Hallo, weiß jemand ob man rechtliche Nachteile hat, wenn man nicht zur mündlichen Verhandlung geht ?
Auf der Sozialgerichtsladung steht, dass man nicht kommen muss und das auch ohne Anwesenheit der (klagenden ) Partei erörtert und entschieden wird.
Die Anwesenheit der Partei verursacht große Schmerzen und Beschwerden und erscheint mirsinnlos, da eine Anhörungsrüge / Verfassungbeschwerde wegen Verstoß gegen das rechtliche Gehör sowieso erfolgt.
Meine Frage ist nun, ob mir meine Nichtanwesenheit rechtlich als Nachteil ausgelegt wird.
Vielen lieben Dank im voraus
Auf der Sozialgerichtsladung steht, dass man nicht kommen muss und das auch ohne Anwesenheit der (klagenden ) Partei erörtert und entschieden wird.
Die Anwesenheit der Partei verursacht große Schmerzen und Beschwerden und erscheint mirsinnlos, da eine Anhörungsrüge / Verfassungbeschwerde wegen Verstoß gegen das rechtliche Gehör sowieso erfolgt.
Meine Frage ist nun, ob mir meine Nichtanwesenheit rechtlich als Nachteil ausgelegt wird.
Vielen lieben Dank im voraus