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Jobcenter verlangt Umzug oder Untervermietung




Liege dem Staat so lange auf der Tasche und holle raus was geht;)


Grüße
Siegfried21

Also das ist ja auch ne Einstellung!

JEDER soll das erhalten was ihm zu steht. Ob es nun eine Wohnung oder ein Haus ist, ist mir egal. Ich bin auch dagegen, daß man für ein paar Quadratmeter mehr oder weniger gleich umziehen muss.

Aber hol raus was geht...:eek: der Staat sind wir! - Wenn ich dazu alles schreiben würde was mir grad alles durch den Kopf geht...
 
hallo skora86, hallo rosi70,

evtl. hilf euch das weiter:

deine Klage vor Gericht gegen die Bg läuft die wegen Zahlung des VG oder Rente?

Weswegen wurde VG eingestellt?

Bist du noch krankgeschrieben wegen dem Arbeitsunfall?

Wenn du Rentenbescheid erhalten hast, den du angefochten hast, ist in dem eine MDE von wenigstens 20 % dir bereits dort zugesprochen worden?

Der Hintergrund ist der:
denke an die § 42 SGB I
denke an die § 43 SGB I

Beantrage die entsprechende Leistung bei der BG schriftlich umgehend
 
Moin Rolandi,

die Klage gegen die BG wurde eingereicht, wei die BG das VG nach drei Monaten mit der Begründung, dass das SHT ausgeheilt sei, eingestellt.
Erst beim zweiten MRT nach über einem Jahr wurden im Gehirn Einblutungen festgestellt, die lt. BG natürlich nicht vom Unfall stammen.

Ich bin seit dem Unfalltag vor 2,5 Jahren durchgängig arbeitsunfähig.

Rente ist nicht mein Ziel ... werde in Kürze die zweite Reha erhalten.

Da mir ja bis jetzt keine MDE zugesprochen wurde, werde ich auch keinen Antrag auf entsprechende Leistungen stellen können. Bisher habe ich nur vom Versorgungsamt 30 % sicher ... alles andere steht noch in den sternen.

Ich würde mir wünschen, dass das Klageverfahren innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens abgeschlossen sein müsste, bevor ein Unfallopfer unverschuldet zu einem Sozialfall wird.

LG Rosi70
 
hallo Rosi70

hast du einen Anwalt gegen die BG?

Die BG behauptet das SHT ausgeheilt ist, wie begründet und beweist die BG Ihre Behauptung diesbezüglich im Bescheid?

Welchen Klageantrag hast du gestellt? (auf VG oder Rente oder beides)?

LG Rolandi
 
Hallo Rolandi,

ja einen Anwalt habe ich.

Die BG war damals der Auffassung, dass ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma ohne Verletzungen und Blutungen im Kopf nach drei Monaten ausgeheilt seien. Es erfolgte ein Gutachten nach Aktenlage bei dem weltberühmten Dr. Dr. Wehking in Bad Oeynhausen, welcher zur gleichen Erkenntnis kam.

Gegen diesen Bescheid klage ich.

LG
 
Hallo Rosi,

welchen Antrag hat dein Anwalt in der Klageschrift gestellt?

----

Hat man dich zuvor informiert und dein Einverständnis dazu geholt, dass du mit einem Gutachten nach Aktenlage bei H. .... einverstanden bist.

Wenn nein, dann hat die BG gegen § 200 SGB VII verstoßen und der Bescheid ist rechtswidrig. Gebe hier Suchfunktion § 200 SGB VII ein und lese dich rein.

Damit kannst du schon evtl. in Eilverfahren schon gehen.

Meiner Erfahrung nach verlasse dich nicht allein nur auf deinen Anwalt.

Lg Rolandi
 
Hallo Rosi70,

hast Du Dir, wie einmal von mir empfohlen, die MRT Bilder im Vergleich angeschaut?

Die von den ersten Aufnahmen und die, bei dem alte Blutungsherde festgestellt wurden?

Es würde mich nicht wundern, wenn auf den ersten Aufnahmen die Blutungen zu sehen sind. Bei uns wurden deutlich sichtbare Schäden an der HWS im CT und meiner Auffassung nach auch im Schädel CT als "völlig unauffällig" beschrieben.
Ich würde mich nicht auf den schriftlichen MRT Befund verlassen und eine neuroradiologische Begutachtung der Erstaufnahmen in Vergleich zu den Nachfolgeaufnahmen bei Gericht beantragen.
Dabei darauf hinweisen, das man die Aufnahmesequenzen vergleicht, ob es mit der Erstaufnahme (Sequenzen) überhaupt möglich gewesen ist, diese Schädigungen zu erfassen.
 
