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Nachteile wenn man nicht zur mündlichen Verhandlung geht ?

Der Uli

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Jan. 2020
Beiträge
309
Hallo, weiß jemand ob man rechtliche Nachteile hat, wenn man nicht zur mündlichen Verhandlung geht ?

Auf der Sozialgerichtsladung steht, dass man nicht kommen muss und das auch ohne Anwesenheit der (klagenden ) Partei erörtert und entschieden wird.

Die Anwesenheit der Partei verursacht große Schmerzen und Beschwerden und erscheint mirsinnlos, da eine Anhörungsrüge / Verfassungbeschwerde wegen Verstoß gegen das rechtliche Gehör sowieso erfolgt.

Meine Frage ist nun, ob mir meine Nichtanwesenheit rechtlich als Nachteil ausgelegt wird.

Vielen lieben Dank im voraus
 
Hallo der Ulli,

aus meiner Sicht bist Du der Kläger und möchtest auch Dein Recht auf rechtliches Gehör wahrnehmen.

Ich sehe diesbzgl. nur eine Übertragung auf Deinen RA und oder auch wenn es geht, eine Anreise einen Tag vorher mit Hotelkosten zur Verhandlung. Hier lass Dich durch Deinen RA beraten!

Fakt aus meiner Sicht: wer klagt, etwa will, der muss auch mal die "Arschbacken" zusammen kneifen, einen Tag Urlaub oder Überstunden nehmen als positves Ergebniss.

wegen Verstoß gegen das rechtliche Gehör sowieso erfolgt.

Wie willst Du oder Deine Bekannte rechtliches Gehör nehmen ohne zu erscheinen? Geht dann nur aufgrund Covid via Teams, Skype o. ä. in der Pandemie aus meiner Sicht.

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo,

wie könnte es rechtliche nachteile geben, wenn dir das gericht die teilnahme offen lässt, @Der Uli - das ist doch einleuchtend, dass das gericht keine so offenkundige nachteile "einbrocken" kann. anders kann es in tatsächlicher hinsicht aussehen, denn was man nicht sieht und hört ...?!


gruss

Sekundant
 
Aus meiner Sicht betrachtet:
In meiner Sache vor gut einem 1/2 Jahr, wäre ich zur Entscheidung nicht hingegangen,
hätte ich jetzt MdE 10 weniger.

Daher wenn möglich immer vor Ort sein, man weis nie was man versäumt.
 
Wie willst Du oder Deine Bekannte rechtliches Gehör nehmen ohne zu erscheinen? Geht dann nur aufgrund Covid via Teams, Skype o. ä. in der Pandemie aus meiner Sicht.
Hallo Kasandra,

Durch eine Anhörungsrüge.

Es wurde genug geschrieben und das Gericht ist seiner Amtsermittlung nicht nachgekommen. Ich habe noch keine Sozialgerichtverhandlung erlebt, wo sinnvolles in der Verhandlung besprochen wurde.

Daher wenn möglich immer vor Ort sein, man weis nie was man versäumt.
Beantwortet meine Frage nun leider nicht.

Um den Satz zu beantworten, Erfahrungsgemäß - nichts.

wie könnte es rechtliche nachteile geben, wenn dir das gericht die teilnahme offen lässt,

Hallo Sekundant,
das weiß ich ja eben nicht, dachte das es möglicherweise irgendeinen § gibt der eine Anhörungsrüge ausschließt wenn man nicht teilgenommen hat oder so, deshalb habe ich ja gefragt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Der Uli,

rein rechtlich bist Du nicht verpflichtet zur Gerichtsverhandlung zu gehen. Ein Versäumnisurteil, wie es im Zivilprozess vorgesehen wäre, gibt es im Sozialgerichtsprozess nicht. Das wäre dann wahrscheinlich der Nachteil, den Du vermutest.

