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Invalidität, 3 Jahres Frist..., weitere Operation auf jeden Fall absehbar

Snowli

Neues Mitglied
Registriert seit
21 Dez. 2015
Beiträge
10
Hallo zusammen,
vor einigen Monaten bin ich zufällig auf Euer Forum gestoßen und es hat mir auf jeden Fall durch aufmerksames lesen, gezeigt dass die Invalidität expliziert noch einmal angezeigt werden muss. Dass sagt Dir ja kein Arzt und auch keine Versicherung.

Zum Glück habe ich es noch in meiner 21 Monatsfrist gestellt.

Nun zu meinem Unfall und den daraus resultierenden Folgen.
Am 29.12.2013 bin ich im Bad ausgerutscht und auf meine rechte Hand gefallen. Wegen der Schmerzen ging ich abends ins Krankenhaus. Dort wurde eine distale Radiusfraktur mit Gelenkflächenbeteiligung diagnostiziert. Dass würde per Ruhigstellung wieder heilen.
Nachdem mein Orthopäde allerdings mich zum CT schickte, weil ihm die Spalten zu groß erschienen. Daraufhin wurde festgestellt, dass ich mir das SL-Band gerissen habe.
Also die SL-Band Ruptur wurde dann im Januar 2014 "geflickt".
Nach sechs Wochen wurde festgestellt, dass die Drähte verrutscht sind und nochmal im Mai 2014 operiert werden müssen. Also die Revision mit Narbenexzision, Arthrolys, Reposition der Subluxationsstellung und SL-Bandersatzplastik palmar und dorsal wurden dann vorgenommen.
Da ich auch nach der Ruhigstellung usw. Schmerzen hatte und nach einigen Rötgen und CT´s wurde am 24.06.2015 eine Handgelenkspiegelung gemacht, in der festgestellt wurde, dass die Hand nur noch Vollversteift werden kann, allerdings sollte durch die Schmerznerventrennung abgewartet werden wie sich der Schmerz verhält. Empfehlung wäre bei ausbleibender Besserung der Beschwerden eine Vollarthrodese des Handgelenkes.

Allerdings habe ich seit drei Jahren krankzeit im Oktober wieder Arbeit aufgenommen, allerdings hab ich auch doll Schmerzen, sodass ich auch weiß, lange geht das nicht wirklich gut.

Nachdem ich die Invalidität fristgerecht angezeigt habe, musste ich einen din A4 Blatt von meinem Arzt ausfüllen lassen, den er privat mit mir abrechnete, den ich aber von meiner Versicherung anstandslos rückerstattet bekommen habe.
Es folgte danach ein sehr ausführliches Gutachten, das aber von der Versicherung angewiesen wurde. Es dauerte Ewig und alle Bewegungen wurden schriftlich fixiert.
Nun wartet die Versicherung auf das Gutachten um weiter zu entscheiden.

Allerdings lese ich hier etwas von einem 3 Jahres Abschlussbericht.
Was heißt das in meinem Fall? Sollte ich mich unbedingt noch in diesem Zeitraum operieren lassen? Also bis zum 29.12.2016? Oder ist das egal?

Also ich weiß und merke das meine Hand irgendwann in naher Zukunft keine Arbeit mehr zulässt, deshalb wäre es wichtig für mich, wie ich am besten/sinnvollsten reagiere.

So vielleicht zu ausführlich, aber in der Hoffnung alles geschildert zu haben.

Also die Versicherungsdaten kann ich auch durchgeben, allerdings macht es ja erst Sinn, wenn eine Einstufung erfolgt ist oder?

Also bei mir steht auf jeden Fall Hand 65%:)

Danke schon einmal
 
Allerdings lese ich hier etwas von einem 3 Jahres Abschlussbericht.
Was heißt das in meinem Fall? Sollte ich mich unbedingt noch in diesem Zeitraum operieren lassen? Also bis zum 29.12.2016? Oder ist das egal?

