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Nachteile wenn man nicht zur mündlichen Verhandlung geht ?

Besser eine MdE von zusätzlich 10, als mit Nullkommanichts nach Hause fahren.

Aber jede(r) wie er will!
Hi @oerni,

wie Du dem Post entnehmen kannst, hat mir auch eine Richterin (die Frau Dr. Berichterstatterin) unmissverständlich erklärt,es gäbe ja so gar keine Erfolgsaussicht für mein Klagebegehren, offensichtlich weil sie mich für einen Laien hielt, da ich ja nach Angabe der Beklagten im angegriffenen Bescheid mein Jurastudium im ersten Jahr abgebrochen habe. Als ich ihr dann in meiner Stellungnahme erklärte, wie man als Richter bei der Auslegung eines Vergleichstextes zu verfahren hat, tat sie das und mein Anspruch konnte mir nicht mehr vorenthalten werden.

Zwar hat sie das in ihrem Schreiben nicht direkt zum Ausdruck gebracht, hat m. E. aber wohl kalkuliert, ich würde meinen Anspruch ob ihrer deutlichen Formulierung, er habe keine Erfolgsaussicht, etwas zurückschrauben, oder würde Vergleichsbereitschaft zeigen, "um etwas zu retten". Sie wollte mich mit dem Schreiben verunsichern, hätte dann wohl einen für mich recht ungünstigen Vergleich als "Trostpflaster" angeregt. Meine sichere Erwiderung und das Schließen der Zwickmühle mit dem Hilfsantrag als Konsequenz (Neufestsetzung des JAV gem. § 573 Abs. 1 RVO aufgrund des wegen der Verschlimmerung der Unfallfolgen nach dem 10. Semester abgebrochenen Jurastudiums) hatte sie sicher nicht erwartet.

Oder schau dir das Urteil an, wo die Richter mich ganz deutlich für dumm zu verkaufen versucht haben, wohl erwartet haben, mein Anspruch verpufft bei einer aussichtslosen Nichtzulassungsbeschwerde. Die von der BG haben sich da bestimmt schon auf die Brust getrommelt . . .

Ich lass mich von Richtern aber nicht für dumm verkaufen! Gleichwohl versuchen es manche aber immer wieder. Wenn ein Urteil in der Revision abgeändert oder aufgehoben wird, bedeutet das meist eine schallende Ohrfeige für das Gericht, nicht bloß einen Erfolg für die Partei. Also ist es besser, man nimmt keinen Prozesstermin wahr, macht Alles nur schriftlich, damit es einer Revision zugänglich ist.

Und wenn dann so eine merkwürdige "Aufklärung" kommt, richtet man seine Argumentation schon auf ein Revisionsverfahren aus, bringt für eine Revision relevante Argumente in die Akte. Die Richter werden dann mit extrem äusserster Vorsicht und insbesondere echtem Wohlwollen prüfen, wenn sie begriffen haben, wohin der Zug geht . . .

Die BG ETEM mag noch so mächtig sein; ich verfolge meine Ansprüche aber konsequent und mit größter Sorgfalt.

Viele Grüße

KoratCat
 
@KoratCat
was glaubst ist das Motiv der Richter/in?
1. Geht es darum das sie dich absichtlich reinlegen wollen, weil sie glauben du hast keine Fachkenntnisse? Was wäre dann das Motiv dafür? Fall schnell vom Tisch zu bekommen? Verflechtung mit der Versicherungswirtschaft? Letzteres müsste dann ja in irgendeiner Form Transaktionen mit sich bringen.
2: Einfach das grundsätzlich oberflächliche Abarbeiten von Fällen ohne genau hinzuschauen und mit dem Ziel den Fall schnell vom Tisch zu bekommen?
Grüße

Micha
 
Die BG ETEM mag noch so mächtig sein; ich verfolge meine Ansprüche aber konsequent und mit größter Sorgfalt.
Glaubst Du wirklich ich mache das nicht?

Aber manchmal muss man auch umdenken, um ans Ziel zu kommen.

Glaub mir, egal wie es aussieht, man sollte seiner Verhandlung - geladen oder nicht - beiwohnen.
Hierdurch wird in gewisser Art und Weise auch ein Druck auf die Richter:innen ausgeübt.
Vor allem zeige ich den Richter:innen damit an, mir ist meine Sache wichtig.
Ich gehe noch einen Schritt weiter, ich kündige mein Erscheinen schriftlich an.

Nochmals zu Deiner Aussage (Zitat) Es ist Deine freie Angelegenheit, es zu tun!
 
