Guten Morgen Meggy,
es gibt nicht viele Gesellschaften wo diese Möglichkeit besteht und es besteht auch kein Rechtsanspruch darauf.
Allerdings wenn ein Rechtsstreit aus einem Schaden resultiert, der vor Vertragsbeginn liegt und der Rechtsstreit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht vorhersehbar war, dann ist die Gesellschaft eine der wenigen die den Rechtsstreit übernehmen, wenn er Aussicht auf Erfolg hat. Vom rein logischen ist es kein zurückliegender Schaden, nur das auslösende Ereignis ist zurückliegend.
Ich will das auch nicht ausdiskutieren bis zum letzten Punkt, einfach erkundigen.
es gibt nicht viele Gesellschaften wo diese Möglichkeit besteht und es besteht auch kein Rechtsanspruch darauf.
Allerdings wenn ein Rechtsstreit aus einem Schaden resultiert, der vor Vertragsbeginn liegt und der Rechtsstreit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht vorhersehbar war, dann ist die Gesellschaft eine der wenigen die den Rechtsstreit übernehmen, wenn er Aussicht auf Erfolg hat. Vom rein logischen ist es kein zurückliegender Schaden, nur das auslösende Ereignis ist zurückliegend.
Ich will das auch nicht ausdiskutieren bis zum letzten Punkt, einfach erkundigen.