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Nahtlosigkeitsregelung - für wen gilt sie?

Hallo fotoscout,:)

mache um gotteswillen keinen Aufhebungsvertrag. Um dich rechtlich nach allen Seiten abzusichern, stelle einem Antrag auf EU- Rente. Damit bist du erstmal auf der sicheren Seite.
Dann stelltst du einen Antrag § 125 SGB als Rentenantragsteller, damit du weiter sozialversichert bist. Du kannst dann auch ins KH gehen, dass alles noch ab Juli. Damit du nicht in Zeitnot kommst. Der Gute SB von der KK will nur Geld sparen für seine Kasse.
Sollte alles aber auch alles schief gehen, was ich nicht glaube hast du immer noch deinen Arbeitsvertrag und den nimmte dir keiner, wenn du gut mit deinem AG stehst. Ich weiss es nicht ganz genau ( andere sollen sich melden ) aber so viel ich weiss erhälst du zuerst ALG2.
Und lasse dich nicht vom SB verrückt machen.;)Wie will du finanziell klarkommen wenn du einen Aufhebungsvertrag machst.Hat dir das auch der SB gesagt.
Was macht die Feststellungsklage:confused:.
Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
hi Buffy

Danke für deinen Hinweis, ich werd auch keinen Aufhebungsvertrag machen, Rente hab ich schon beantragt, wurde abgewiesen und ich bin im Widerspruch gegangen.Die Begründung leg ich nach hab erst mal die Akteneinicht veranlasst. Der Termin läuft heute aus , wenn die Versicherung sich nicht geäußert hat geht die Klage raus nächte Woche ! Der SB bei der KK hat mich nur über seinen Standpunkt aufgeklärt.


Danke für deine Hilfe
 
@Buffy 07

Betreff Klage , die Versicherung hat heute eingelenkt und bezahlt alle Kosten der OPs ect. und anfallende Kosten schriftlich bestätigt
 
Hey fotoscout:):),

herzlichen Glückwunsch. Erkennen sie auch die Folgeschäden an:confused:.
Wie sieht es mit Einkommensverluste aus:confused:.
Wenn das alles geregelt ist, dann müsste die DRV auch einlenken und solange, bis du wieder hergestellt bist, eine EMR zahlen..können sie sich ja von der Versicherung wiederholen.
Vor allem kannst du jetzt in Ruhe deine geplanten Operationen machen lassen.
Viel Glück
Buffy07
 
HI Buffy ,

Dankeschön ,war bis jetzt ne harte Nuss

Folgeschäden klär ich noch ab ,des bekomm ich auch hin!
Einkommensverluste werden beglichen
Die DRV braucht schon noch bisl Nachhilfe

Danke für all die Hilfe
 
Hey fotoscout:),


dann kannst du ja bald die Ratschläge erteilen;):p. Du hast ja genügend hier gelernt, es kommen ja jeden Tag neue User die um Hilfe anfragen...
und so wenig von den Versicherungen, BG DRV aufgeklärt werden.
Jeder SB hat in seiner Verwaltungsvorschrift steht das er den Antragsteller zu informieren hat.;)
Gebe weitere Informationen wie es fortschreitet.
Gruß Buffy07
 
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