Hallo,
und wieder eine Frage an Euch, die mich beschäftigt.
Die generische Haftpflichtversicherung meint ja, dass sie mit meinem gesundheitlichen Schaden nix zu tun hat. Kommunikation abgebrochen.
Rechtsanwalt ist ja der Meinung, dass geklagt wird.
Er meint Leistungsklage (er ist der Experte).
Ich tendiere zu einer (vorherigen) Feststellungsklage (ich bin Laie).
Ist es nicht so, dass man für eine s Leistungsklage schon gaaaaanz genau beziffern muss, welche detaillierten Leistungen man haben möchte? Ich denke, dass das noch nicht geht: Ich bin noch in medizinscher Behandlung. Noch nix mit Reha. Ein Gesundheitsschaden bleibt.
Dadurch sind Leistungsforderungen meiner Meinung nach noch nicht zu bestimmen.
- Schmerzensgeld--> steht wohl konkret erst zur Debatte, wenn ich mal soetwas wie Reha hatte und man alles Überblicken kann, dafür würde ich gerne meinen GdB kennen
- Haushaltsführungsschaden--> konkret wohl auch abhängig vom weiteren medizinischen Verlauf
- Schaden durch "Ausfall der Eigenleistung am Bau"--> wohl ohne abgeschlossene medizinische Behandlung und Gdb/ MdE nicht abschätzbar/ berechenbar. Desweiteren ist das so ein Riesenprojekt, dass ich da bis an mein Lebensende in Eigenleistung tätigen wollte. Wie will man das konkret Schätzen...so auf die Schnelle? Fachleute bescheinigen mir/ uns, dass in den vier Jahren Bautätigkeit weit über 100.000 Euro an Handwerkslöhnen eingespart wurde. Baubnahme des fertigen Rohbaus ist zwiscitlich geschehen.
-Zukunftsschäden:--> Die sind doch noch gar nicht absehbar (Automatikwagen, Aufzug, etc.)
Ich habe Angst, dass eine Leistungsklage (alles in einem) ein Jahrhundertprojekt wird!
Wäre es nicht besser, vorab erstmal eine Feststellungsklage zu machen? Damit man relativ `schnell`auf der sicheren Seite steht? Anschließend (mit der Rechtssicherheit) die anderen Sachen einzeln oder gesamt (?) abzuhaken?
Ist die Rechtssicherheit ( meine Schäden wurden durch den Unfall verursacht) gegeben, würde da ja eventuell auch den ein- oder anderen Vergleich innerhalb der Schadenspositionen erst ermöglichen. (Beim Thema Vergleich bin ich wohl wieder zu naiv; wenns nicht der perfekte Kompromiss wird, endscheidet das Gericht).
Hätte das zeitliche oder sonstige Vorteile?
Wird so eine Rechtsschutzversicherung das alles mitmachen? Die Deckungszusage für den reinen Verkehrunfall hat sie damals gemacht. Sind dann automatisch alle weiteren Dinge eingeschlossen?
Viele Fragen an Euch, wobei ich doch einen Anwalt habe. Der ist zwar fachlich wohl gut, sieht Kommunikation aber eher als notwendiges Übel.
Wenn ich den mit meinen Fragen löchere, rollt der mit den Augen. Für mich ist das alles so neu und mit Beratungsbedarf verbunden.
Zu den konkreten Schadenhöhen: Insbesondere beim "Ausfall Eigenleistung" wäre mein Traum, dass ein Gericht zu einer Lösung kommt. Zuerst stellen sie fest, dass ich einen Anspruch habe (geht laut BGH klar ); dann bestellen sie einen Gutachter der schätzt & berechnet.
Jegliche vorherige Schätzung durch meine Seite/ privaten Gutachter würde doch von der Gegenseite als `Parteigutachten` verrissen.
Ginge das so?
Desweiteren: Ist eine Leistungsklage erfolgreich, benötigt man dann trotzdem noch eine Feststellungsklage für eventuelle Zukunftsschäden? Oder ist automatisch enthalten, da man ja Recht bekommen hat?
freundlichen gruß & wiederholt großen Dank,
w124
und wieder eine Frage an Euch, die mich beschäftigt.
