Hi
Lese dich mal hier durch, da findest du genug Info über den Haushaltsführungsschaden. Wie Giesela richtig geschrieben hat, wird der Haushaltsführungsschaden nicht mit Deiner Rente verrechnet.
Der H. zählt zum Schadensersatz und wird extra berechenet. Ich denke wenn das noch nicht passiert ist wir die gegn. Versicherung dich zum Gutachten schicken ( war bei mir so) und der soll dann Angaben dazu machen in wie weit du noch in der Lage bist deinen Haushalt selbstständig zu führen. Dann kommt noch dazu ob du Kinder hast und wie alt die sind, ob du in einer Wohnung oder einem Haus mit Garten wohnst. Dein Anwalt müßte eigendlich dir einen Fragebogen zukommen lassen wo du alles eintragen mußt, damit der Haushaltsführungsschaden berechnet werden kann. Ein wenig anders ist es beim Verdienstausfall. Der wird dann mit deiner Rente verrechnet. Denn du darfst nicht besser aber auch nicht schlechter als vor dem Unfall gestellt sein. Für mich war und ist es immer noch die Berechnung sehr kompliziert und ich bin froh das mein Anwalt dies macht. Allerdings spricht er dann mit mir darüber bevor es an die Versicherung geht, auch über den Haushaltsführungsschaden. Im übrigen zählen beide Sachen zum Schadensersatz. Also lese dich mal hier durch oder googel da wirst du jede Menge über dieses Thema finden.
VG