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Leistungsklage vs. Festestellungsklage

Hallo,

großes Dankeschön an alle Beteiligten!

Welche Klageform.... und wie, werde mal über den ganzen Input grübeln.

Besonders gefällt mir zudem das `abdriften des Themas` hin zum "Unfallbedingte Ersatzansprüche für Häuslebauer"; mit der Frage (meiner ersten...) bin ich ja damals in diesem Forum `aufgeschlagen`. :)

Hier: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=22454


Inzwischen sehe ich das seeehr optimistisch. Eine/ die allumfassende Aufklärung dazu findet sich im Pardey. Vier Seiten, die es in sich haben. Alles Online einsehbar. Es ist der ultimative Link (ähm ja: Buch) für alle Geschädigten:

http://books.google.de/books?id=qoJRadJHO70C&lpg=PA428&ots=14cCluMRPW&dq=pardey%20eigenleistungen%20am%20bau&hl=de&pg=PA426#v=onepage&q&f=false

Ich finde dort kein Urteil/ Gegebenheit/ Schlupfloch der es -in meinem Falle - der gegnerischen Versicherung ermöglichen würde, Zahlungen zu verweigern.

Ab da bin ja Naiv. :rolleyes:

Wichtig sind laut den Urteilen vielerlei Grundvorraussetzugen für einen möglichen Schadensersatz:

Zeitfaktor:
Ohne den läuft erstmal gar nix. Der Geschädigte muss ersteinmal nachweisen, dass er das notwendige Zeitkontinent verfügt. So wurde die Klage eines selbstständigen Vertreters für Pharmazieprodukte abgewiesen. Der war rund um die Uhr beruflich auf Achse (Nebenbei hat er das Baugrundstück erst nach seinem Unfall gekauft und hatte schon ein eigenes Haus, bei welchem er wohl auch keine Eigenleistung geleistet hat...)
Ich habe drei Monate im Jahr definitiv frei. Arbeitswochen bestehen bei mir aus rund 40 Zeitstunden. Arbeitsstelle, Wohnort und Baustelle liegen untereinander keine 10 Autominuten entfernt. Ich kann hunderte Zeugen beibringen, die mich bei der Arbeit besucht haben. Dies auch Sonntag Abends um 23 Uhr. :)

Faktor "Handwerkliche Fähigkeiten":Man muss glaubhaft nachweisen können, dass man ohne den Unfall/ die Schädigung auch körperlich/ geistig dazu in der Lage gewesen wäre, die anfallenden Arbeiten zu erledigen. Dazu ist nicht nötig über eine berufliche Ausbildung in irgendeinem handwerklichem Beruf zu verfügen! Definitiv nicht. Ich habe nicht schlecht gestaunt, dass selbst "Dachdeckerarbeiten" zu den anrechenbaren Arbeiten im "häuslichen Wirkungsberech (Eigenleistung)" gehören. :eek:
Ich bin kein ausgebildeter Handwerker. Dachdeckerarbeiten kann ich aber. Habe selbst einen Dachstuhl gebaut. In Eigenleistung. Über 150 qm Sichtbetondecke in das entkernte, denkmalgeschützte Haus eingefügt. Inklusive aller Schalungsarbeiten, der Bewehrung, etc.. Hunderte Tonnen von Steinen zu Mauern vermörtelt. Brandwände gesetzt nebst der Türen. Eine oberste Geschossdecke 150 qm komlett in Holz mit dazugehöriger Balkenlage. 5 von 20 Dachfenstern eingesetzt. Und, und, und... Das Baumaterial für jahrelange, weitere Arebeit liegt hier auf Halde. Sämtliche benötigeten Arbeitgeräte sind mein Eigentum, Nebst Gabelstabler, Radlader, Hebebühne, mehreren Anhängern... Ich selbst stehe als "ausführende Firma" in den Bauunterlagen der Genehmigungsbehörde. Überwacht wurden meinen Arbeiten von einem Bauingineur, welcher sämtliche Statiken und Pläne erstellt hat. Zudem wurden die Arbeiten überwacht vom Landeskonservator für Gebaüdedenkmalschutz und dem für mich zuständigem Bauamt. Nicht ein einziges mal hatten die bei den Baubegehungen etwas zu meckern. Die Baubnahme für den Rohbau habe ich erhalten. Alles was jetzt noch an Eigenleistung (nur für den Wohnraum... es folgen weitere denkmalgeschützte Gebäudeteile & Nebengebäude) zu erfolgen hätte, wäre dahingehend echte `Heimwerkertätigkeit...`. Und die traue ich mir zu. Alle meine erfolgten Arbeitsschritte kann ich mit 1000en Fotos und Videos dokumentieren. Bislang wurden rund 100.000 Euro für Material und Geräte ausgegeben. Arbeitslöhne für Handwerker wurden nicht angesetzt/ benötigt.

