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Invalidität, 3 Jahres Frist..., weitere Operation auf jeden Fall absehbar

Guten Morgen Meggy,

es gibt nicht viele Gesellschaften wo diese Möglichkeit besteht und es besteht auch kein Rechtsanspruch darauf.

Allerdings wenn ein Rechtsstreit aus einem Schaden resultiert, der vor Vertragsbeginn liegt und der Rechtsstreit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht vorhersehbar war, dann ist die Gesellschaft eine der wenigen die den Rechtsstreit übernehmen, wenn er Aussicht auf Erfolg hat. Vom rein logischen ist es kein zurückliegender Schaden, nur das auslösende Ereignis ist zurückliegend.

Ich will das auch nicht ausdiskutieren bis zum letzten Punkt, einfach erkundigen.
 
Schön guten Morgen

zur information


Streitauslösende ist ein Willenserklärung frühstens dann ,wenn sie den Keim eines „Rechtskonflikts“ in sich trägt ( BGH ,VersR 205 1684; VersR 2007 535) . Bei Versicherungsstreitigkeiten kommt daher für einen Versicherungsfall in diesem Sinn als steitauslösender Verstoß die Verletzung von Pflichten aus dem Versicherungvertrag durch eine der Vertragspartei in Betracht ( BGH a.a O.). Als solcher streitauslösender Verstoß ist der Antrag auf Leistungen ,wie er von mir im Dezember .......... gestellt wurde ,nicht anzusehen ,weil er nicht mit dem Keim eines künftigen Rechtskonflikt behaftet ist .Nach der
Rechtsprechung ist dies nämlich nur dann dann Fall,wenn der Leistungsantrag als solcher eine Rechtskonflikt erwartet, wie dies zum Beispiel bei der Verletzung der vorvertraglich Pflichten oder bei erkennbaren Falschangaben der Fall sein kann.


Grüße
kartrmk:)
 
Kartrmk, was heißt das jetzt für mich?
Habe es zig mal durchgelesen, aber verstehe es nicht.
 
Hallo Isländer,
muss jetzt nochmal nachhaken, da wieder einige Zeit ins Land gezogen ist.
Was hat das mit der 3 Monatsfrist auf sich, die einklagen zu dürfen/müssen.

Also zu meinem Fall,
Anfang August 2015 bekam ich ein Schreiben meiner Versicherung, dass ich bis zum 29.9.2015 zur Begründung des angemeldeten Anspruchs auf eine Invaliditätsleistung, den Vordruck" Ärzliches Zeugnis" einzureichen habe.
Das habe ich am 25.9.2015 der versicherung ausgefüllt vom Arzt zugefaxt.
Daraufhin wurde von Seiten der Versicherung ein Befundbericht angefordert und eine Nachuntersuchung anberaumt. Diesen Termin hatte ich dann am 13.11.2015.
Nach mehrmaligen Nachfragen bei der Versicherung und beim Arztes wurde jeweils dem anderen in die Schuhe geschoben, dass der Bericht noch nicht übersandt wurde. Kurzfassung: Arzt schickt Rechnung an Versicherung, Bericht wird verschickt, wenn die Rechnung beglichen ist. Versicherung sagt, haben sie sofort getan, Arzt sagt, erst Wochen später....

So bis jetzt, Stand 24.01.2016 hat sich also noch nichts schriftlich ergeben.
Was kann ich tun?
Einklagen finde ich irgendwie seltsam. Druck auf die Versicherung ausüben? Steh ich mir dann besser?.... Anwalt einschalten ...

Ich weiß nicht, was ich am Besten tun soll. Hast Du einen Rat
 
So nun gibt es neues.

Seit Tage habe ich ein wenig Geld auf meinem Konto und wusste nicht wie die Berechnung aussieht.
Heute folgte die Auswertung.
Meine Hand ist eingestuft zu 5/20 Funktionsbeeinträchtigung.
Weil mein fester Invaliditätsgrad 65% beträgt, heißt das mein Invaliditätsgrad wird 16,25 % eingestuft.

Kann das ungefähr hin hauen? Kann man sich da irgendwo einlesen, wie die Berechnungen der Hand zugrunde liegt?

Also noch ist meine Hand ja nicht eingesteift, allerdings wird das wohl nicht mehr allzu lange dauern, da ich sehr starke Schmerzen habe.

In dem Versicherungsschreiben steht auch das der Grad jährlich neu feststellen lassen kann. Allerdings innerhalb von drei Jahren. Und ich muss vor der Frist meinen neuen Antrag stellen. Und es muss sehr früh erfolgen, da ausreichend Zeit für Untersuchungen/ Gutachten zur Verfügung stehen müssen.
Falls man erst knapp vor Ablauf der drei Jahre den Antrag auf Neufeststellung macht und eine fristgerechte Nachuntersuchung nicht mehr möglich sei, dann hat die Versicherung das nicht zu vertreten
 
Hallo Snowli,

anscheinend hast Du einen Versicherungsvertrag mit "erhöhter Gliedertaxe".
Normal ist der Handwert 55 %
bei Dir Handwert 65 %

Die Berechnung für die Auszahlung ist somit richtig
65 : 20 x 5 = 16,25 %
Deiner Versicherungssumme wurde nun ausbezahlt.