Allerdings und das wurde in den vorherigen Beiträgen angesprochen, wäre es töricht nicht zur Verhandlung zu erscheinen. Du könntest natürlich auch einen Vertreter schicken. Ich hatte mal einen Fall am SG Düsseldorf, da erschien die Frau des Verunfallten in der Gerichtsverhandlung als Vertretung für ihren Mann. Man muss allerdings dazu sagen, dass sie sehr gut in der Materie stand. Ich hatte sie dabei unterstützt als technischer Berater und dem Richter bzw. seinen Beisitzern mein Unfallanalysegutachten erläutert. Wäre er bzw. seine Frau nicht erschienen, wäre die Klage klanglos abgewiesen worden.

Insofern kann es nicht schaden selbst zu erscheinen oder wenigstens einen Vertreter, der in der Sache bescheid weiß, erscheinen zu lassen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hi @Der Uli,

Den Richtern in der Sozialgerichtsbarkeit obliegt eine Fürsorgepflicht. Sie müssen also Sorge tragen, dass dir durch deine Nichtanwesenheit kein Nachteil entsteht.

Gerade wegen den ehrenamtlichen Richtern, die mitunter nach Äusserlichkeiten statt Recht entscheiden, halte ich mündliche Verhandlungen vor der Sozialgerichtsbarkeit nicht immer für zielführend. Nach § 124 Abs. 2 SGG kann das Gericht mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung durch Urteil entscheiden. Eine Prozessführung im schriftlichen Verfahren hat große Vorteile. Und wenn keine mündliche Verhandlung mit den Parteien stattfindet, kann man auch nichts versäumt haben, was die andere Partei vorgebracht hat. Man muss nicht spontan reagieren und hat Zeit, das gegnerische schriftliche Vorbringen zu verarbeiten und hinterfragen. Man muss den Nervtötern der Gegenseite nicht physisch gegenüber treten.

Und wenn man einen Anwalt bezahlen muss, wird die Terminsgebühr eingespart - wenn der nicht auf dem überflüssigen Trip ins Gerichtsgebäude besteht . . .

Auch wenn bereits ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt wurde kann man immer noch den Verzicht auf eine mündliche Verhandlung erklären. Wenn Richter eine mündliche Erörterung mit den Parteien für notwendig erachten, steht ihnen die Möglichkeit eines Erörterungstermins offen, zu dem dann persönliches Erscheinen angeordnet werden kann, wo auch Reisekosten und Verdienstausfall erstattet werden. "Erörterungstermine" können auch per Telefonat zwischen einem Richter und einer Partei stattfinden. Der Richter fertigt hinterher ein schriftliches Protokoll an, das an die Parteien versandt wird.

Grüße

KoratCat
 
Das Gericht kann auch während oder am Ende der Verhandlung, eine Anwesensheitpflicht aussprechen.
Dann werden Deine Kosten vom Staat übernommen
 
Auf der Sozialgerichtsladung steht, dass man nicht kommen muss und das auch ohne Anwesenheit der (klagenden ) Partei erörtert und entschieden wird.
Man sollte hier zwischen den Begriffen "Ladung zu einem Gerichtstermin" (Anordnung des persönlichen Erscheinens) und "Terminsmitteilung" unterscheiden.

Das Gericht kann auch während oder am Ende der Verhandlung, eine Anwesensheitpflicht aussprechen.
Sicher nicht! Insbesondere wenn es in der Terminsmitteilung darauf hingewiesen hat, dass das persönliche Erscheinen nicht für notwendig erachtet wird. Es kann im Nachhinein zu diesem Hinweis allenfalls feststellen, dass deine Anwesenheit der Entscheidung oder Auflösung des Rechtsstreits förderlich war und dir deshalb die Reisekosten und Verdienstausfall aus der Gerichtskasse erstattet werden. Das liegt im Ermessen des Gerichts und kommt so gut wie nicht vor! Vielleicht, wenn Du die Klage zurückgenommen oder einem Vergleich zugestimmt hast.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo, Danke für die infos!

Ja KoratCat hat Recht, steht "Terminsmitteilung" drüber und es steht ihnen frei zu erscheinen ....
 
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