Hallo Snowli willkommen im Forum,
leider hab ich von Handverletzungen/-schäden keine Ahnung....
zu deiner Frage ob man sich innerhalb der 3 Jahresfrist operieren lassen sollte, hab ich aber so meine Meinung(jeder muss das für sich selbst entscheiden!),da ich vor der gleichen Frage stand wie Du.
Grundsätzlich stellt sich erstmal die Frage wie sind die Heilungs-,Besserungschancen ohne OP ?
Bei mir verhielt sich das so,das meine instabilen Wirbelbrüche trotz dorsaler Versteifung (von hinten) immer weiter zusammengefallen sind und die betroffenen Bandscheiben sich nach und nach immer weiter aufgelöst haben, die Schädigungen nach dem Unfall waren einfach zu groß so daß die Wirbel nicht mehr heilen wollten...:(. Dieses war ein knappes Jahr nach dem Unfall absehbar,es drohte ein Bruch des Versteifungsmaterials außerdem wurden die Wirbelhinterkanten immer mehr in Mitleidenschaft gezogen und die neurologischen Ausfälle in den Beinen(Stürze) häuften sich auch. Laut meinem Chirurgen stand fest das man da nochmal bei muß,weil wenn man nichts macht würde ich spätestens in 10 Jahren im Rollstuhl sitzen. Ebenfalls meinte er das das nicht eilt (mit der OP) da es ein schleichender Prozess ist,dessen Ende zwar klar ist (Querschnittslähmung),aber das man die nötige OP( Entfernung BWK 11+12 und von 3 Bandscheiben-Ersatz durch Titan Implantat) auch später machen kann (wenn Ausfälle zunehmen) da die OP auch sehr Risikobehaftet ist und es schnell zu einer Nervenschädigung (Rückenmark) kommen kann. So die Diagnose musst ich erstmal verkraften und drüber nachdenken, letztendlich gab für mich die 3-Jahresfrist der PUV den Ausschlag die OP schnellstmöglich durchzuziehen. Sollte die OP daneben gehen (Nervenschädigung/Querschnittslähmung) wäre ich zumindest wirtschaftlich abgesichert durch die PUV, wenn die Nervenschädigung erst nach den 3 Jahren eintritt hät ich keine Schadensansprüche mehr geltend machen können....
Zum Glück ist dieser Fall nicht eingetreten (Nervenschädigung),hab die OP jetzt hinter mich gebracht,hab zwar noch an den Folgen zu knappern aber das Wichtigste ist "die Beine sind noch da":)

LG Hotte
 
Hallo Hotte,

schön das Du die anscheinend richtige Entscheidung für Dich getroffen hast. Also an meiner Bewegung kann nichts mehr besser werden. Also Bewegung nach oben und unten 10 %. Nach links und rechts 0%. Da würden mir natürlich die 10 % jeweils weg fallen, aber das wäre auch kaum noch entscheidend (außer vielleicht in der Berechnung). Außerdem wird die Hand immer instabiler und schmerzhafter, dadurch das viel Knochen an Knochen reibt.

Allerdings hörte sich das bei Dir auch viel schlimmer an, da Du ja kaum die Wahl hattest.

Für mich ist das jetzt wichtig, damit ich mich kopftechnisch schon einmal darauf einlassen kann/muss. Außerdem möchte ich auch wissen, worauf ich bei der Berechnung usw. achten muss
 
Grüß Dich, Snowli!

01
Dein Fall ist nicht ganz einfach zu beurteilen, weil der BGH in diesen Wochen ein Urteil getroffen hat, da heißt es:

"Für die Erstbemessung der Invalidität kommt es hinsichtlich Grund und Höhe
grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Ablaufs der in den Allgemeinen Versiche-
rungsbedingungen vereinbarten Invaliditätseintrittsfrist an (hier: 18 Monate)".

(Anmerkung ISLÄNDER: Bei Dir halt 21 Monate; hast Du gemerkt, dass es um die ERSTbemessung geht, also um die erste Invalididtätsbegutachtung? Das ist was anderes als die späteren Neubemessung, die die die 3-Jahres-Regel gilt!). Weiter sagt der BGH:

"Der Erkenntnisstand im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhand-
lung ist nur maßgebend dafür, ob sich rückschauend bezogen auf den Zeitpunkt
des Ablaufs der Invaliditätseintrittsfrist (Ziff. 2.1.1.1 AUB) bessere tatsächliche
Einsichten zu den Prognosegrundlagen bezüglich des Eintritts der Invalidität
und ihres Grades eröffnen."