Bei einer Versicherungssumme von 20.000 Euro wären dies 3250 Euro
Bei 50.000 Euro dann 8.125 Euro
und bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro wären die
seit einigen Tagen erhaltenen " ein wenig Geld" dann 16.250 Euro.

Der Antrag auf eine neue Begutachtung sollte (nachlesen) mindestens
3 Monate vor dem Unfalltag (vor 3 Jahren) an die PUV gestellt werden.

Das 3 Jahresgutachten daraufhin dann möglichst vor dieser Frist.

Bei mir war die Begutachtung dann nur wenige Tage vor dieser Frist erfolgt.

Gruß Meggy
 
Hallo Snowli,

wir können leider nicht beurteilen ob die Berechnung des Handwertes aus medizinischer Sicht so korrekt ist. Die Handversteifung wurde noch nicht durchgeführt, somit kann man damit auch nicht rechnen.

Wenn Du das umrechnest dann sind das 1/4 Handwert, kannst Du das im Moment so von der Gebrauchsfähigkeit bestätigen (frage einen behandlenden Arzt wie er das einschätzen würde)?

Wenn Du eine erneute Begutachtung beantragst, dann mache das ca. 3 Monate vor Ablauf der Frist. Denn laut den AUB und VVG muss die Gesellschaft das auch innerhalb von 3 Monaten prüfen.
 
Danke für eure Antworten.
Hatte mich ein wenig undeutlich ausgedrückt.

Meinte, ob man irgendwo nachlesen kann wie sich so die Hand, also in meinem Fall 1/4 errechnet. Das mit der 3-Monaten zum Ende der 3 Jahresfrist werde ich auf jeden Fall in Angriff nehmen. Was ist denn, wenn in der Zeit noch ne Op durchgeführt werden muss?

Schönen gruss
 
Hallo Snowli,

da gibt es verschiedene medizinische Bücher der Begutachtung (chirugie, Orthopädie, Neurologie u.s.w.), die Dir aber wahrscheinlich wenig nutzen.
Ich hatte das schon verstanden was Du meinst. Aber keiner kann aus der Ferne sagen ob die medizinische Bewertung richtig ist.

Wenn Du zwischenzeitlich noch weitere Op´s hast, dann mache das immer schön geltend (Krankenhaustagegeld). Du kannst immer jährlich eine Neubegutachtung verlangen. Also ausser den 3 Jahren auch nach 2 Jahren. Ich habs nicht mehr im Kopf wieviel Zeit bei Dir schon vergangen ist und ob Du das noch hin bekommen kannst.

Wichtig ist die Prognose, die sich innerhalb der 3 Jahre ergibt und wie der Stand der Dinge in diesem Zeitraum ist. Alles was danach noch kommt ist dann egal (egal ob positiv oder negativ), es sei denn es läuft ein Gerichtsverfahren dort werden meist noch einige Dinge mehr berücksichtigt. Aber gehen wir mal nicht vom schlechtesten Verlauf aus (auch wenn wir selbst wegen 2 Unfällen in zwei Gerichtsverfahren sind muss das nicht immer so sein).
 
Meine Hand ist eingestuft zu 5/20 Funktionsbeeinträchtigung.
Weil mein fester Invaliditätsgrad 65% beträgt, heißt das mein Invaliditätsgrad wird 16,25 % eingestuft.

Kann das ungefähr hin hauen? Kann man sich da irgendwo einlesen, wie die Berechnungen der Hand zugrunde liegt?

Hallo Snowli,so wie Rajo hier schon erwähnt hat kann Dir das hier im Forum wohl aus der Ferne keiner sagen ob der Wert hinhaut,dafür ist eine Invaliditätsbemessung der Hand zu komplex. Ich hab hier einiges an Fachliteratur und kann Dir daraus ein paar Seiten und Tabellen empfehlen( vieleicht mal googeln oder so....).
1.Begutachtung der Haltungs-und Bewegungsorgane/Gerhard Rompe Arnold Erlenkämper 4. Auflage Seite 546-548 Tabelle 6.4,6.5 und 6.7
2.Die Invalidität in der privaten Unfallversicherung/Rolf Lehmann Elmar Ludolph 4. Auflage Seite 28-30 Tabelle 3,5 und 6

LG Hotte
 
Hallo Snowli,

auch ich habe sehr viel Litheratur vorliegen und gelesen
( auch die von Hotte im vorherigen Beitrag erwähnten).

Diese "Fachbücher" werden von Professoren/Fachärzten usw.
geschrieben.

Wer kauft dann so ein Buch/Werk

bestimmt nicht tausende von Lesern (was denn auch Profit bringen würde)

Diese Litheratur wird von den Versicherungen (privaten oder gesetzlichen)

Gesponsert/ Angefordert/ Eingekauft

Ein üppiges Honorar ist dem Verfasser eines solchen Werkes s i c h e r .


Gruß Meggy
 
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