Hallo Sollero 13
Solange da noch irgend eine Form von schriftlichen Verkehr vorliegt, verjährt da gar nichts! Da ist die Verjährung gehemmt, doch es sollte immer versucht werden, ein Feststellungsurteil oder eine schriftliche Einstandserklärung zu bekommen.
Gruß Gisela
Solange da noch irgend eine Form von schriftlichen Verkehr vorliegt, verjährt da gar nichts! Da ist die Verjährung gehemmt, doch es sollte immer versucht werden, ein Feststellungsurteil oder eine schriftliche Einstandserklärung zu bekommen.
Gruß Gisela