BGH, Urteil vom 18. November 2015 -IV ZR 124/15

02
In Deinem Falle heißt das: Ausgangspunkt ist der Stand 21 Monate nach dem Unfall. Von da aus gesehen: Wie stellte sich da die Prognose dar? Das ist der wesentliche Ausgangspunkt für die Beurteilung.

03
Du schreibst von einem Gutachten. Von wann stammt es? Wann wurde es in Auftrag gegeben?Was hat die Versicherung darauf gemacht?

Immerhin gibt es eine 3-Monats-Frist, die mit dem Eingang der Unterlagen bei der Versicherung angefangen hat zu laufen. Gemeint sind die Unterlagen, die Du herschaffen musstest.

Wohlgemerkt: Das Gutachten gehört nicht zu den Unterlagen, die Du herschaffen musstest. Der späteste denkbare Tag, der die 3-Monats-Frist anlaufen ließ, war der Tag, an dem das Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Was oft im Gutachten am Anfang steht!

Innerhalb dieser 3 Monate muss der Versicherer mitteilen, und zwar schriftlich, was er alles zahlt. Tut er's nicht, kann man die Entscheidung einklagen - eine ziemlich sichere Sache, die in der Regel müde Krieger munter macht.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

so langsam wird mir einiges klarer.

Also der erste angeforderte Bericht in der 21-Monatsfrist, wurde von meinem Arzt im August 2015 ausgefüllt (Din A4- Seite auf der weniger stand als auf den Krankenhausberichten).

Also das Gutachten wurde danach im Oktober von der Versicherung bei meinem behandelnden Arzt in Auftrag gegeben. Dieser konnte mir nur einen Termin am 10. November 2015 geben. Dieses fand auch statt.
Nachdem ich bis zum 18. Dezember 2015 noch nichts gehört habe, rief ich meine Versicherung an. Sie meinten, das am 30. November die Rechnung des Arztes kam, in dem stand, dass das Gutachten raus geht, wenn der Betrag überwiesen wurde. Laut Versicherung wurde am gleichen Tag überwiesen. Am 16. Dezember nahm die Versicherung nochmals Kontakt mit dem Arzt auf, da Sie noch nichts erhalten hatten. Am 18. Dezember wurde mir das mitgeteilt, das sehr wahrscheinlich erst im Januar weiter entschieden werden kann.
So ist gerade der Stand der Dinge.

Aber nach dem neuen Urteil könnte es sich ja zu meinem Nachteil heraus stellen, richtig? Also wenn sich der Zustand nach dieser "Frist" immer verschlechtert oder versteh ich das falsch?

Bevor ich falsch verstanden werde, also ich möchte mich eigentlich nicht noch einmal operieren und meine Hand "vollversteifen" lassen, aber wenn es sein muss, möchte ich nur wissen, ob ich da besser in einer bestimmten Zeit es hinter mich gebracht haben sollte, damit ich nicht durchs warten/aushalten mir ins eigene Fleisch schneide.

Snowli
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Snowli, hallo Isländer,

der BGH bestätigt nochmals und das diesmal sehr eindeutig das die Unfallversicherungen sehr oft Schindluder mit den Geschädigten treiben und die bisherige Rechtssprechung zu den Fristen die auch die Gesellschaften einzuhalten hätten :rolleyes:
(sehr viel öfter wird die erste Zahlung über Jahre hinaus gezögert)

Snowli, wenn Du es bei der Invalidität berücksichtigt haben möchtest, dann muss die Versteifung innerhalb der 3-Jahres Frist vorgenommen worden sein. Du mußt dann einen Antrag auf Neubemessung noch vor Ablauf der 3-Jahres Frist stellen - am besten so spätestens 2 Monate vorher.