Faktor "Konkrete Nachweisbarkeit der Bauabsicht/ geplanten Eigenleistung":
Der durch eine gesundheitliche Schädigung entstandene Schaden bezüglich einer Vereitelung der Eigenleistung" darf natürlich nicht ein `reiner Papiertiger` sein. Da muss man schon etwas beweisen, dass eine `echte Schädigung` vorliegt. Beispiel ist das eines damaligen Jungen aus der DDR. Der erlitt in Kindesalter eine gesundheitliche Schädigung mit einem klaren Schädiger. Jahrzente später kaufte er sich ein baufälligen Haus und wollte vom Schädiger Ersatz. Wurde ihm verneint. Dies mit der Begründung, dass man in dem Alter noch nicht die Absicht gehabt habe, ein Haus zu kaufen und in Eigenleistung zu renovieren. Irgendwie gemein. Verständlich die Position des Gerichtes jedoch dahingehend, dass der Geschädigte die Schadensumme bei einem Kauf NACH seiner Schädigung beliebig `manipulieren´ könne. Kauft er eine Burgruine ist der Schaden höher als eine renovierungsbedürftige 3-Zimmerwohnung.
Wie aber weist man konkret nach, dass anstehende/geplante Eigenleistung vereitelt wurde? Da sind die Hürden wohl nicht wirklich hoch. Doch sie sollten/ müssen am besten VOR dem Unfall erfolgt sein (gibt auch Beispiele für danach...). Als `Berechtigungshürden` habe in Urteilen `erlesen`:

- Erkundigung bei der Bank nach einem Kredit für ein Haus, Kreditzusage
- Der Kauf/ Besitz eines Baugrundstückes
- Absichtserklärungen/ Kaufverträge
- Baupläne

Für meine Person: Ich habe nicht nur eine
Absicht Eigenleistung zu erbringen; ich war bereits mittendrin, als der dämliche Unfall passiert ist.
Die Arbeit waren mitten im Gange: Es war bereits lange gekauft und die Bauunterlagen wiegen gut & gerne 5kg. Ich bin der Meinung, dass ich damit jedem Gericht meine Absicht (Bauabsicht!) beweisen kann.


Berechnung der Schadenshöhe:
Da werden in der Literatur zwei Vorschläge (im Pardey steht glaube ich nur der erste).

Erste Variante: Wert des Hauses/ Objektes zum jetzigen Zeitpunkt berechnen. Dann eine Berechnung wieviel das ganze NACH Fertigstellung wert gewesen wäre. Die Differenz des Ganzen MINUS der Kosten des zu verbauenden Arbeitsmaterials ergibt die Schadensumme (beziehungsweise den entgangenen Gewinn aus einem Wertzuwachs durch Eigenleistung.

