracht deiner Einschränkungen würde ich mal mutmaßen findeste auch keinen Arbeitgeber, von der seite also auch neg. die andere Variante solltete sich am Gesundheitsbild was ändern, werden die Karen neu gemischt.

Vor dem Gutachtertermin sollteste keine Angst haben, nur halt ärztliche Atteste die dein fortbestehen deiner neu bestätigen,alte Befunde bringen einen manchmal nicht weiter, dies nur als hinweis ob dergleichen vorliegt.

Eigenlich haste ja deine Frage hier ja selbst beantwortet Monika, weiterhin volle EU nur die Zeit und Unsicherheit belastet dich.

Zu Deinem Nachtrag , genau so dachte ich es mir. Nur Monika erkennbar ist du solltest dich von einem seriösen Rentenberater und Diplom-Soziologen mit Begleitender Psychiologischer Betreuung beraten lassen, alleine biste vermutlich überfordert , das ganze wenig belastend und sicher durchzuziehen. Die Beratung der Arge kannste knicken schade für jeden Anruf. Schau dich mal im Harz 4 und Erwerbslosenforum um da gibts viele nützliche hinweise.
Da gehört Kassensturz gemacht


vg natascha
 
Hallo Natascha,

na ja, selbst beantwortet eben nicht. Ich wusste eben nicht ob der Pragraph für mich greift. Wenn ja kommen wenigstens nicht unnötige Kurse etc auf mich zu.

Eigentlich strebe ich keine unbefristete Rente an - das ist für mich gedanklich mit noch mehr Stress verbunden. Unbefristete Rente heisst ja nicht daß du nie mehr zum Gutachter der DRV musst. Sie können dich jederzit hinschicken und so wie ich schon mitbekommen habe ist das manchmal nur ein Jahr nach der Bewilligung. Wenn sie auf 3 Jahre verlängert wird dann habe ich 2 Jahre immerhin meine Ruhe - sprich ich beschäftige mich gedanklich auch nicht so damit und bin nervlich damit nicht so belastet. Ich bin quasi 2 Jahre abgesichert.
Ich bekomme noch eine BG Rente (30%) und natürlich noch sogenannte Mehrleistungen der BG (stehen mir zu da ich ja quasi in öffentl. Auftrag verunfallt bin, als Hilfeleistender bei einem Unfall). Die ist unbefristet und trotzdem wird sie in 2011 erneut überprüft. Das weiss ich weil ich sie mir abfinden lassen wollte um wenigsten die Baustelle abgeschlossen zu haben. Das es ein finanzielles Minus ist weiss ich - aber psychisch war ich damals nicht so gut drauf und ich wollte wenigsten irgendwas abgeschlossen haben. Die Abfindung wurde nicht vorgenommen weil ich ja 2011 erneut begutachtet werde und klar hoffen sie auf auf nur noch 20% dann zu kommen.

Es ist quasi schon mehrfach neuropsychologisch erwiesen worden daß meine Aufmerksamkeit so 10 in sehr guten Tagen auch mal 15 min hält und dann rapide absinkt. Nach Ruhepause dann halt wieder 10-15 Minuten.

So, für heute reichts, mir plazt gleich der Schädel und das gibt ne riesensauerei hier. Also du siehst: ich kann auch länger als die viertel Stunde - muss dann halt mit mehr Kopfschmerzen den nächsten TAg leben. Das schaffe ich auch mal mehrer Tage - sofern ein andere für die Grundbedürfnisse (essen z.b.) sorgt. Alles kompliziert und ich würde so gerne mal zur Ruhe kommen.

Gruß und gute Nacht
Divegirl

PS: Da es ja keine neueren Arztberichte von mir gibt, gehe ich ja von Rentenablehnung, Reha und dann erst Bewilligung aus. ich weiss es wird schwer - aber Wunder gibts ja immer wieder.
 
Hallo Divegirl

eines wird aus besagten ganz deutlich, irgendwie weisste nicht wo du hinwillst.
Eine gewisse persöhnliche Entschlossenheit und die dazugehörige Selbsteinschätzung sollte dazu schon einbezogen werden. Auch wenn dir den Kopf platzt. Nur über Grundlegendes mußte nachdenken.


Sieht so nach über die Runden kommen aus , Tropfen für Tropfen.

Ich würde mir mal ganz klar Gedanken machen, wo will ich Eigentlich in 3,7, 8 Jahren stehen. Der Weg ist das Ziel.

Perspektiven sollste Dir schon aufzeigen und daran arbeiten,und auf Wunder würde ich mich nie verlassen. Es wird schwer ohne Ziel.
Immerhin mit Tochter für die das auch nicht gerade Förderlich seit 2002 ist.
Ist allerdings alles meine persöhnlich Meinung, wie die meine Katzen fressen gerne Mäuse , ich konnte den Geschmack noch nie vertragen und das gekotze hinterher.

