Hallo,
nun handelt es sich bei Dir ja um einen Unfall nach östereichischem Recht.Wenn ich die Zusammenhänge richtig in Erinnerung habe geht es hier um einen Haftpflichtfall. Wenn das richtig ist, dann hättest Du meiner Meinung nach auf keinen Fall zu einem Gutachter gehen müssen, der von der Haftpflicht bestellt wurde.
Das Ergebnis der Begutachtung war eigentlich vorhersehbar. Ein Wunder, dass der Gutachter nicht sogar den Unfall an sich bestritten hat. Nun wirst Du gegen das Gutachten ankämpfen müssen. Was hattest Du erwartet? Besprich mit Deinen Ärzten, was man gegen dieses Gutachten vorbringen kann. Letztlich wird es wieder auf eine Auseinandersetzung vor Gericht hinauslaufen. Freiwillig werden sie dir nicht geben mit diesem Gutachten im Hintergrund.
Gruß von der Seenixe
nun handelt es sich bei Dir ja um einen Unfall nach östereichischem Recht.Wenn ich die Zusammenhänge richtig in Erinnerung habe geht es hier um einen Haftpflichtfall. Wenn das richtig ist, dann hättest Du meiner Meinung nach auf keinen Fall zu einem Gutachter gehen müssen, der von der Haftpflicht bestellt wurde.
Das Ergebnis der Begutachtung war eigentlich vorhersehbar. Ein Wunder, dass der Gutachter nicht sogar den Unfall an sich bestritten hat. Nun wirst Du gegen das Gutachten ankämpfen müssen. Was hattest Du erwartet? Besprich mit Deinen Ärzten, was man gegen dieses Gutachten vorbringen kann. Letztlich wird es wieder auf eine Auseinandersetzung vor Gericht hinauslaufen. Freiwillig werden sie dir nicht geben mit diesem Gutachten im Hintergrund.
Gruß von der Seenixe