Zweite Variante: Es findet eine Berechnung statt, was die noch durchzuführenden Arbeiten bei Übernahme durch einen Handwerker kosten würden. Nur der Arbeitslohn ist Ersatzfähig. Die Materialkosten selbstredend nicht. Dort, wo ich das gelesen habe... empfhielt der Autor definitiv diese Variante. Halte ich auch für passerndere/ bessere: Die Arbeiten müssen ja gemacht werden; da führt kein Weg dran vorbei.

Wenn dem Alles so ist...; ich den Pardey richtig verstehe.... ;) und zudem der Pardey noch Recht hat... dann verstehe ich auch, dass die Versicherung bestreitet, dass meine Gesundheitsschäden irgendwas mit dem Unfall zu verstehen hat...
Auf jeden Fall würde es teurer werden, als die 200€ Schmerzensgeld (deren Rückforderung sie sich zudem vorbehalten!).

Gerne dürft Ihr meinen Optimus einschränken; ich täte sogar darum bitten. Das ganze geht ja vor Gericht. Sucht nach dem Haar in der Suppe.

gruß,

w124
 
Hallo double999,
jaja :), ich hatte die Problematik bereits bei Deiner ersten Wortmeldung verstanden und bekam auch einen Schreck, denn das war uns weder bekannt, noch bewusst. Wir haben einfach brav die Zuarbeit erledigt, die der Anwalt haben wollte...
Wir hatten vorher nie mit sowas zu tun und selbst mit viel Lesen hat man noch immer nicht die Gewissheit, die wichtigsten Dinge zu wissen.
Danke nochmal.



Hallo w124,
vielen Dank für den Link, den ich mir die Tage mal näher anschauen werde.
Also ich sage mal solche Dinge wie erforderliche Zeit, handwerkliche Fähigkeiten setzt man ja voraus und dort wird sicher auch entsprechend geprüft, was ich auch absolut korrekt finde.
Diese Nachweise wären für uns kein Problem, auch für zurückliegende Bautätigkeiten nicht, die das untermauern würden.

Viele Grüße
sachsblau
 
Hallo w124,

da Du ja den Pardey favorisierst, mal ne Frage dazu: Hast Du das mal durchgerechnet und zu Ende gedacht? Also unterstellen wir mal Du kannst alle Voraussetzungen beweisen und es geht nur noch um die Schadenhöhe. Wenn man 100.000 Euro in ein Haus investiert steigt ja der Wert nicht automatisch um 100.000 Euro - die Wertsteigerung ist tatsächlich geringer, keinesfalls aber höher. Wenn man dann die Investition wieder abziehen muss kannst Du ja mal überschlagen, was dann noch übrig bleibt.. Ich will Dich ja nicht entmutigen, aber ich tippe Deinen entgangenen Gewinn deutlich näher bei Null als bei 100.000 Euro...

Und ja, es gibt nichts, aber auch rein gar nichts, bei dem der Versicherer nicht versucht, ein Schlupfloch zu finden... glaubs mir!

Trotzdem viel Erfolg!

Gruss,
Double999
 
Hallo,

@ double999
Ja,ja. 100.000€ die ich in einen Bau investiere führen nur höchst selten zu einer Wertsteigerung des Hause um genau diese Summe. Schon klar.

Die 100.000€ von den denen ich sprach waren zu über 95% reine Materialkosten. Um die von einem Handwerker verbauen zu lassen müsste man bei einem ganz normalen Haus (Neubau) nochmal das Gleiche in die Hand nehmen um den Handwerker zu entlöhnen. Bei unserem Haus sieht es noch etwas komplizierter aus. Es ist ein `Haus im Haus`; Hülle blieb stehen...
Da kommt z.B. kein Bagger und macht Fundamente; dass ist definitiv Handarbeit im Hausinneren und dementsprechend wöre es sehr lohnkostenintensiv. Bei der Albaurenovierung ist der Anteil der Lohnkosten immens höher, als bei einem Neubau. In einem Neubau würde man schon wohnen.

Insofern -durch die zusätzliche Eigenarbeit- wurde schon einer Wertsteigerung geschaffen, die deutlich über den 100.000 liegt.

