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HWS-Zerrung.... auch nach 8 Monaten immer noch Probleme

Hallo Nicky,

Glückwunsch, dass du inzwischen beschwerdefrei bist, möge es so bleiben.

Dass anhand von Bildern, die evtl. das falsche Gebiet der HWS ablichten, keine Ursache zu finden ist, wäre nicht verwunderlich.

Hast du die Befunde und deine BG-Unfallakte?
Ohne Akte machst du deine nächsten Schritte im Nebel.

Nach einer PUV fragte ich, weil du von Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden schriebst.
Diese Entschädigungen gibt es bei der BG nicht (m.W.).
Machst du diese Schäden gegenüber der Kfz-HPV des Unfallverursachers geltend oder wie meintest du das?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,

was für nächste Schritte?

Ich habe keine Kraft mehr hier auch noch gegen meinen Anwalt zu agieren. Von daher hat der Unfallverursacher (bzw. seine Versicherung) Glück gehabt und ich bleibe auf meinen Kosten und dem Ärger sitzen. Aber besser ich mache jetzt einen Schlussstrich als dass es mich psychisch immer mehr hinunterzieht.
 
Hallo Nicky und HWS-Schaden ,
Stichwort Haushaltsführungsschaden :
Ich weiß nicht , ob ihr das meint . Ich habe neulich jemand getroffen , die Person erzählte mir , dass sie gerade wieder was einklagt . Nach meinem dummen gucken , sagte sie sie klagt Geld für die Haushaltskosten ein .
Ja sie hat einen Anwalt gefunden, der das kennt und wenn man 50% behindert ist , kann man seinen Haushalt nicht selber führen und die Kosten muss dann die BG übernehmen .
Ob man sowas einklagen muss oder nicht bei 50%, muss jeder selber wissen .

Aber wenn man krank ist und den Haushalt wirklich vorübergehend nicht selber führen kann , hat man doch Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei der KK und wenn die BG in dem Zeitraum Kostenträger ist, warum nicht auch die ?

LG
 
Hallo Heidjer,

ganz so bewandert bin ich darin auch nicht, aber Fakt ist, dass mein Anwalt gleich nach dem Unfall mir mitgeteilt hat, dass ich Anspruch auf die Reparatur des Autos hätte und ferner noch den Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld einfordern / geltend machen darf.

Daraufhin musste ich ein Formular ausfüllen, wann ich wie und in welchem Umfang Hilfe in Anspruch nehmen musste / genommen habe.

Also wenn ich den Rechtsanwalt richtig verstanden habe, scheint es eine 0815-Geschichte zu sein.

Problem bei der Haushaltshilfe wäre in meinem Fall gewesen, dass diese mich ja nie und nimmer zur Physiotherapie gefahren hätte - auch war im Nachhinein die Hilfe und Unterstützung durch Bekannte viel preiswerter, als eine Haushaltshilfe von Caritas & Co.
 
Hallo Nicky ,
wurde denn das Formular von dem Anwalt eingereicht bei BG oder KK ?

Bei meinem Unfall damals selber habe ich auch nichts in Anspruch genommen . Im Nachhinein weiß ich , dass ich Anspruch auf Fahrtkosten durch die BG zum Arzt und zur Therapie gehabt hätte . Da hätte der Arzt nur einen Schein ausstellen müssen .
Aber sowas wird einem ja nicht aufgedrängt und wenn man davon nichts weiß , zahlt man selber .
Bei der KK kannst du online sicher Formulare zur Fahrkostenübernahme einsehen und runterladen . Bei meiner ist es jedenfalls so . Genauso gibt es Antragsformulare für eine Haushaltshilfe . Haushaltshilfe kann ambulanter Pflegedienst sein, aber auch Bekannte .
Unter welchen Umständen du Anspruch hast , steht da auch .
Denke bei der BG ist es auch so im Akutfall . Aber wie gesagt , ich habe es selber nicht in Anspruch genommen, hatte gar nicht den Kopf dafür durch Schmerz... Und man macht ,was man immer macht , wenn man Hilfe braucht , fragt man Freunde oder Verwandte .

Was ich aber nicht verstehe , warum der Anwalt da drin hängt . Ist doch nur ein Formakt .

Warum ist der Unfallverursacher raus ? . Eigentlich ist er für die ganzen Kosten zuständig bzw. seine Versicherung .
Auch dein Kostenträger ,ob KK oder BG wird sich die Kosten bei dem wiederholen wollen.
 
Ui, das sind ein paar viele Fragen, aber versuche sie mal zu beantworten:

Also das mit dem haushaltsführungsschaden ist, wie schon geschrieben, eien 0815-Sache. Das Formular, welches ich vom Rechtsanwalt bekommen habe, dient nur ihm zur genauen Berechnungs / Feststellung der Höhe des Schadens.

Wie Du selbst schon schreibst, ging es Dir nach Deinem Unfall nicht gut - so war es bei mir auch und ich hatte in keinster Weise den Nerv überhaupt mir über irgendwas den Kopf zu zerbrechen und bevor ich im Umgang mit der Versiucherung des Unfallgegners etwas falsch mache, habe ich mir besser einen Anwalt genommen - schliesslich habe ich eine Rechtschutzversicherung (die aber nichtmals für die Kosten aufkommen muss, wenn ich es richtig verstanden habe).

