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Jobcenter verlangt Umzug oder Untervermietung

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Nov. 2014
Beiträge
576
Hallo,

das Forum konnte mir schon viele hilfreiche Tipps geben und hoffe, auch zu diesem Thema Tipps zu erhalten.

Auf Grund eines Wegeunfalls 9/2013 bin ich bis heute arbeitsunfähig.

Anfangs bekam ich von der BG Verleztengeld, dann nur noch Krankengeld von der Krankenversicherung und nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld, welches im Juni ausläuft.

Klagen gegen BG, PUV und BU laufen seit geraumer Zeit.

Ich war bis zu meinem Unfall 2/3 fest angestellt und 1/3 als Therapeutin freiberuflich tätig.

Ich bewohne eine 110 qm Wohnung, wo ich zwei meiner vier Räume freiberuflich nutze.

Trotz fehlenden Gehaltes habe ich meine Wohnung nicht aufgegeben, da ich am ehesten mit meiner Therapeutentätigkeit wieder starten kann, wenn es mir gesundheitlich besser geht.
Dies allerdings bedeutete in den letzten 2 1/2 Jahren auch vom Ersparten zu leben, welchen bald aufgebraucht ist.

Ich habe bereits beim Jobcenter einen Zuschuss beantragt und für 6 Monate bewilligt bekommen; danach bekam ich eine Ablehnung.

Ich habe Klage eingereicht und mir durchaus bewusst, dass es schwer werden wird, zumal das Sozialgericht mich anschrieb und ich überlegen solle, die Klage zurückzunehmen.

Bitte nicht falsch verstehen; mir ist schon klar, dass ein Harz IV-Empfänger nicht in Übergröße Wohnung auf Staatskosten leben kann, aber sollte es nicht auch Sonderfälle oder Übergangslösungen geben.

Mein Hausarzt hat mir einen Bescheinigung ausgestellt, die bestätigt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bin, umzuziehen.

Umzug bedeutet, dass ich meine berufliche Existenz aufgeben muss und dann tatsächlich arbeitslos bin und dem Staat länger auf der Tasche liege; untervermieten ist schwierig, weil die Räume so nicht genutzt werden können und ich meine Praxis auch räumen müsste.

Wenn ich umziehen muss, kommen auf das Jobcenter nicht unerhebliche Kosten zu ( Zeitungen, Anzeige, evtl. Renovierung und kompletter Umzug)

Ich zahle für meine 110 qm Wohnung 520 € Kaltmiete. Zustehen tun mir aber nur 378 €.

Leider bin ich an einem Punkt angekommen, das alles nicht mehr stemmen zu können ... habe ja auch nach wie vor Beiträge für diverse Versicherungen, wie Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung zu zahlen, für den Fall, dass ich mal drauf angewiesen bin :(

Wütend macht mich aber vor allem, dass ich nur deshalb in diese Lage gekommen bin, weil ALLE (BG, PUV und BU) ihrer Verpflichtung nicht nachkommen und es ihnen sch... egal ist, ob man zum Sozialfall wird. :mad:

Für jeden hilfreichen Tipp bin ich dankbar.

LG Rosi70
 
ok, mache ich ... ganz schön viel Text ;-)

Danke
 
Hallo Rosi70,

wir haben ein ähnliches Problem mit den Jobcenter nur das es bei uns um ein Einfamilienhaus geht welches ebenerdig und Rollstuhl gerecht ist, da mein Lebensgefährte aufgrund Behinderung diesen braucht.

Es geht um reine Wohnfläche von 175qm und der Wert wurde vom Haus vom Jobcenter auf rund 180.000€ geschätzt, noch steht die Exfrau mit ihm Grundbuch aber das Haus ist dieses Jahr im August vollkommen ab bezahlt. Man muss dazu sagen das die Räume nicht abteilbar sind und so eine Untervermietung nicht möglich ist das nur ein Bad und eine Küche vorhanden sind. Wir nutzten genau vier Räume und im Sommer unsere Terrasse. Auch ist eine Grundstückteilung und damit ein Teilverkauf nicht möglich (durch Bebauungsplan). Den Kredit zahlen nicht wir da dies schon lange sonst nicht gegangen wäre, sondern eine Person aus der Familie und das seit Jahren. Das ist auch dem Jobcenter bekannt.