Aber die Berechnungsmethode... würde ich ja auch ablehnen wollen. Damit könnte ich nicht den Ausbau finanzieren; damit wäre mein Schaden nicht gedeckt!

Habe übrigens gerade den RA gefunden, der die beiden verschiedenen Ansätzte beschreibt, welche in Frage kommen täten.

http://www.123recht.net/Vereitelte-...ngen-als-Schadensersatzposition-__a71771.html

Letzter Absatz (falls der Link mal irgendwann weg ist):

"Die Schadensbewertung kann unterschiedlich vorgenommen werden. Zum einen können tatsächliche Mehrkosten geltend gemacht werden, beispielsweise weil statt der geplanten Eigenleistung eine Firma beauftragt werden musste. Des Weiteren kann der objektive Wert der vereitelten Leistung oder der entgangene Wertzuwachs der Sache zur Berechnungsgrundlage gemacht werden oder eine Berechnung wie beim fiktive Haushaltsführungsschaden erfolgen. Dies ist in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall zu entscheiden."

Hier täte ich mich dann wohl für die Variante 1 entscheiden.

Und -um noch mal `meinen` Lieblingssatz aus Pardey zu zitieren:

"Vereitelt der Schädiger eine Nutzung der Arbeitskraft, muss er sich an den stattdessen entstehenden Kosten beteiligen. Für alle nach dem Erwerb eines Hauses anfallenden Arbeiten, die die verletzte Person unbeeinträchtigt hätte hätte ausführen können und wollen, wäre der Schädiger ausgleichspflichtig, s. auch Rn. 567. Jedenfalls die Lohn(mehr)kosten für die Beschäftigung von Arbeitskräften statt der (verletzungsbedingt nicht mehr möglichen) Eigenleistungen sind immer zu ersetzen."

Halte ich -wenn´s so stimmt (hey, es ist Pardey; Gott der Endschädigung) für ziemlich klasse.

Da ich festen Willens bin, den Bau zuende zu bringen... muss es so sein. :)

Die anderen Bewertungen kämen natürlich in Frage, wenn ich den Bau hinschmeißen täte (was aber nie in Frage käme!).
Oder wenn jemand nur ein Baugrundstück besaß, dann verunfallte und der Bau nie begonnen wurde.
Dann wäre es o.k. nach der Hauswert -(vorher/nachher) Methode zu bewerten: "Wieviel Gewinnzuwachs ist durch die Schädigung vereitelt worden?"

So aber. Der Link den ich gepostet habe ist immer noch nicht der, wo ein RA empfiehlt unbedingt die Handwerkerlöhne anzusetzten.

Nun wisst ihr, warum mein Traum ein vom Gericht bestellter Gutachter ist, der ´mal eben` schätzt, welchen Umfang meine Eigenleistung in der Zukunft noch gehabt hätte.


gruß,

w124


Hier noch ein Träumer: http://www.cathedraljusto.com/home.html

Boah. Vor dem habe ich Respekt! Und der hüpft -doppelt so alt wie ich - noch wie eine Gazelle.

Die Story zum nachlesen: http://www.kreuz.net/article.4097.html
 
Hallo,

noch ein interessantes PDF. Wohl aus der Schweiz...geht aber auf die Gepflogenheiten in der BRD ein:

Ersatzfähigkeit von Baueigenleistungen bei Verletzung

http://www.jura.rwth-aachen.de/uplo...enleistungen_bei_Verletzung_und_Tötung_01.pdf

Und (ich hoffe das ist jetzt nicht -durch die Wandlung des Threads - "off-topic ;)) eine sehr schöne Erklärung von einem RA, warum eine Feststellungklage -wie & wann auch immer - so immens wichtig. Gerade bei gesundheitlichen Schäden:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/schmerzensgeld-bedeutung-des-feststellungsantrags_003422.html

gruß,

w124
 
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