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Haushaltsführungsschaden

Tscharlie

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
28 Apr. 2009
Beiträge
780
Ort
baden württemberg - A A
Hallo ,
hatte einen schweren unverschuldeten Autounfall .
Bin in Rente,beziehe Bg - Rente und LVA - Rente .
Wie sind den eure Erfahrungen mit dem Anspruch auf
" Haushaltsführungsschaden "
Wird den die Rente damit verrechnet
Vielen Dank für eure Mithilfe++++
Schönes sonniges Wochenende

tschau

Tscharlie
 
Hi;was für eine Behinderung hast denn Du?Beneide Dich bin leider kein Bg und muss erst mal von einer kleinen Erwerbsunfähigkeits Rentze leben.Wenn Du unverschuldet einen Unfall hattest hast Du aber auch noch aqndere Ansprüche.Keinen Anwalt eingeschaltet bis jetzt?Lg Erich
 
Hallo Magic,
ich habe eine BG- MDE von 30 % -
bin beim Sozialgericht mit VdK- " unabhängiger DOC --> 40 % ...
Ich habe einen Anwalt ....- der bekommt von der Versicherung Geld, Abrechnung durch die Gebührentabelle...- aber der stellt sich dumm ......
den ich bin ein Fall von vielen und ich mach alle Unterlagen und Berechnungen selber und lege sie Ihm vor .....,wenn die Versicherung etwas schreibt dauert es zum Teil ca 3 Wochen bis es bei mir ankommt.
Immer Anwalt einschalten - den sonst wirst du komplett über den Tisch gezogen - und immer selber Up to Date sein , den keiner kennt sich in deinem speziellen Fall besser aus wie du selber und wenn die Akte immer dicker wird bist du der einzigste der weiß wie alles angefangen hat...
Tschau
Schönes Wochenende
 
Ich denke das es wohl nicht angerechnet wird.Da wäre ja auch noch der Verdienstausfall.Ich bin Querschnitt und habe jetzt einen Anwalt der nur das macht,ist mein 3ter.Das Problem ist das man den richtigen Anwalt braucht die Versicherung lässt sich auch immer Zeit.Bin jetzt vor Gericht nach 9 Jahren.Erich
 
Immer Anwalt einschalten - den sonst wirst du komplett über den Tisch gezogen - und immer selber Up to Date sein , den keiner kennt sich in deinem speziellen Fall besser aus wie du selber und wenn die Akte immer dicker wird bist du der einzigste der weiß wie alles angefangen hat...
Tschau
Schönes Wochenende

Das sage ich meinem Anwalt auch immer ! :D
Die meisten Anwälte arbeiten leider nur "die Fälle ab". Wenn man Glück hat, erwischt man einen jungen RA, der sich richtig reinhängt. Hat man Pech, erwischt man einen ebenso jungen, der leider überhaupt (noch) keine Ahnung hat.

Meinem Anwalt ist es mittlerweile peinlich, daß ich manchmal mehr weiß, als er und ihn mit Unterlagen und Hinweisen zutexte, und das spornt ihn dann wieder zu Höchstleistungen an ! Toi, toi, toi für mein SG-Verfahren ! :D
 
Hallo Tscharlie
Der Haushaltsführungsschaden wird auf keinerlei Zahlungen angerechnet.
Die Minderung der Haushaltskraft wird von einem Arzt festgestellt (%) und muß von der gegnerischen Haftpflicht bezahlt werden.
Diese % sind jedoch unabhängig von den anderen %.
Es zählen die Tatsächlichen Probleme bei der Hausarbeit.
Arbeiten die nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen erledigt werden können, müssen ausgeglichenwerden.
Wird eine Haushaltskraft beschäftigt, muss der Bruttobetrag hierfür bezahlt werden.
Gruß Gisela
 
Hallo Gisela ,
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich bekomme theoretisch Verdienstausfallschaden ersetzt, das heißt der Verdienst abzüglich BG - Rente , abzüglich LVA - Rente ergibt den zu zahlenden Betrag .
Ich dachte - habe in Küppersbusch herausgelesen - daß die Rente auf die Haushaltsführung angesetzt wird.
GISELA : Woher hast du den deine Informationen das der Haushaltsführungsschaden
auf keinerlei Zahlungen angerechnet wird.Kannst du Quellen benennen.
Im voraus Vielen Dank.

Tschau

Tscharlie
 
Hi

Lese dich mal hier durch, da findest du genug Info über den Haushaltsführungsschaden. Wie Giesela richtig geschrieben hat, wird der Haushaltsführungsschaden nicht mit Deiner Rente verrechnet.
Der H. zählt zum Schadensersatz und wird extra berechenet. Ich denke wenn das noch nicht passiert ist wir die gegn. Versicherung dich zum Gutachten schicken ( war bei mir so) und der soll dann Angaben dazu machen in wie weit du noch in der Lage bist deinen Haushalt selbstständig zu führen. Dann kommt noch dazu ob du Kinder hast und wie alt die sind, ob du in einer Wohnung oder einem Haus mit Garten wohnst. Dein Anwalt müßte eigendlich dir einen Fragebogen zukommen lassen wo du alles eintragen mußt, damit der Haushaltsführungsschaden berechnet werden kann. Ein wenig anders ist es beim Verdienstausfall. Der wird dann mit deiner Rente verrechnet. Denn du darfst nicht besser aber auch nicht schlechter als vor dem Unfall gestellt sein. Für mich war und ist es immer noch die Berechnung sehr kompliziert und ich bin froh das mein Anwalt dies macht. Allerdings spricht er dann mit mir darüber bevor es an die Versicherung geht, auch über den Haushaltsführungsschaden. Im übrigen zählen beide Sachen zum Schadensersatz. Also lese dich mal hier durch oder googel da wirst du jede Menge über dieses Thema finden.

VG
 
Hallo Speetwoman,
danke für deine informationen.
mein Unfall ist schon 10 Jahre her, die Versicherung macht nichts, ich mache jetzt erst den Verdienstausfall geltend und bin auch vor dem Sozialgericht mit der Bg wegen %.
Küppersbusch 7. Auflage : 14. Haushaltsführung a) keine Einstellung einer Ersatzkraft
-
- abzüglich Rente eines SVT von dem Teil desSchadenersetzes, der sich auf den
Ausfall in der Haushaltsführung für die Familienangehörigen bezieht
(Aufteilungnach Kopfzahl )
Wenn du Recht hast dann habe ich Küppersbusch falls ausgelegt - mein Anwalt stellt sich Dumm - interessant war auch die Anwaltsinternetadresse von Schah und Sedi .
Danke nochmals und Tschau
Tscharlie
 
Hallo Speetwoman,
danke für deine informationen.
mein Unfall ist schon 10 Jahre her, die Versicherung macht nichts, ich mache jetzt erst den Verdienstausfall geltend und bin auch vor dem Sozialgericht mit der Bg wegen %.
Tscharlie
Ich bin mir nicht sicher und kann mich irren, aber so weit wie ich informirert bin sind Deine Ansprüche ( wenn Du sie nicht früher geltend gemacht hast) nach 3 Jahren verjährt...:confused:
 
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