Genau so haben wir ärztlich Atteste über meine Erkrankungen (dank Arbeitsunfall) und auch ein Attest von meinem Lebensgefährten über seine Behinderungen.

Es liegt auch für uns beide jeweils ein GDB vor , bei mir läuft mittlerweile auch ein Antrag auf Erhöhung.

Aber nichts desto trotz hat man uns klar gesagt das man diese Behinderungen/Krankheiten nicht berücksichtigen kann sondern wir das Haus verkaufen müssen, der Schluss daraus ist das wir wenn das Haus verkaufen würde selber keine Wohnung zahlen können und absolut ebenerdige und rollstuhlgerechte Wohnungen wo auch noch ein Hund erlaubt sein müsste hier in allen Landkreis rund um nicht zu finden ist.

Das Jobcenter rechnet bei meinem Lebensgefährten ein Vermögen durch das Haus von 80.000€ von dem er ja leben kann und deswegen das Haus verkaufen soll, das beste daran ist das bei meinem Lebensgefährten aber genügend Private Schulden vorhanden sind inkl. Hypotheken durch Schulden im Grundbuch stehen, das es im Fall des Verkauf so aus geht das wir komplett mittellos wären und er im Moment noch nicht mal mehr kranken versichert ist.

Wir haben nur die Einkünfte von meinem Alg 1 was aber am 13.11.16 endet und wir damit dann ein Problem haben.

Und das Haus wurde vor über 20 Jahren extra so gekauft eben daraus aus gelegt das es behinderten und Rollstuhl gerecht ist. Den mein Lebensgefährte kann keine 10m ohne Rollstuhl, Krücken gehen kann und wenn nur komplett unsicher bzw. erhöhter Sturzgefahr.

Wir wollen nicht mehr als uns zustehen würde aber der Kampf sieht aussichtslos aus mit unserem Jobcenter und ich bin am überlegen das alles auch noch meinem Anwalt zu übergeben wenn der Bescheid endlich ergehen würde.

Den wenn wir weiter Leistung bekämen nur noch auf Darlehn, das heißt ein Schuldenloch aus dem ich wahrscheinlich nicht mehr raus komme.

Bin seit Wochen nur noch am grübeln.

Drück dir die Daumen für deine Klage!

Liebe Grüße
Skora86
 
Hallo Skora86,

oh, oh...das ist natürlich noch bitterer.

Im Freundeskreis habe ich auch so einen Fall. Eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern bekommt auch nur noch bis Juni ALG I und sucht verzweifelt nach einem Job, da sie keine ALG II bekommt auf Grund ihres Hauses. Der Vorteil bei ihr ist, dass sie gesund ist. Obwohl sie ihre Ansprüche bezüglich eines Jobs ganz runter geschraubt hat, lässt sich einfach nichts finden.

Vielleicht erreiche ich ja etwas mit meiner Klage und werde dann berichten.

Ich wäre ja schon mit ein bisschen Aufschub zufrieden; ich will unbedingt wieder arbeiten!

LG Rosi70
 
Hallo Rosi70,

schaue mal in deine Mailbox.
 
Hallo ptpspmn,

habe deine Nachricht erhalten.

Als Praxis vermieten ist schwierig, weil ich nur ein Bad habe. Wenn ich feste Patienten habe ... so etwa 10/pro Woche habe ich damit kein Problem, wenn mal mein Bad benutzt wird, was sehr selten vorkommt. Außerdem lebe ich ja auch in dieser Wohnung und möchte mich auch weiterhin frei darin bewegen.

