Sekundant
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hallo ierni,
überlege mal, wie das gehen soll!? eine ladung muss rechtzeitig zugehen, um überhaupt als wirksam zu gelten. wenn also der kläger schon nicht vor ort ist, wie soll sie ihm zugehen, und das noch rechtzeitig (!), um reagieren zu können? das wäre dann ein verfahrensfehler, der so offensichtlich ist, dass der richter gefahr läuft, als befangen abgelehnt zu werden.
gruss
Sekundant
Das Gericht kann auch während oder am Ende der Verhandlung, eine Anwesensheitpflicht aussprechen.
überlege mal, wie das gehen soll!? eine ladung muss rechtzeitig zugehen, um überhaupt als wirksam zu gelten. wenn also der kläger schon nicht vor ort ist, wie soll sie ihm zugehen, und das noch rechtzeitig (!), um reagieren zu können? das wäre dann ein verfahrensfehler, der so offensichtlich ist, dass der richter gefahr läuft, als befangen abgelehnt zu werden.
gruss
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