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Kopfgelenksinstabilität? Probleme Atlas / Axis - Verschlechterung durch Spineliner Therapie

Hallo Manuf,
hallo Markus123,

ich konnte mit Frau Baumgartner von der Praxis Dr. Förg soeben telefonieren:

Zu einem MRT-Upright
"Untersuchung des kraniozervikalen Übergangs mit Darstellung der Kopfgelenke in Funktion (seitliche Rotation und Kippungen)"

für 770,19 Euro gem. Preisaufstellung für die Untersuchung im FONAR-Upright-MRT gehören:

Aufnahmen in Neutralstellung
Rotation in beide Richtungen
Kippung nach links und nach rechts (Lateralflexion)
Kippung nach vorne und hinten (Extension/Flexion = Anteflexion/Retroflexion)

woebei auf den Begriff "in Funktion" abzustellen ist!

Kopfgelenke sind abgebildet C 0 bis C 2

Gruß Bobb

P.S. Es gibt drei Forumulare auf der Webseite für eine Begründung zum Downloaden für den "überweisenden" Facharzt. Es kann aber auch sein, dass man bei Verwendung eines der Formulare noch zusätzich eine individuelle Begründung des Überweisers braucht, weil die Indikationen nicht 100%ig auf den Formularen zutreffen. Oder man muß zwei der Forumulare benutzten für die Begründung, wenn eben mehrere Indikationen passen. Der Überweiser sollte als Spezi dann aber wissen, wie er formulieren muß, sodass die Begründung für GKV dann zu einer Übernahme der Kosten führt.
Diese Antwort hatte ich auch bekommen.
Und Vor-Rück war trotzdem NICHT dabei.

Auf Nachfrage bei der Befundung bei Dr. Förg sagte er mir, dass das ein Fehlet sei und dies nur bei der HWS dabei sei.
 
Hallo Manuf,

dann werde ich jetzt Herrn Dr. Förg direkt anschreiben. Mal sehen, was dabei rauskommt.

Gruß Bobb
 
Auf Nachfrage bei der Befundung bei Dr. Förg sagte er mir, dass das ein Fehlet sei und dies nur bei der HWS dabei sei.
Wann gedenkt er denn den Fehler zu beheben? Die Falschinfo habe ich nämlich schon vor einem Jahr auch bekommen. Lasst euch das schriftlich geben, dass Extension/Flexion dabei ist, dann könnt ihr drauf bestehen. Telefon beweist ja nichts.
 
Antrag bei der IKK BB gestellt und nach mehreren Wochen erstattet bekommen.
Finde ich interessant. Bin bei der IKK classic und die wollen nicht zahlen, obwohl ich ein Attest von Frössler habe. Sie meinen sogar, sie dürften es nicht bezahlen und man kann Funktionsaufnahmen auch in einer MRT Röhre machen bei manchen Geräten. Wie war denn deine Begründung?
 
Wann gedenkt er denn den Fehler zu beheben? Die Falschinfo habe ich nämlich schon vor einem Jahr auch bekommen. Lasst euch das schriftlich geben, dass Extension/Flexion dabei ist, dann könnt ihr drauf bestehen. Telefon beweist ja nichts.
Gar nicht.
Weil ich blöderweise erst heute auf die Idee gekommen bin, das bei ihm, wo ich für die anderen Aufnahmen dort war, gleich mit abzurufen/einzufordern. Da war ich nicht ganz bei mir...
Die Falschaussage machen auch immer nur seine Sekris.
 
Finde ich interessant. Bin bei der IKK classic und die wollen nicht zahlen, obwohl ich ein Attest von Frössler habe. Sie meinen sogar, sie dürften es nicht bezahlen und man kann Funktionsaufnahmen auch in einer MRT Röhre machen bei manchen Geräten. Wie war denn deine Begründung?
Ich hab vorher angefragt, ob die das machen. Ich bekam als Antwort zurück, dass ich eine Überweisung vom Facharzt vorlegen müsse mit einer Begründung, warum es unbedingt ein Upright sein müsse. Daraufhin hat sich mein Orthopäde zähneknirschend eingelassen. Das habe ich bei der KK eingeschickt, zusammen mit der Rechnung, und dann hab ich es erstattet bekommen.
 