Ein fiktiver Untermietvertrag hilft mir auch nicht weiter.
Das Jobcenter zwingt mich ja nicht wirklich zum umziehen, aber sie zahlen nur für 50 qm. Den Rest muss ich aus eigener Tasche zahlen. D.h. ALG II minus Miete, Nebenkosten, Strom, Telefon machen etwa 100 € Restbetrag für Leben, Versicherungen, Sprit ect. das funktioniert vorne und hinten nicht. Und wie bereits erwähnt, habe ich immer für den Notfall vorgesorgt und ein "Notgroschen" beiseite gelegt, allerdings natürlich nicht für 5 Jahre oder länger.

LG

Rosi70
 
Ich dachte immer Grundeigentum würde selbst bei ALG2 nicht angegriffen? Man spart also über 30 Jahre "fürs Alter" und kommt man in Not muß man das Häuschen praktisch auffressen?*

@Sokra86 so ganz verstehe ich das nicht. Das Haus wird von jemandem aus der Familie bezahlt, ist fast schuldenfrei. Dann steht dem doch auch ein Anteil aus dem Haus, bei evtl. Verkauf zu?

Selbst wenn ihr das Haus pro Forma an diesen Bezahler aus der Familie verkaufen würdet - der Wohnraum ist für 2 Personen einfach zu groß, das verstehe ich sogar. Das bezahlt das Amt nicht. 175 qm sollte man doch unterteilen können?

* Wenn dem nicht so ist würde ich da einen Schnitt machen und mir von meinem Anteil eine behinderten gerechte Eigentumswohnung kaufen. Dann wäre auch mit allen anderen die Sachlage geklärt, denn die Ehefrau will doch auch irgendwann ihr Geld? Und mit Grundstückspflege haste auch nix mehr zu tun. Je älter man ist, sogar ein Vorteil. Und einen Hund kann ich in meine Wohnung doch wohl mitbringen?
 
Hallo Rosi70,

soweit ich auch weis ist das Hauseigentum geschützt.
Es gibt auch Vermögensfreibeträge.
Bei den KdU kommt es nicht unbedingt auf die Größe an, auch auf die Belastung. Bei Behinderung und freiberuflicher Tätigkeit hat man Anspruch auf eine Größere Wohnung.
Wieviel qm werden denn privat genutzt?
Wie hoch ist deine monatliche Belastung?
Lies doch mal bei tacheles-forum nach, oder melde dich bei
www.elo-forum.org an. Die können dir vielleicht weiterhelfen.

LG beiself
 
@Maggy53 seine Ex Frau ist schon seit 3 Jahren ausbezahlt und sie steht nur noch im Grundbuch bis das Haus ab bezahlt ist das wurde bei der Scheidung so geregelt.

Und das Haus ist ein Bungalow der nicht abteilbar ist da nur ein Bad und eine Küche vorhanden ist und der auch nicht Unterkellert ist.

Dann kommt noch hinzu das das Haus bzw. der Grund nur geschätzt wurde und bei uns am Dorf kein Haus für 188.000€ in dem Zustand verkauft wird, gibt ein ähnliches Grundstück mit Einfamilienhaus und Grund für 249.000€ seit 5 Jahren zum Kauf angeboten, kauft niemand bzw. von uns keine 20m entfernt wurde letztes Jahr eine Doppelhaushälfte nach KFW 70 gebaut auch diese wurde für 190.000€ nicht verkauft da wohnt der Bauunternehmer jetzt nach seiner Trennung selber drin.

Dann ist da das Problem das auf dem Haus eine Hypothek von insgesamt rund 40.000 lastet dazu kommen noch massive Schulden meines Lebensgefährten das am Ende von dem Anteil nichts mehr vorhanden ist. Und hier auf dem Land finde ich eine absolut ebenerdige behinderten gerechten Wohnraum leider...............

Und eigentlich darf das Amt auch nicht an das Wohneigentum da es
"Ausnahme: das Hausgrundstück oder die Eigentumswohnung ist zum Wohnen behinderter oder pflegebedürftiger Menschen bestimmt und dieser Zweck wäre durch den Einsatz bzw. die Verwertung des Vermögens gefährdet. Gleiches gilt, wenn das Haus bzw. die Eigentumswohnung nicht angeschafft werden soll sondern ein vorhandenes Haus / Wohnung eine pflegegerechte oder behindertengerechte Ausstattung oder Ausbau erhalten soll. Die Pflegebedürftigkeit oder Behinderung muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden."

