• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

LSG München 6.10.22

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,259
Ort
Bayrisch-Schwaben
am 6.Oktober werden wieder öffentliche Entscheidungen des 3`ten Senates praktiziert.
Zwar schreibt das Gericht, man solle keine unbeteiligte Menschen mitbringen, da wegen Corona
wenig Platz vorhanden ist, aber ist das der wirkliche Grund?

Ich nehme eher an, dass man die Auffälligkeiten von Gerichtsentscheidungen gegen die verunfallten oder berufskranken Menschen
entgegen wirken und vor allem die Presse nicht dabei haben möchte.

In meiner Sache wird gegen 11 Uhr entschieden, wobei das Urteil aus meiner Sicht längst feststeht, egal wie
gut oder schlecht es mir geht.
Ich bin mit der Auflage von max 1000.-€ bei nicht erscheinen, vorgeladen.
Natürlich werde ich hinfahren mit Bahn, S-Bahn und U-Bahn - mit Maske - will schließlich nicht angesteckt werden

Wenn Mitarbeiter der Presse anwesend sein könnten, gerne.
(Meanmachine kennt eventuell welche?)

Übrigens es ist Oktoberfest und da könnte man doch darüber nachdenken, ob Termine wegen Corona wirklich sinnvoll sind!
 
Hallo Oerni,

vielen Dank für diese Info. Ich bin der Meinung, daß Corona kein Hindernis für den Besuch sein darf.
Gut ist, daß Du den Termin veröffentlicht hast... Die Öffentlichkeit soll sehen, was da ab geht.
Ich wünsch Dir ein starkes Rückrad und drück Dir einfach mal die Daumen.

Gruß aus Baden-Württemberg-Schwaben :)
 
Habe jetzt beim LSG nachgefragt, ob der Termin (Erörterung der Sich- und Rechtslage) tatsächlich während der
Oktoberfestzeiten stattfinden muss oder auch per Onlineveranstaltung stattfinden könnte.

Vermutlich wollen die Nürnberger BG ETEM Mitarbeiter per Dienstreise aufs Oktoberfest gehen - oder wie soll
man solch einen schwachsinnigen Termin verstehen.
 
wenn ich mich zurück erinnere, so gab es schon mal am Anfang der Coronapandemie in der Oktoberfestzeit in
anderer Sache einen Erörterungstermin - welcher dann von mir abgesagt wurde, mit Attest.

Ich gebe mal einen Tipp, wer von den hier anwesenden Usern aufs Oktoberfest geht, sollte sich umschauen,
ob nicht eventuell auch Richterinnen und Richter in Gruppen zusammen sitzen, mit oder ohne
Mitarbeiter von gesetzlichen UV Träger und ggf. medizinische Sachverständige.

ons, zweu, gsuffa - Prost Mahlzeit!
 
@oerni

mal ein anderer Tip kopiere Deine Einladung und schicke SIe per Post an die SZ


Dann frage die Richter ob Sie sich in den Bildern finden......

Ähnliches gab es doch schon auf (nur) Schützenfest, dananch war die C Inzidenz bei über 2000
und alle lagen im Bett.....also wird bestimmt der Termin noch abgesagt .....aber Impfungen haben gewirkt !
Verlauf war nur 1 Woche im Bett !
jetzt hast DU denen aber das Oktoberfest mies gemacht ! jeder muss sein Haxen und Maas selbst bezahlen.....
:)

Gruß Impf
 
Ich muss mich bezüglich des Oktoberfest korrektieren, das geht nur bis zum 3.Oktober, war immer von 3 Wochen ausgegangen.
Dennoch dürfte die Ansteckungsgefahr am Donnerstag in den öffentlichen Verkehrsmittel immer noch relativ hoch sein.
Bisher hatte ich keine Coronaerkrankung und das soll so bleiben.
 
Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage

Ihr Erscheinen ist angeordnet

Sie werden zu diesem Termin geladen. Sie müssen auch dann persönlich erscheinen,

Wenn Sie einen Bevollmächtigen entsenden.
Falls Sie ohne genügende Entschuldigung nicht erscheinen, kann gegen Sie ein Ordnungsgeld bis zu 1000 €
Festgesetzt werden.
Dies unterbleibt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihnen die Ladung nicht rechtzeitig zugegangen ist
oder wenn Ihr Ausbleiben vom Gericht als genügend entschuldigt angesehen wird.

Wer hat solche Ladung selbst schon erhalten - ist das NORMAL?
 
Hallo @oerni,

ja ich schon 2 Stück. Da ist der Richter, die Gegenseite und Du. Tip, vergesse nicht ins Protokoll aufnehmen zu lassen, das Du an alle Deine Schreiben und Anträge festhältst. Bei mir hat er gesagt, er sieht keinen Erfolg.... ging um Datenschutz - Akteneinsicht - und Berufskrankheit.

Berufskrankheit kam Ablehnung - Anwendung MDD - obwohl ich Jugendliche zum Zeitpunkt war und das dreifache ständig heben musste. Wegen Datenschutz warte ich noch auf seinen Gerichtsbescheid.

Vg beutlers
 
Wer hat solche Ladung selbst schon erhalten - ist das NORMAL?
Ja, ich bin schon zweimal zu solchen Erörterungsterminen persönlich geladen worden. Rausgekommen ist da jeweils wenig bis nichts.

Bei einem Erörterungstermin wird eigentlich immer das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet. Er bekommt Zeugengeld für den Verdienstausfall und die Reisekosten werden ihm aus der Gerichtskasse erstattet.

In der Regel nehmen da nur der Vorsitzende oder der Berichterstatter teil und versuchen, eine Einigung ohne Urteil herbeizuführen, entweder Anerkenntnis oder Vergleich oder Rücknahme. Ein Urteil kann da nicht ergehen, weil das Gericht nicht vollständig ist.

Man sollte dazu gut ausgeschlafen sein, um nicht über den Tisch gezogen zu werden.

LG

KoratCat
 
Hallo @,

Man sollte dazu gut ausgeschlafen sein, um nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Klar Vormittag um 11 bin ich schon ausgeschlafen und top Fit.
In der Früh gehts zum Coronatest, sollte ich negativ und nach dem Termin positiv muss ich wohl das StGB bemühen.

Urteil wird es keines geben, wurde schon mitgeteilt.
Ich nehme mal an, man gibt mir zu erkennen, dass meine Klage nicht begründet ist und ich diese zurück ziehen soll.

Berichte dann.
 
Hallo oerni,

sowohl im Zivilverfahren als auch im BG-Verfahren habe ich solche Ladungen erhalten. Letztendlich ging es immer um Vergleichsprügelei. Insbesondere beim LSG war es richtig gruselig, da sogar die Richter das Verletztengeld nicht SGB-konform berechnen wollten oder konnten. Na ja, vielleicht ja daher der Spruch Judex non calculat.

Wie KoratCat schon schreibt: bitte höllisch aufpassen und bloß nicht über den Tisch ziehen lassen. Sollte es wirklich um eine Vergleichsberechnung gehen, lass dir ein Widerrufsrecht innerhalb von 2-4 Wochen einräumen, dann kannst du noch in Ruhe drüber schlafen.

Toi, toi, toi für den Termin!

Gruß
Joker
 
Top