Alles was danach passiert ist eigentlich gelaufen (es sei denn man befindet sich im Gerichtsverfahren, dann kann man gewisse Dinge noch geltend machen. Aber darauf kannst Du Dich nicht verlassen)
 
Grüß Dich, Rajo, und Dich auch, Snowli!

01
Der Hinweis von Rajo ist richtig, danke sehr, Rajo!

Das Problem ist nur: Man kann die Neubemessung nur in einem Zeitkorridor verlagnt werden: Der beginnt 1 Jahr ab der Erstbnemessung und dente mit Ablauf des dritten Unfalljahres. Was manchmal dazu führt, dass es keine Neubemessung gibt!

02
Für Operationen mit Nervenschnitt an der Hand gibt es eine Doktorarbeit der Uni Tübingen von 2005, Autor: (jetzt: Dr.) Felix Tonagel: "Die Denervierung des Handgelenkes: Grundlagen, Technik und klinische Ergebnisse". Demnach ist der Nervenschnitt mehrheitlich, aber durchaus nicht immer ein Erfolg. Ich hab das Ding mal aus dem Internet gefischt (wahrscheinlich über die Sondersuchmaschine Google-Scholar), soltest Du das Opus nicht herkriegen, dann kann ich ja mal etwas daraus "vorlesen".


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer und Rajo,

Ihr seid ja klasse.

Allerdings bin ich jetzt teilweise verwirrt oder eher ratlos, was ich tun sollte.

Als erstes habe ich gestern noch ne Rechtschutz-Versicherung abgeschlossen(ohne Wartezeit hoffentlich).

Sonst denke ich, warte ich erst einmal das Gutachten oder die Reaktion der Versicherung ab.

@Isländer : Danke für den Hinweis auf die Doktorarbeit. Kannte schon einen ähnlichen Bericht und wusste schon, dass die Denervierung nicht immer hin haut, also ich zu den 1/3 gehöre.
Kurze Zeit hatte ich ja auch kaum Schmerzen und war stiller Hoffnung, dass ich die Versteifung noch lange heraus schieben kann, allerdings zur Zeit sieht es anders aus.

Und von Google Scholar hab ich noch nie gehört. Cool, was es nicht alles gibt.
Melde mich wieder, wenn es Neuigkeiten gibt.

Vielen Dank für Euer "Licht im Dunkeln" und schöne Weihnachten wünsche ich Euch!

Snowli
 
Hallo Snowli,

mal ein kleiner Tip, wenns vielleicht auch etwas spät ist. Schaue Dir mal die Bedingungen der Arag (in Bezug auf die Rechtsschutz) an, die übernehmen am ehesten auch Rechtsschutzangelegenheiten die bei Abschluss des Vertrages noch nicht voraussehbar waren ;)

Bei den meisten Gesellschaften ist Schluss, wenn die Ursache für die Streitigkeiten (in Falle der PUV ist das der Unfalltag bzw die Invaliditätsfeststellung) in der Vergangenheit liegt.

Lasse Dir das von einem Makler in Deiner Nähe erläutern, noch kannst Du das steuern.
 
Hallo Snowli,

eine Rechtsschutzversicherung ist wohl sehr sinnvoll,
aber leider ist sie - für Deinen zurückliegenden Fall -
nicht leistungspflichtig

" jetzt nutzt sie Dich aktuell nix ".

Für zukünftige (hoffentlich nicht mehr) Rechtsstreitigkeiten
kannst Du dann die Versicherung in Anspruch nehmen.

Gruß Meggy
 
Hallo Meggy,

Du kannst es nicht lassen, nimm es einfach mal so hin wenn jemand einen wohlgemeinten Tip gibt und versuche nicht immer Deine Meinung durchzusetzen.

Es hat seinen Grund wenn ich das so schreibe und Du wirst nicht das Wissen um die Bedingungen haben um das einschätzen zu können
 
Hallo Rajo,

übernimmt die jetzt abgeschlossene Rechtsschutzversicherung
(wieso weißt Du das das die ARAG ist)
den zurückliegenden Schaden?
 
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