Und das Haus wurde genau aus diesem Grund überhaupt gekauft und umgebaut damit alles Barrierefrei ist da es absehbar war das mein zukünftiger Mann irgendwann auf den Rollstuhl angewiesen ist. Was nun seit 5 Jahren der Fall ist, ohne mich kommt er nirgends, wo hin kann sich selber nicht versorgen, kein Auto mehr fahren oder gar alleine unter die Dusche und Badewanne etc.
Und Atteste haben wir beide vorgelegt und das könnte man nicht berücksichtigen. Bei meinem Lebensgefährten sind die Schäden dauer haft........und Antrag auf Erhöhung des GDB läuft bei ihm auch auf Schwerbehinderung.

Und die Grundstückspflege ist nicht das Problem mein da der Garten ein reiner Naturgarten ist und sein eigenes Biotop hat und mein Lebensgefährte und ich haben 24 Jahre Altersunterschied und das wir mal in die Situation kommen so wie sie jetzt ist war nicht geplant.

Hätte ich keinen Arbeitsunfall gehabt mit dem Verlauf der es leider hatte würde ich gar nicht in der Lage sein........leider. Irgendwie fühl ich mich jetzt wieder schuldig

Und das Amt muss ja nicht mal für Kosten der Unterkunft auf kommen da die Grundstücksteuer,Müll etc sich auf max 150€. Und geheizt wird mit Gas und da zahlt auch die Dame die Füllung. Und an die Dame proforma zu verkauf ist aufgrund vom Alter keine Option. Die Dame geht auf die 90 zu.

Ich denke die Sache geht doch demnächst an meinen Anwalt, den das Problem ist das ich definitiv am 14.11 wieder komplett reinfalle bzw. selbst wenn ich Erwerbsminderung bekäme darauf angewiesen bin. Zu mindestens bis die Klage irgendwann gegen die Bg gewonnen und evtl. die Erwerbsminderung von meinen Lebensgefährten durch ist.


@Rosi70
Ich drück dir die Daumen das es sich bei dir zum positiven wendet

Liebe Grüße
Skora86
 
Ich drück Euch Beiden die Daumen, dass sich alles zum Positiven wendet!



Herzliche Grüße Christiane
 
Hallo Rosi70,

Jobcenter verlangt Umzug oder Untervermietung

Bitte nicht falsch verstehen; mir ist schon klar, dass ein Harz IV-Empfänger nicht in Übergröße Wohnung auf Staatskosten leben kann, aber sollte es nicht auch Sonderfälle oder Übergangslösungen geben.

Mein Hausarzt hat mir einen Bescheinigung ausgestellt, die bestätigt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bin, umzuziehen.

Umzug bedeutet, dass ich meine berufliche Existenz aufgeben muss und dann tatsächlich arbeitslos bin und dem Staat länger auf der Tasche liege; untervermieten ist schwierig, weil die Räume so nicht genutzt werden können und ich meine Praxis auch räumen müsste.

Viele andere und ich sind wohl bei dir;)

Liege dem Staat so lange auf der Tasche und holle raus was geht;)

Das Bla Bla von den §§ Heini und SGB ich ich nicht mehr hören.
Einerseits furzt man Verwaltungsmäßig wegen jeder kleinen Mücke kleinbürgerlich herum und wird auf den Verwaltung bzw. Klageweg verwiesen.

Andererseits wir vieles über den Haufen geworfen und Wohnungen z. B. für
Flüchtlinge usw. angemietet und bezahlt, da spielt die Größe und €€ erstmals keine Rolle.

Entschuldige.... wir ist leider der Respekt, von den oberen Arschgeigen
mehr oder weniger abhanden gekommen.

Der brave Bürger ist im deutschen Vaterland leider oft auch der Dumme:rolleyes:


Grüße
Siegfried21
 
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