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Hilfe bei Gutachten verstehen

xanabu

Mitglied
Registriert seit
28 Dez. 2018
Beiträge
65
Hallo,

habe heute von einer Augengutachterin das ausgefüllte Schreiben das Sie an die PUV geschickt hat in Kopie erhalten, um das zu verstehen brauche ich kurz eure Hilfe.

In diesem Schreiben werden meine Augen "begutachtet".

Dort steht für das linke Auge:
Visus mit Korrektur 0,5 entspricht einer Minderung der Gebrauchsfähigkeit von 4/25 plus Gesichtsfeldausfall IG 20%

Dort steht für das rechte Auge:
Visus mit Korrektur 0,8 entspricht einer Minderung der Gebrauchsfähigkeit von 1/25 plus Gesichtsfeldausfall IG 20%

Da meine PUV aber ja in Bruchteilen denkt/rechnet wäre jetzt eine meiner Fragen ob folgende Rechnung stimmen könnte.
Linkes Auge 16/100 + 20/100 = 36/100. Dann erhalte ich 36/100 von den 50% die laut Gliedertaxe für ein Auge angegeben wird.
Rechtes Auge 4/100 + 20/100 = 24/100. Dann erhalte ich 24/100 von den 50% die laut Gliedertaxe für ein Auge angegeben wird.

Ich weiß jetzt nicht wie ich es anders schreiben könnte, ich hoffe Ihr könnt meinen gedanklichen Schritten folgen :)...

MFG Xanabu
 
Hallo Xanabu,
ich habe mal in ein Fachbuch zur Begutachtung in der Augenheilkunde geschaut. Dort wird ausgeführt:
Die Bewertung von Gesichtsfeldschäden wird zu einer möglichen Visusminderung, die unfallbedingt eingetreten ist, hinzugerechnet.
in sofern ist Deine Berechnung genau richtig.

Allerdings steht dort auch weiter:
Dabei muss aber eine angemessene Bewertung der Gesamtsituation stattfinden, dergestalt, dass nicht durch Aufaddieren von mehreren funktionellen Störungen, z. B. einer Sehschärfeminderung, einer Gesichtsfeldschädigung
und noch einem Brillenzuschlag oder dergleichen mehr höhere MdG-Werte auftreten, als sie einer einseitigen Erblindung entsprechen. Hier muss also mit Augenmaß agiert werden. Im Falle des Gesichtsfeldes muss auch die Wertigkeit der Gesichtsfeldschäden von der funktionellen Bedeutung her berücksichtigt werden.

Ich empfehle die Zeit abzuwarten, bis die Versicherung reagiert.
Ist dies bereits die Abschlußbegutachtung oder gibt es dort noch ein Zeitfenster?
Hintergrund. Du warst jetzt beim Gutachter, besprich die festgestellten Werte mit einem Augenarzt Deiner Wahl. Die Visuswerte konnte ich in den Tabellen nachvollziehen, aber bei den Werten für den Gesichtsfeldausfall gibt es große Spielräume.

Ich bin kein Arzt und diese Antwort ist das Resultat des Literaturstudiums.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

Diese augenärztliche Begutachtung ist im Rahmen folgendem Sachverhaltes entstanden. Nov 2017 hatte ich einen Wegeunfall. Im ersten Quartal 2019 wurden darauf hin 4 verschiedene Fachgutachten durch die BG beauftragt. Als ich den Bescheid über eine vorläufige Verletztenrente erhalten habe habe ich einen Widerspruch eingelegt, diese war wohl so umfassend und glaubhaft das die BG mir angeboten hat, alle Gutachten neu zu machen mit dem Ziel die Verletztenrente auf unbestimmte Zeit zu ermitteln, also Quasi was mir Juni 2020 vorbestanden hätte, jetzt bereits machen. In Zuge dieser neuen Begutachtungen hat sich meinePUV an die jeweiligen Gutachter gewant und diese auch beauftragt.