Hallo,

Vielleicht hilft euch das weiter :


Fazit: Das Upright-MRT ist eine Kassenleistung, die die gesetzliche Krankenkasse bezahlen muss, wenn ein Facharzt das anordnet. Problem: es gibt in Deutschland - soweit ich weiß - keine kassenärztliche radiologische Praxis, sondern nur Privatpraxen, die das anbieten.

Deshalb muss jede Upright-MRT-Aufnahme bei der GKV beantragt werden. Die Muss aber die Kosten zwingend übernehmen, wenn ein Facharzt das anordnet. Da hat sich die gesetzliche Grundlage geändert.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo,

vielleicht noch eine Anmerkung zum Verständnis. Es ist tatsächlich so, wie Rudinchen und Manuf das beschreiben. Doch noch der Hinweis, dass die Übernahme der Kosten von der Begründung des Facharztes abhängt. Den Kostenvoranschlag bekommt Ihr dann aufgrund der Begründung vom Radiologen und diese Kostenmitteilung des Radiologen muß mit der Begründung bei der GKV eingereicht werden.

Ich würde mir auch noch eine Überweisung vom Facharzt für diese Untersuchung ausstellen lassen mit Untersuchungsanforderung/Auftrag und bereits gestellter Diagnosen. Und dies mit Versicherungsnummer der Krankenkasse, Eintragung des Kostenträgers, Arztnummer etc. , Kopie machen und diese Kopie mit bei der GKV einreichen.
Das wäre dann noch eine Untermauerung der Notwendigkeit einer solchen Untersuchung bzw. eine Aufforderung mitzubehandeln oder weiterzubehandeln, je nachdem (z.B. kurativ).

Es wird aber auch eben deshalb vom MDK abschlägig beschieden, wenn die Begründung nicht plausibel ist. Also erst abwarten, bis die Zusage der GKV vorliegt und dann einen Termin ausmachen. Bezahlung direkt an Radiologie und dann Rechnung einreichen. Der Radiologe rechnet nicht mit der Kasse ab.

Grußn Bobb
 
Hallo
Deshalb muss jede Upright-MRT-Aufnahme bei der GKV beantragt werden. Die Muss aber die Kosten zwingend übernehmen, wenn ein Facharzt das anordnet. Da hat sich die gesetzliche Grundlage geändert.
Danke für den Hinweis, @Rudinchen !

Gilt das auch, wenn ein GKV Versicherter zu einem Privatarzt geht und der die Upright in Bericht oder Privatrezept anordnet? Wie ist deine Einschätzung?

LG
 
Hallo,

Ich kenne die entsprechenden Gesetze und Richtlinien nicht genau, aber warum nicht? Berichte einmal. Den Privatarzt wirst du wahrscheinlich bezahlen müssen.


Vielleicht hilft das weiter?

Viele Grüße
 
Hallo bobb,


mir ist gerade eingefallen....bist du nicht Derjenige, der hier im Forum des Öfteren einen Reha-Arzt in Bayern genannt hat, der dir sehr beim Aufbau deiner HWS Muskulatur geholfen hat?

Wieso willst du denn jetzt ein Upright machen, wenn du doch schon weißt, dass du eine Instabilität hast?


VG
 
Es ist tatsächlich so, wie Rudinchen und Manuf das beschreiben.
Das kann ich nicht generell bestätigen. Ich bin auch bei der IKK und bei mir wurde es abgelehnt obwohl ich ein Attest von Dr Frössler hatte in dem die Notwendigkeit dargelegt wurde. Der MDK meinte, es gäbe auch Funktions-MRTs in Kassenpraxen, wo man das machen kann (im Liegen). Ich habe Widerspruch eingelegt unter anderem unter Verweis auf das oben genannte Urteil und werde sehen, ob es Erfolg hat. Erfahrungsgemäß haben solche Widersprüche keinen Erfolg, danach müsste ich klagen, was ich wohl auch tun werde. Ich schätze der Erfolgsaussichten nämlich auch hoch ein. Aber dass die Kasse verpflichtet ist das zu bezahlen kann man aus dem Urteil nicht ableiten. Es ging da im konkreten Fall um einen Mann, der nicht im normalen MRT untersucht werden konnte, weil er da zu starke Schmerzen hatte. Das ist ja nicht direkt auf unseren Fall übertragbar.
 
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