Die generische Haftpflichtversicherung meint ja, dass sie mit meinem gesundheitlichen Schaden nix zu tun hat. Kommunikation abgebrochen.
Rechtsanwalt ist ja der Meinung, dass geklagt wird.
Er meint Leistungsklage (er ist der Experte).
Ich tendiere zu einer (vorherigen) Feststellungsklage (ich bin Laie).
Ist es nicht so, dass man für eine s Leistungsklage schon gaaaaanz genau beziffern muss, welche detaillierten Leistungen man haben möchte? Ich denke, dass das noch nicht geht: Ich bin noch in medizinscher Behandlung. Noch nix mit Reha. Ein Gesundheitsschaden bleibt.
Dadurch sind Leistungsforderungen meiner Meinung nach noch nicht zu bestimmen.
- Schmerzensgeld--> steht wohl konkret erst zur Debatte, wenn ich mal soetwas wie Reha hatte und man alles Überblicken kann, dafür würde ich gerne meinen GdB kennen
- Haushaltsführungsschaden--> konkret wohl auch abhängig vom weiteren medizinischen Verlauf
- Schaden durch "Ausfall der Eigenleistung am Bau"--> wohl ohne abgeschlossene medizinische Behandlung und Gdb/ MdE nicht abschätzbar/ berechenbar. Desweiteren ist das so ein Riesenprojekt, dass ich da bis an mein Lebensende in Eigenleistung tätigen wollte. Wie will man das konkret Schätzen...so auf die Schnelle? Fachleute bescheinigen mir/ uns, dass in den vier Jahren Bautätigkeit weit über 100.000 Euro an Handwerkslöhnen eingespart wurde. Baubnahme des fertigen Rohbaus ist zwiscitlich geschehen.
-Zukunftsschäden:--> Die sind doch noch gar nicht absehbar (Automatikwagen, Aufzug, etc.)
Ich habe Angst, dass eine Leistungsklage (alles in einem) ein Jahrhundertprojekt wird!
Wäre es nicht besser, vorab erstmal eine Feststellungsklage zu machen? Damit man relativ `schnell`auf der sicheren Seite steht? Anschließend (mit der Rechtssicherheit) die anderen Sachen einzeln oder gesamt (?) abzuhaken?
Ist die Rechtssicherheit ( meine Schäden wurden durch den Unfall verursacht) gegeben, würde da ja eventuell auch den ein- oder anderen Vergleich innerhalb der Schadenspositionen erst ermöglichen. (Beim Thema Vergleich bin ich wohl wieder zu naiv; wenns nicht der perfekte Kompromiss wird, endscheidet das Gericht).
Hätte das zeitliche oder sonstige Vorteile?
Wird so eine Rechtsschutzversicherung das alles mitmachen? Die Deckungszusage für den reinen Verkehrunfall hat sie damals gemacht. Sind dann automatisch alle weiteren Dinge eingeschlossen?
Viele Fragen an Euch, wobei ich doch einen Anwalt habe. Der ist zwar fachlich wohl gut, sieht Kommunikation aber eher als notwendiges Übel.
Wenn ich den mit meinen Fragen löchere, rollt der mit den Augen. Für mich ist das alles so neu und mit Beratungsbedarf verbunden.
Zu den konkreten Schadenhöhen: Insbesondere beim "Ausfall Eigenleistung" wäre mein Traum, dass ein Gericht zu einer Lösung kommt. Zuerst stellen sie fest, dass ich einen Anspruch habe (geht laut BGH klar ); dann bestellen sie einen Gutachter der schätzt & berechnet.
Jegliche vorherige Schätzung durch meine Seite/ privaten Gutachter würde doch von der Gegenseite als `Parteigutachten` verrissen.
Ginge das so?
Desweiteren: Ist eine Leistungsklage erfolgreich, benötigt man dann trotzdem noch eine Feststellungsklage für eventuelle Zukunftsschäden? Oder ist automatisch enthalten, da man ja Recht bekommen hat?
freundlichen gruß & wiederholt großen Dank,
w124