Alles Gute zum Termin.

vg natascha
 
Hallo Natascha,

danke!
Na ja, die Altbefunde haben sie ja gleich mit dem Verlängerungsantrag bekommen. Natürlich nicht das 45seitige Gutachten sondern jeweils die letzten 2-3 Seiten der Zusammenfassung, denn da standen ja die Fragestellungen mit Antworten drauf. Auch habe ich darafu hingewiesen daß das eine Original bereits von der Regressabteilung angefordert wurde (im übrigen die Abteilung der DRV wo ich immer eine gute Auskunft erhielt und die sogar den Schriftverkehr bearbeiten,relativ zügig).

Daß die Altbefunde ausreichen glaube ich eher nicht dran - so nach dem Motto: kein neuer Befund, kein Arztbesuch => gesund.

Bis zur endgültigen Rente muss ich also noch mindestens 7mal durch das Prozedere. Der Weg ist das Ziel. Das Endziel wäre die 67 zu erreichen und zu überleben. Da bin ich gar nicht mehr so anspruchsvoll.

Nur: was hat das ganze mit meinem Töchterchen zu tun? Sie leidet bestimmt nicht darunter. Außer daß sie natürlich in der Nacht als die Polizei anrief und der Folgezeit etwas empfindlich reagiert hat - wie die beiden Jungs auch. Sie hat zwar Pflegestufe 2 aber ist mir meist in Papierdingen eine große Hilfe. Leider nimmt sie ihr Studium derzeit zu sehr in Anspruch und sie kann mir nicht helfen den ganzen Krams auszufüllen. So ändern sich die Zeiten! Früher habe ich für sie Antrage gestellt, Sachen im Ministerim durchgeboxt, für sie das gewünschte Wirtschaftsgymnasium beim Arbeitsamt durchgesetzt und und und. Klar macht es sie betroffen daß ich so früh auf ihre Hilfe angewiesen bin und da nicht so druchsteige - daß die so starke Mama nun sehr oft Nervensausen hat. Aber sie sagte bereits einige Monate nach dem Unfall zu mir: das ist halt so, unsere SHTler haben das als auch! Und damals hat jeder Arzt mir gesagt ich hätte nix außer dem Schadelbruch. Daß es sehr wohl ein mittleres SHT gab las ich erst viel viel später in einem Bericht an die gegnerische Versicherung. Und einen Spruch hat sie mich gelernt: ... das ist Teil meiner Behinderung. Wir haben beide denselben Galgenhumor - da hat sie was von mir geerbt (außer meiner früheren Willensstärke, die irgendwie aus meinem Kopf gepurzelt ist).

Nun hat der Gutachter den Termin erstmals auf den 10. verschoben und bis dahin habe ich meiner Tochter den Fragebogen zugefaxt und sie hilft mir noch ein bisserl beim ausfüllen hoffe ich. Sie studiert in Heidelberg und wir sind schon aufeinander stolz (auf meine Jungs bin ich auch stolz natürlich).

An die Vorgaben zur Begutachtung hält sich leider so gut wie keiner - denn sonst käme ja ein richtiges Ergebnis raus. Meistens sinds aus Zeitgründen nur Kurztests (und das schon zu wenige). Die umfangreichen Gutachten mit den vielen langen Tests werden nicht gelesen (komentar: Ach Gott, so ein langes Gutachten! Wer soll das denn lesen?) Der Arzt der sich dran hielt (und auch in der Reha) konnte alle Leisutnseinschränkungen ja dokumentieren. Allerdings war ich dort auch stationär. Bei einem Gutachter mit 1,5 bis 3 Stunden kann nicht viel rumkommen. Da ist ja Wartezeit, körperliche Untersuchung, Befunderhebung, Fragestunden (wann hatten sie ihren ersten Freund, wie lange verheiratet, wieviel Kinder, Geschwister .....) und die Tests dabei.

Drum meine derzeit sehr pessimistische Grundhaltung. Die BG hat mir heute meinen letzten neurologischen Bericht zugefaxt (nach Anruf ganz unbürokratisch! WOW!), der ist von 2007. Alles habe ich darin noch nicht verstanden (Töchterlein und Freund dürfen sich schlau machen) aber zumindest steht drin daß die Behandlung ausgesetzt wurde.

Wünsche dir noch einen wunderschönen Abend
Divegirl
 
Hi Leute
Ich hab noch mal ne Frage zur Nahtlosigkeitsregelung und ALG 1

Ich bin im Sept.09 Ausgesteteuert von der KK, dann gehts über ins ALG1(Nahtlosikeitsregelung) und jetzt meine Frage : was passiert wenn ich wegen meiner Krankheit ins KH für längere Zeit muss für mehr als 6 Wochen , was mir auch durchaus passieren könnte! Die KK will das ich nen Aufhebungsvertrag mache und mir die Restzeit spare für evtl Krankenhausaufenthalte bzw. Krankschreibungen mit der Begründung,wenn ich in ALG1 mehr als 6 Wochen im KH bin bekomme ich kein Krankengeld mehr und muss sofort ins Hartz 4!

Aufhebungsvertrag kommt für mich ned in frage , weil ich ja als Arbeitssuchender mich Arbeitslos melden müsste und das geht nicht gesundheitlich !

kann mir jemand das mal erklären , jeder erzählt mir in den Ämtern was anderes


Danke Euch
 
Top