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Nachteile wenn man nicht zur mündlichen Verhandlung geht ?

hallo ierni,

Das Gericht kann auch während oder am Ende der Verhandlung, eine Anwesensheitpflicht aussprechen.

überlege mal, wie das gehen soll!? eine ladung muss rechtzeitig zugehen, um überhaupt als wirksam zu gelten. wenn also der kläger schon nicht vor ort ist, wie soll sie ihm zugehen, und das noch rechtzeitig (!), um reagieren zu können? das wäre dann ein verfahrensfehler, der so offensichtlich ist, dass der richter gefahr läuft, als befangen abgelehnt zu werden.


gruss

Sekundant
 
Hallo Uli,

dann verstehe ich Dich grundsätzlich nicht!

hat vielfach Gründe die ich nicht schreiben möchte.

Die Verhandlung ist Deine Chance, Recht auf rechtliches Gehör - und warum willst Du dieses nicht nutzen?

Sorry, mit der Aussage machst Du Dich aus meiner Sicht hier unglaubhaft und im nächsten Schritt auch bei dem Richter innerhalb der Verhandlung!

Da kommt sehr schnell auf: wer sich versteckt, dem geht es auch nicht so schlecht und der pokert hoch und versteckt sich!

Warum willst Du nicht Gesicht und klare Kante zeigen? Warum - entsprechend Deiner Erkrankung - willst Du nicht alle Beteiligten z. B. mit Fotos mal konfrontieren?

Warum ziehst Du Deine Joker nicht und verdrückst Dich?

Fehlen Dir Argumente und Beweise? Dies ist dann auch eine zentrale Frage!!! Diese Zentrale Frage fließt auch in das Urteil ein mit u. a. medizinische etc. Fakten und Gutachten und Beweismittel fehlen.

Was erwartest Du, wenn Du nicht kämpfst und bei der Verhandlung selber aktiv wirst mit rechtlichen Gehör frei nach der Werbung: Mein Haus mein Boot, mein Pferd.

Wie ist Deine Strategie, was "fährst Du auf" ? Steht Dein Plan verlässlich?

Viele Grüße

Kasandra
 
#13 Zitat: überlege mal, wie das gehen soll!?

Ich hatte im letzten Jahre eine Verhandlung beim LSG München.
Die Einladung war wie bei Uli: konnte - aber musste nicht erscheinen.
Ich teile dem LSG mit, dass ich auf jedenfalls kommen werde.

Im Anschluss der Verhandlung, stellte ich mündlich den Antrag auf Ladung, der dann auch erfolgte.

Wäre ich nicht freiwillig erschienen, wäre kein Vergleich zu Stande gekommen!

Im Deutschen Sozialrechtssystem geht vieles, man muss sich nur auf die Hinterfüße stellen und das Kämpfen nicht
einstellen.
Wer nicht in seine eigene Verhandlung geht, geladen oder nicht, zeigt dem Gericht auf,
man hat kein Interesse an der Sache! Wenn ich vor Ort bin, kann ich auch mal etwas dazwischen Reden,
auch wenn es dem Richter / Senat nicht passt.
 
schönen dank für die erläuterung, @oerni

das zeigt, dass die anwesenheit wichtig sein kann, auch wenn sie laut gericht nicht nötig wäre. aber das ist jetzt nicht gleichzusetzen mit einer im termin ausgesprochenen anwesenheitspflicht, sondern nur auf die unvollständige aufklärung durch das gericht. aber das zeigt, dass die (wohl dem richter ungemütliche) anwesenheit doch uU ausschlaggebend sein kann.


gruss

Sekundant
 
Vielleicht hast Du dich damit aber nur der Überredungskunst der Richter ausgesetzt und ihnen durch dein Nachgeben erspart ein Urteil zu deinen Gunsten zu fällen und revisionsfest zu begründen, hast dich abspeisen lassen . . . ;)
Hallo KoratCat,
dass ist nur einer der Gründe, ein weiterer das es mir gerade sehr sehr schlecht ( dazu passt jetzt Schmerzen, PTBS und Angststörungen als Teil meiner Beschwerden aber wirklich gerade extrem ) geht und der Termin schon einmal verschoben wurde.
Aber so nett Ihr alle seid, bitte habt Verständnis das ich es selbst entscheiden kann und nicht alles öffentlich diskutieren möchte.

In diesem Sinne, noch einen schönen Restabend.
 
Vielleicht hast Du dich damit aber nur der Überredungskunst der Richter ausgesetzt und ihnen durch dein Nachgeben erspart ein Urteil zu deinen Gunsten zu fällen und revisionsfest zu begründen, hast dich abspeisen lassen . . . ;)

Hab ich @oerni auch schon gesagt, dass ein Vergleich (Vertrag) rechtlich etwas völlig anderes ist wie ein rechtskräftiges Urteil. Aber so lange er zufrieden ist und die BG ihn in Ruhe lässt, ist ja alles gut.
Schönes Wochenende
MM
 
@Der Uli
Kann ich und bestimmt viele hier im Forum absolut nachvollziehen, dass es dir (sehr) schlecht geht.
Du darfst nur nicht davon ausgehen, dass ein gesunder Richter ohne psychische Probleme dass genauso sieht. Deine PTBS bspw. wird (leider!) nicht als glaubhafter - von Seiten der Richter*innen - angesehen, wenn du es psychisch nicht schaffst, dich dem Termin zu stellen.
Sie werden argumentieren, die Ursache deiner PTBS (Flashbacks, Vermeidungshaltung usw.) war und ist kein Gerichtstermin - sondern ein Unfall...
Ich hoffe, du verstehst was ich meine.
Alles Gute
MM
 
Vielen Dank nochmals für Eure Antworten, ausgenommen die Antworten die mir und/oder anderen erklären sollen warum es so wichtig ist.
Meine Erfahrungen vor Gericht sind da leider ganz andere. So hat man mir in diesem Rechtsstreit vor dem Sozialgericht den Mund verboten, genauer ich dürfte nicht mehr sagen das das Gutachten nicht stimme etc.
Aber auch weitere Maßnahmen die ich als reine Schikane ansehe, so die Begleitung von zwei Rechtspflegern in voller Ausrüstung im Gericht etc. führen dazu, dass es mir nicht möglich ist an der Verhandlung teilzunehmen.
 
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