@rolandi
Welcher Antrag in der Klageschrift steht, kann ich grad nicht nachlesen, da ich momentan nicht zu Hause bin, aber ich gehe davon aus, dass sowohl VG als auch Rente, falls entschieden, in der Klageschrift stehen.
Auf meinen Anwalt alleine verlasse ich mich nicht....dann doch lieber auf das Forum mir Beispielen, die jeder von uns erlebt.

Die BG hat mir für die Begutachtung 3 Gutachter zur Auswahl bestellt und ich selten dämliche Kuh entscheide mich für Dr. Dr. Wehking, weil ich in Bad Oeynhausen eine gute Freundin habe und bei ihr hätte übernachten können. Damals glaubte ich an die Ehrlichkeit der Gutachter und Gerechtigkeit.
Im Nachhinein habe ich erfahren, dass der Gutachter sogar der Nachbar von meiner Freundin ist.
Ich kann der BG keinen Vorwurf machen, dass ich an den falschen Gutachter geraten bin, aber von einem Gutachten nach Aktenlage wußte ich nichts und hätte diesem niemals zugestimmt.
Danke fuer den Tipp ... dem gehe ich auf jeden Fall nach. Zumal sich viele an dem ersten Gutachten halten und Dr.Dr. W. nicht widersprechen.

@Rajo
Mein Anwalt hat schon vor Monaten sämtliche Unterlagen aus dem Krankenhaus angefordert, aber bisher ohne Erfolg.
Am Freitag habe ich persönlich die Bilder angefordert...morgen kann ich die Bilder auf CD abholen. Ich bin selbst schon ganz gespannt. Ich weiß nur noch nicht, zu wem ich bezüglich einer Auswertung gehen sollte...Neurologe, dem Radiologen, der das zweite MRT gemacht hat oder Hausarzt? Was würdest du denn empfehlen?

Vielen lieben Dank
 
Hallo Rosi70,

versuche es beim Radiologen, der das zweite MRT gemacht hat. So würde ich als erstes vorgehen.

Sage das Du zu dem ersten MRT keinen Befund hast und Du gerne Seine Meinung im Vergleich zu dem jetzigen MRT hättest.
Dann schauen, vielleicht auch das Geld für einen schriftlichen Vergleichsbefund ausgeben ;)

Viele Ärzte haben keine Ahnung von den Aufnahmen und deren Auswertung. Sind ja keine Radiologen.
 
Hallo Rajo,

auch, wenn es für mich der umständlichere Weg ist, aber der Radiologe ist in diesem Fall dann doch der zuverlässigste Ansprechpartner.

Danke

Sonnige Grüße
 
Da mir ja bis jetzt keine MDE zugesprochen wurde, werde ich auch keinen Antrag auf entsprechende Leistungen stellen können.

Hallo Rosi,

bitte, stelle dennoch einen Antrag auf entsprechende Leistungen! Er wird zwar sicherlich unter Bezugnahme auf das laufende Klageverfahren abgelehnt werden, aber dann hast Du etwas in der Hand, was die Verjährung hemmt!

Hätte ich damals keinen entsprechenden Antrag gestellt, wären mir sämtlich privat vorverauslagten Behandlungskosten nicht erstattet worden, da sich die BG auf Verjährung berief. Nur dank meines Antrags hat das LSG dies anders gesehen...

Gruß
Joker
 
Hallo,

@Rajo1967,

so, die CD mit den Aufnahmen habe ich ... werde heute noch den zweiten Radiologen bezüglich eines Termins kontaktiere.
Wie wahrscheinlich ist es, dass man auch eine Blutung in T2-Sequenzen übersehen kann?

@Joker,

Leistungen aus §42 SGB VII werde ich wohl nicht beantragen können, weil ich bezüglich der BG ja noch keinen Anspruch habe ... da muss ich erst das Urteil abwarten.
Ob es Sinn macht, Leistungen aus § 43 SGB VII zu beantragen weiß ich nicht. Da liegt der Fall ja ähnlich. Ist denn nicht durch ein Klageverfahren eine Verjährung nicht möglich?

LG Rosi70
 
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