Glaub mir, egal wie es aussieht, man sollte seiner Verhandlung - geladen oder nicht - beiwohnen.

Dem schließe ich mich vollumfänglich an!

Warum nutzt Du z. B. oder lehnst es ab, Kopien oder eine PP-Präsentation zu inkludieren? Die Augen können dann nicht verschlossen werden.

Strategie...

Mache Fotos, lasse diese als Beweise sichtbar machen! Ah, ok auch wenn diese Fotos "ekelig" oder wie auch immer sind. Bilder sagen mehr wie Worte! Hau es raus!

Führe Bilder vor Augen!

Es geht um Beweiswürdigung - warum willst Du Deinen Joker auf einen Verfahrensfehler setzen? Damit reduzierst Du Deine Klage!

Wer nicht kämpft hat schon verloren!

Viele Grüße

Kasandra
 
@KoratCat
was glaubst ist das Motiv der Richter/in?
1. Geht es darum das sie dich absichtlich reinlegen wollen, weil sie glauben du hast keine Fachkenntnisse? Was wäre dann das Motiv dafür? Fall schnell vom Tisch zu bekommen? Verflechtung mit der Versicherungswirtschaft? Letzteres müsste dann ja in irgendeiner Form Transaktionen mit sich bringen.
2: Einfach das grundsätzlich oberflächliche Abarbeiten von Fällen ohne genau hinzuschauen und mit dem Ziel den Fall schnell vom Tisch zu bekommen?
Grüße

Micha
Hi @Micha, ich grübele ständig, was da genau und im Einzelnen gelaufen sein muss, denke, in erster Linie ging es bei allen vier Gerichten (1. SG Wiesbaden, 2. LSG Hessen, 3. SG Köln, 4. LSG NRW) um die Angst vor der Höhe des Ergebnisses, die den Ausschlag gab, einen Ausweg vom gebotenen Stattgeben zu suchen. Beim Ergebnis kommt das Zusammenspiel einiger gesetzlich bestimmter Faktoren auf eine recht ansehnliche Höhe. Deshalb hat das LSG NRW Gebrauch von der Möglichkeit eines Grundurteils nach § 130 Abs. 1 SGG gemacht. Jetzt im Betragsverfahren bringt die BG das Argument der Unbilligkeit (der sich aus den Gesetzen ergebenden Rentenhöhe), was sie früher vielleicht hätte durchsetzen können, wenn sie sich da bereits darauf berufen hätte, was aber Anerkenntnis des anzuwenden Gesetzes und Leistung in nur geringerer Höhe bedeutet hätte. Sie vertraute daher auf ihre falsche Auslegung des Vergleiches, überhaupt nicht erhöhen zu müssen.

Ich denke, bei allen Beratungen der Richter vor dem letztlichen Urteil war das für mich ungewöhnlich günstige Zusammenwirken der gesetzlich bestimmten Berechnungsfaktoren (hohes zugrunde zu legendes Gehalt zum Unfallzeitpunkt nach A13 gem. HBesG, hohe Rentenanpassungen vom Unfallzeitpunkt bis zu den Anpassungszeitpunkten gem. der Unfallversicherungsanpassungsverordnungen, Rentenanpassungsgesetzen und -verordnungen) für ihre Suche nach Klagabweisungsgründen ausschlaggebend. Unbilligkeit stand für das Gericht aus verschiedenen Gründen offiziell nicht zur Debatte, konnte auch nicht als Klagabweisungsgrund herhalten.

Nach der im Ablehnungsbescheid aufgeführten Behauptung, ich habe das Jurastudium im ersten Jahr abgebrochen, gingen die Richter m. E. sicher davon aus, - haben sich von der BG täuschen lassen - ich könne doch gar nicht so viel von Rechtswissenschaft verstehen, insbesondere da ich einen extrem seltenen, präzedenzlosen, Anspruch ohne anwaltliche Vertretung verfolgte, kurz: sie hielten mich in ihrer oberflächlichen Betrachtung für einen Spinner.

Als ich dann Dokumente in ihre Akte einführte, um meine Perspektive zum Vergleichszeitpunkt zu erläutern, dass mit einem Abschluss des nicht vorher abgebrochenen Jurastudiums zu jenem Zeitpunkt aufgrund von Prädikatsnoten noch zu rechnen war, und sie auf die Grundsätze der Vertragsauslegung (Wille zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte) hinwies, machten sie die Kehrtwendung; ob nur aus begründeter Angst vor dem Revisionsgericht oder völlig aus Überzeugung wegen meines mit der mir unbekannten Dokumentation in der BG-Akte übereinstimmenden und mit Dokumenten bewiesenen Tatsachenvortrags vermag ich nicht zu bestimmen. Wohl beides! Das Lügengebäude und die Täuschungsversuche der BG waren nun vom Gericht nicht mehr zu verkennen.