Nun ja, wenn das dann einmal beim Rechtsanwalt liegt, dann wird das gesamte Programm abgespult. Was mein Auto betrifft, war dies auch gut, denn seitens der gegnerischen Versicherung gab es schon relativ schnell Gegenwind und den konnten wir (Rechtsanwalt / Autohaus und ich) der Versicherung schnell nehmen.

Ach so, die BG wird so schnell erstmal nicht tätig - ganz im Gegenteil, obwohl mein Arbeitgeber den Unfall sehr schnell gemeldet hat und auch entsprechend einen Bericht aus dem KH und dem D-Arzt bekam, dauerte es erstmal mehrere Monate bis sie überhaupt in irgendeiner Weise tätig wurden und anfingen zu prüfen. Zum guten Schluss wurde einfach trotz damaliger andauernder Behandlung einfach ein Schlusstrich gezogen und es hiess, dass die weitere Behandlung nichts mehr mit dem Unfall zu tun hätte - ja womit denn dann

Sobald es um Schmerzensgeld geht, stellt sich die gegnerische Versicherung auf stur und als Privatperson reisst Du da schon mal gar nichts. Nur wenn du die Sache einem Anwalt übergibst, dann hast Du leider auch nix mehr zu melden und kannst nur hoffen, dass der Anwalt weiss was er da macht - was in meinem Fall aber scheinbar nicht vorliegt.

Im Endeffekt bleibt festzuhalten:

Was mein Auto anbelangt, da war es schon ganz gut, dass das der Anwalt geregelt hat, alles andere ist mehr als fragwürdig, weshalb ich da endlich einen Schlussstrich drunter ziehen möchte. Es ist ganz klar zu meinem Nachteil, aber ich habe keine Lust nehmen meinen körperlichen Beschwerden auch noch nerviliche / psychische Probleme zu bekommen.
 
Ui, das sind ein paar viele Fragen, aber versuche sie mal zu beantworten:

Also das mit dem haushaltsführungsschaden ist, wie schon geschrieben, eien 0815-Sache. Das Formular, welches ich vom Rechtsanwalt bekommen habe, dient nur ihm zur genauen Berechnungs / Feststellung der Höhe des Schadens.

Wie Du selbst schon schreibst, ging es Dir nach Deinem Unfall nicht gut - so war es bei mir auch und ich hatte in keinster Weise den Nerv überhaupt mir über irgendwas den Kopf zu zerbrechen und bevor ich im Umgang mit der Versiucherung des Unfallgegners etwas falsch mache, habe ich mir besser einen Anwalt genommen - schliesslich habe ich eine Rechtschutzversicherung (die aber nichtmals für die Kosten aufkommen muss, wenn ich es richtig verstanden habe).

Nun ja, wenn das dann einmal beim Rechtsanwalt liegt, dann wird das gesamte Programm abgespult. Was mein Auto betrifft, war dies auch gut, denn seitens der gegnerischen Versicherung gab es schon relativ schnell Gegenwind und den konnten wir (Rechtsanwalt / Autohaus und ich) der Versicherung schnell nehmen.

Sobald es um Schmerzensgeld geht, stellt sich die gegnerische Versicherung auf stur und als Privatperson reisst Du da schon mal gar nichts. Nur wenn du die Sache einem Anwalt übergibst, dann hast Du leider auch nix mehr zu melden und kannst nur hoffen, dass der Anwalt weiss was er da macht - was in meinem Fall aber scheinbar nicht vorliegt.

Im Endeffekt bleibt festzuhalten:

Was mein Auto anbelangt, da war es schon ganz gut, dass das der Anwalt geregelt hat, alles andere ist mehr als fragwürdig, weshalb ich da endlich einen Schlussstrich drunter ziehen möchte. Es ist ganz klar zu meinem Nachteil, aber ich habe keine Lust nehmen meinen körperlichen Beschwerden auch noch nervliche / psychische Probleme zu bekommen.
 
Hallo,

ich bin gespannt, ob jemand bestätigen kann, dass die BG Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen muss. Es gibt Möglichkeiten der Kostenübernahme, soweit ich mich schlau gemacht habe, aber nicht von der BG, sondern a) wenn man eine Pflegestufe hat oder b) vorübergehend, wenn ein Kind unter 12 (?) Jahren im Haushalt lebt (und weitere Voraussetzungen erfüllt sind).
Falls jemand andere Möglichkeiten kennt, wäre ich dankbar, sie zu erfahren.
Ich habe für mich jedenfalls noch keine Möglichkeit gefunden, dass die Kosten übernommen werden (GdB 50, aber keine PflSt).

Der Haushaltsführungsschaden ist nichts, was die BG betrifft, sd. wie bei Nicky die Haftpflicht (des Schadenverursachers).

Die Kenner dieser Dinge bitte ich um Korrektur, falls etwas falsch ist und um Ergänzung.

Danke und liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo Rajo,

hab vielen Dank!
Ich steig noch nicht durch ... soweit ichs verstehe, sollte ich bei der Gesetzl. Unfallversicherung einen Antrag stellen. Führt hier (da off topic) zu weit, meine Fragen loszuwerden.
Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann mir hier denn niemand meine Eingangsfrage von gestern beantworten (ob es Stress gibt, wenn ich dem Rechtsanwalt jetzt mitteile, dass ich nicht mehr möchte, dass er den Fall weiter "bearbeitet"?)
 
Hallo Nicky007,

gehe bitte mal über die "SUCHE" und gebe dort das Schlagwort
Anwalt wechseln ein.
Dazu gibt es jede Menge Infos!
 
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