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Heilverfahrenskontrolle

Hallo tomhanau,

das ist doch alles schwammig bzgl der Zuständigkeit.

Hat diese die KK oder die BG?
Wenn BG ablehnt oder abzulehnen droht wg angeblich mangelnder Mitwirkung, dann hat sie die Zuständigkeit oder hatte sie anerkannt.

Hak' das bei KK nochmal nach. Ist nun KK zuständig und wenn ja, seit wann? Oder wird das Abschieben an KK bisher nur angedroht?

Mit der Akte und VDK:
Du machst es dir - so scheint es zumindestens beim Mitlesen - etwas zu einfach, wenn du sagst, VDK mache das mit der Akte.

Hat VDK die Akte oder nicht?
Lass dir -wenn ja- eine Kopie geben (evtl zu bezahlen).
Dann siehst du vielleicht klarer auch wg Zuständigkeit.
Verlass dich nicht auf den Sachverstand d. VDK, je nach SB ist man damit auch mal weniger gut beraten. Du musst dich selber dahinter klemmen!

Du warst doch b einem D-Arzt wg des Unfalls / danach, oder nicht?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo tomhanau,

das der Anwalt so i der Klage verfasst, auf die Reaktion des Gerichtes warten wir noch auf die Antwort. Ich hoffe das die Richterin hier durch greift und es wirklich dann durch dei neue Begutachtung zum neutralen Gutachten kommt den Fakt ist die Bg hat letzten Sommer definitiv mit der Gesundheit gespielt aber das tun sie leider bei jedem

Ist ja nicht ihr leben und ihre Beschwerden!

P.s. wenn ich was weiß melde ich mich;)), Frist ist ja abgelaufen.

Liebe Grüße
Skora86
 
Die Krankenkasse fordert dazu auf, sich wegen fehlender Unterlagen mit der BG in Verbindung zu setzten. Die BG hat der Krankenkasse gegenüber keine Heilverfahrenskontrolle erwähnt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragten gegenüber hat die Stv. Leiterin der BG angegeben, dass mit der Heilverfahrenskontrolle der Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis und daraus folgenden Leiden überprüft werden soll.
Die BfDs hat mir daraufhin schriftlich mitgeteilt, dass hier versucht werden soll den §200 Gutachterauswahl zu umgehen.

Das fällt denen nach 6 Monaten ein? Nachdem sie sämtliche Daten anfordern konnten. Allein aus dem Unfallmeldebogen...welcher unter anderem Zeugen enthält und vom AG auch so abgesegnet wurde lässt sich der "Kausalzusammenhang" herführen.

Der Berufshelfer der BG hatte sich damals auch direkt eingeschaltet und versucht einen schnellen Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu prüfen. Leider war dies aufgrund der Unfallfolgen nicht möglich und musste abgesagt werden.

Es wird jedoch Krankengeld gezahlt....kein Verletztengeld....demnach ist die Krankenkasse wohl zuständig
 
Hallo tomhanau,

die Aufforderung der KK klingt nach einer Zuständigkeit der BG.
Denkst du, es ist Krankengeld, weil das Geld von der KK kommt oder wie kommst du darauf, dass es Krankengeld ist?
Beides - Krankengeld und Verletztengeld - wird von KK gezahlt. Vielleicht gibt es bei dir deshalb ein Missverständnis?

Für mich liest es sich so als sei die BG zuständig (auch dass es einen Berufshelfer gab, spricht dafür) gewesen und als sei aktuell immer noch die BG zuständig, die aber zzt. versucht, dich an KK abzuschieben wegen angebl. mangelnder Mithilfe.

Nochmal die Fragen von oben:
1) Was sagt die KK, seit wann sie zuständig sei und mit welcher Begründung?
2) Hast du der BG die Auskunft v. BfD bzgl Umgehung §200 zugeschickt? Wie hat BG reagiert?
3) Hast du v. VDK die Akte kopiert und sie inzw. gelesen?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Bin gerade unterwegs und kann deshalb nur kurz antworten.. Die Krankenkasse schrieb, dass wir der Nachweipficht nachkommen sollen,da sich eine Anerkennung als AU für uns lohnen würde und die Leistungen besser wären.

Die Beauftragte für Datenschutz hat sich selbst an die Bg gewandt und Stellungnahmen eingefordert
 
Die Aussage der KK sagt m.E. klar aus, dass NICHT die Kk sondern die BG die Zuständigkeit hat.

Dass d. BfD etwas bei der BG eingefordert hat, sagt nicht, dass die Bg das Ergebnis kennt, oder? Ist die BG über das Ergebnis d. BfD informiert? Das musst DU sicherstellen, ist doch ein Klacks, das Ergebnis hinzuschicken!

LG
 
Klar kann ich das denen nochmal zusenden...Das wird nicht das Problem. Ich denke ich hab mich bisher zu sehr auf den vdk und darauf verlassen das man sich an geltendes Recht hält.
 
Hallo tomhanau,

ja, hole das nach, das Schreiben v. BfD an die BG zu senden, ich würde dies parallel auch der KK zuschicken (an BG als Einschreiben).

Dass du dich auf VDK verlassen hast, muss nicht so bleiben. Frage dort nach der Akte und lass dir die Kopie geben. So siehst du, ob die Akte dort überhaupt vorliegt.

Wie ist denn die Antwort auf die Frage, ob du bei einem D-Arzt in Behandlung warst? Und wie ist es aktuell: Bist du regelmäßig bei einem D-Arzt?

Du musst nun anscheinend aufpassen, nicht an die KK abgeschoben zu werden.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Es geht hier ja um ein Trauma nach einem Übergriff am Arbeitsplatz.Die nächste Psychiatrische Ambulanz wurde Aufgesucht,was für die Bg kein Problem darstellte,denn sie wollten ja die Schweigepflichtsentbindung.Haben sie auch sofort bekommen und auch Berichte angefordert.Behandlung dauert an....Au besteht fort
 
Hallo,

meines Wissens muss man auch nach Angriff, der als Arbeitsunfall gilt, zum D-Arzt.
Dieser steuert die Heilbehandlung.

Es kann also sein, dass die BG deshalb zickt, weil du nicht beim D-Arzt warst u. bist.

Vielleicht können Fender01 oder auch von einem Angriff während der Arbeitszeit Betroffene schildern, wie der vorgeschriebene Verlauf ist.
(Bei #hella habe ich in Erinnerung, dass sie regelmäßig zum D-Arzt muss, auch wenn der nicht psychiatrisch tätig ist.)

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Das hätten die aber in den 7 Monaten bestimmt mal Mitgeteilt.Immerhin hat man ja auch die Befunde dort eingesehen ohne auf einen speziellen anderen Arzt hinzuweisen.
 
Hallo!

Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass die BG dir das mitgeteilt hätte.

Die BG fordert ja die Kontrolle des Heilverlaufs, will dich dazu in eine Klinik schicken und droht / kündigt an, dass die Zahlungen eingestellt werden, wenn du dem nicht nachkommst, weil du angeblich dann deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst.
Wenn du jetzt zu einem D-Arzt gehst, kann dir mangelnde Mitwirkung nicht mehr vorgeworfen werden, denn das Heilverfahren steuert dann ein dazu von d. BG Beauftragter.

LG
 
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