Beim SG Köln ist seit dem 27.10.2020 das Betragsverfahren anhängig, wo sich bis jetzt noch nichts Wesentliches getan hat. Es geht noch um einen ganz "erklecklichen" Betrag. Mit ziemlicher Sicherheit hätte ich vor gut 20 Jahren einem Vergleich in wesentlich geringerer Höhe zugestimmt, was ein Richter auch zu vermitteln versucht hatte. Ich bin froh, dass es nicht dazu kam!

Viele Grüße

Koratcat
 
Glaubst Du wirklich ich mache das nicht?

Aber manchmal muss man auch umdenken, um ans Ziel zu kommen.
Hi @oerni,

nun sei nicht böse, wenn dein Fall hier zum Beispiel zur Frage wurde, ob man sich der Trickserei von Richtern physisch aussetzen sollte oder nicht. Du hast getan, was Du konntest. Du standest Juristen gegenüber, deren Aufgabe die Lösung von Problemen zwischen Parteien ist, und die mitunter versuchen mit recht unlauteren psychologischen Mitteln jenes Problem vom Tisch zu bekommen. Ganz besonders fies finde ich, wenn sie "mit Honig" an Eitelkeit appellieren, "mit Speck Mäuse fangen" . . .

Viele Grüße

KoratCat
 
Hi @Micha, ich grübele ständig, was da genau und im Einzelnen gelaufen sein muss, denke, in erster Linie ging es bei allen vier Gerichten (1. SG Wiesbaden, 2. LSG Hessen, 3. SG Köln, 4. LSG NRW) um die Angst vor der Höhe des Ergebnisses, die den Ausschlag gab, einen Ausweg vom gebotenen Stattgeben zu suchen.
Hierzu mal folgendes zu den Maßstäben, die die da bei der "gefühlten Unbilligkeit" (meist unbewusst) zu Grunde liegen:

Wie fast Jeder heutzutage seine zukünftige Rente im Auge behält, rechnen sich auch Beamte und Richter aus, mit was sie nach der Pensionierung auskommen müssen.

Nehmen wir mal z.B. einen Richter am Hess. LSG, wegen der Gehalts- und Steuerberechnung ledig, keine Kinder.

Die Pension berechnet sich nach dem letzten Einkommen. Das sind derzeit bei der vor der Pension schon lange erreichten Stufe 8 der Besoldungsgruppe R2 € 6.651,63 brutto, € 4.972,89 netto.

Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Bei vollen 40 Jahren ruhegehaltfähiger Beschäftigung, die wegen der Länge der Juristenausbildung und Wendungen im Lebenslauf fast Keiner schafft, bekäme er 71,75%, also € 4.772,54 brutto, die er mit € 1.132,50 voll versteuern muss. Da verbleiben ihm € 3.640,13, von denen er sich auch noch privat krankenversichern muss. Was ihm nach seiner Berechnung dann noch zur Verfügung stünde, ist sein Maßstab, was ein Unfallverletzter meines damals angestrebten Berufsstandes „Höherer Schuldienst“ oder auch Jurisprudenz nur bekommen sollte. Der dienstunfallverletzten Beamten und Richtern zusätzlich zum Unfallruhegehalt, (mal angenommen das sei gleich hoch wie das Altersruhegehalt), zustehende Unfallausgleich wird bei dieser Milchmädchenrechnung nicht berücksichtigt.

Ziemlich deutlich wurde das in jenem Urteil, wo mir eigentlich erläutert wurde, ich bekäme doch schon genug, als mir nach anderen (in meinem Fall nicht anwendbaren) Gesetzen zustünde.

Da mir im Laufe der Jahre aber wegen der BG rechtswidrigen Verhaltens bei Erkenntnis dann leider schon verjährte Ansprüche entgangen sind, kann ich aber kein Mitleid mit der BG empfinden und sehe mich moralisch nicht verpflichtet, denen etwas zu schenken, auf das ich rechtlich Anspruch habe. Mit mehr Geld kann man mehr tun, z. B. Initiativen wie dieses Forum finanziell unterstützen . . .
 
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