DIe Augenärztin war eine von 3 Vorschlägen der BG, da ich im Februar einen guten eindruck hatte und mit dem Gutachten auch zurfrieden war, habe ich darum gebeten nochmal zu dieser Dame gehen zu dürfen.

Ich weis nicht ob die Versicherung diese Begutachtung als abschliesend betrachtet da der Unfall erst Nov 2020 3 jahre her wäre.

Danke für deine ausführliche Beantwortung :)

gruss Xanabu
 
Hallo,

was sich die PUV denkt spielt eigentlich keine Rolle, schaue in Deine Vertragsbedingungen. Du hast da auch Rechte, die Du wahrnehmen mußt und kannst. Wenn der Gutachter von der BG beauftragt war und nun auch für die PUV begutachtet hat, würde ich persönlich die zu 100 % überprüfen lassen. Die Vorgehensweise ergibt sich aus Deinen Versicherungsbedingungen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

dan werde ich gleich mal in meinen Unterlagen schauen was da drinn steht, müste ja im Vertrag stehen oder in der zugrunde gelegten AUB (in meinem Fall die AUB 2012).
Das BG-liche Guatchten geht zur VDK und das für die PUV gebe ich dem Anwalt. Hätte ich andere Möglichkeiten des überprüfenslassen ?

mfg Xanabu
 
Hallo Xanabu .

Du musst unterscheiden:

BG = SGB

private Unfallversicherung = Zivil Gesetz Buch

Somit unterschiedliche Versicherungsbedingungen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Seenixe,

in meiner AUB steht unter 7.4:
Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu 3 Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Sprich wenn ich pech habe, können die mich noch nächstes Jahr nochmal zum Gutachter schicken.

Hier soll es rein um die PUV gehen, ich habe das mit der BG nur erzählt um die Gesamtsituation besser darstellen zu können.

mfg Xanabu
 
Hallo,

wenn die PUV Dich erneut begutachten lassen will, dann wird sie Dir dies mitteilen und Du könntest auch nichts dagegen machen. Auch Du solltest dies der Versicherung - wenn Du es willst- schriftlich mitteilen. Und wenn Dein Augenarzt sagt, dass er die Werte für zu gering hält, würde ich zum Ende des Zeitraumes definitiv ein eigenes Gutachten erstellen lassen und die Gutachterauswahl nicht der PUV überlassen.
Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe.....
Und Du kannst Dir selbst aurrechnen, was nur 5 % für Auswirkungen haben....

Gruß von der Seenixe
 
HAllo Seenixe,

habe bei meinem Augenarzt schon nachgefragt, obwohl das die Praxis zu einem in ganz BW argierenden Unternehmen gehört, hat man mir gesagt das man keine Erfahrungen im Bereich der Begutachtung hat. An wenn könnte ich mich wenden um das überprüfen zu lassen ? Ich sah bis jetzt nur die Möglichkeit das alles meinem Anwalt zu geben, natürlich nur das zum Thema der PUV.

mfg Xanabu
 
Hallo Xanabu,

leider kenne ich auch nur meinen Augenarzt, aber jeder Arzt hat die Berechtigung Gutachten zu erstellen.
Warst Du mit der ganzen Schadenssache bisher nur bei einem Augenarzt? Keine Zweitmeinung eingeholt?
Der Anwalt ist damit auch überfordert, da er kein Mediziner ist. Vielleicht kennt er einen Arzt. Oder Du sprichst mal mit der Ärztekammer um einen Augenarzt zu finden, der eine sachkundige Meinung von sich gibt, ohne ihm das Gutachten zu geben. Er soll schon unabhängig eine Einschätzung abgeben.

Dies ist ein Abwägungsprozess, den Du sicher durchführen mußt.

Gruß von der Seenixe
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Seenixe,

bezüglich des Befundes habe ich die Meinung von 3 Ärzten, alle sind sich im Bereich des Befundes einig. Mir geht es mehr darum ob gerade der IG von 20% für das Gesichtsfeld richtig angegeben wurde, da das Fachbuch aus dem Sie das hat von 1996 ist.

mfg Xanabu
 
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