Briano
Mitglied
Liebe Mitstreiterinen und Mitstreiter,
ich hätte folgende Fragen zu einer anstehenden Gerichstverhandlung
vor dem Sozialgericht:
1. Werden in der Ladung zur Verhandlung die geladenen Zeugen benannt ?
2. Erfährt man vor der Verhandlung ob Zeugen benannt wurden ?
3. Kann man/soll man selbst Zeugen für die Verhandlung benennen ?
4. Was ist zutun, wenn man während der Verhandlung feststellt, daß ein Zeuge notwenig gewesen wäre ?
Ich stehe hier komplett "im Wald"... (sprich: ich bin ratlos/ahnungslos in dieser Fragestellung).
zur Vorbereitung einer Verhandlung habe ich mehrere Prozesse als Zuschauer
bereits verfolgt und werde das auch weiterhin tun. (Das hilft ungemein weiter).
ich hätte folgende Fragen zu einer anstehenden Gerichstverhandlung
vor dem Sozialgericht:
1. Werden in der Ladung zur Verhandlung die geladenen Zeugen benannt ?
2. Erfährt man vor der Verhandlung ob Zeugen benannt wurden ?
3. Kann man/soll man selbst Zeugen für die Verhandlung benennen ?
4. Was ist zutun, wenn man während der Verhandlung feststellt, daß ein Zeuge notwenig gewesen wäre ?
Ich stehe hier komplett "im Wald"... (sprich: ich bin ratlos/ahnungslos in dieser Fragestellung).
zur Vorbereitung einer Verhandlung habe ich mehrere Prozesse als Zuschauer
bereits verfolgt und werde das auch weiterhin tun. (Das hilft ungemein weiter).