• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Ladung zur Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht, Zeugen ?

Briano

Mitglied
Registriert seit
9 Juli 2021
Beiträge
93
Ort
Bayrisch-Schwaben
Liebe Mitstreiterinen und Mitstreiter,

ich hätte folgende Fragen zu einer anstehenden Gerichstverhandlung
vor dem Sozialgericht:

1. Werden in der Ladung zur Verhandlung die geladenen Zeugen benannt ?
2. Erfährt man vor der Verhandlung ob Zeugen benannt wurden ?
3. Kann man/soll man selbst Zeugen für die Verhandlung benennen ?
4. Was ist zutun, wenn man während der Verhandlung feststellt, daß ein Zeuge notwenig gewesen wäre ?

Ich stehe hier komplett "im Wald"... (sprich: ich bin ratlos/ahnungslos in dieser Fragestellung).

zur Vorbereitung einer Verhandlung habe ich mehrere Prozesse als Zuschauer
bereits verfolgt und werde das auch weiterhin tun. (Das hilft ungemein weiter).
 
Hallo Briano,
die Ladung weist lediglich den Termin und den Verhandlungsort aus und enthält u.U. den Hinweis darauf, ob Dein persönliches Erscheinen angeordnet wurde (zzgl der entsprechenden Rechtsfolgenbelehrung). Alle anderen Dinge sind Bestandteil eines Beweisbeschlusses, der aber oftmals der Ladung beiliegt. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,
alles richtig was Du schreibst. Der Beweisbeschluss liegt bei.
Meine Sorgen habe ich ja oben geschrieben.
Denke, wenn eine Zeugenbefragung geplant wäre sollte das in der Ladung stehen.
 
Hallo Briano, nochmals zur Klarstellung: In der Ladung stünde die von Dir geäußerte Individualität niemals. Allenfalls im Beweisbeschluss. Wenn es Dir um die Anhörung eigener Zeugen geht, solltest Du einen dementsprechenden Beweisbeschluss beantragen.
 
Hallo nochmal,

da mich die Unklarheit in meiner Fragestellung stark interessiert, benötige ich hier Klarheit.
Ich habe dem Sozialgericht jetzt meine Fragen schriftl. per Einschreiben mitgeteilt.
Dene das ist einfach notwendig aus meiner Sicht.

Vielen Dank für Euren Input !
 
Top