Hallo
@Eckerin,
es ist schon erschreckend, für wie dumm Du uns hälst.Da schreibst Du am 5.3.2024:
Ich habe heute einen Brief vom LSG bekommen dass mein Antrag nach § 110 a SGG abgelehnt wurde, weil das Gericht gerne alle Zeugen persönlich sehen mochte.
Du bekommst den Hinweis, dass gegen den Beschluss nur die sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung rechtlich möglich ist.
Nachdem die Frist nach SGG abgelaufen ist , schreibst Du in einem Beitrag vom 18.3.2024:
Hallo Leute,
heute hat mein Anwalt geschrieben, dass ich eine Stellungnahme abgeben soll. Was schreibt man?
LG Eckerin
zwei Tage später kommt dann:
Hallo Leute,
Ich muss dazu etwas schreiben. Das Gericht hat die Stellungnahme von meinem Anwalt verlangt und der hat mir den schwarzen Peter weiter gereicht. Das so etwas niemanden außer mir noch nicht passiert ist, kann ich mir nicht vorstellen. Kann es sein, dass sich keiner traut mir zu antworten?
LG Eckerin
Und den heutigen Beitrag kann man auch lesen:
Hallo Seenixe,
ich soll eine Stellungnahme schreiben und keine sofortige Beschwerde. Ich denke, dass ich das gesagt habe. Der Vorschlag von beutlers mit dem roten Teppich war doch prima. Er sollte nur weiter durchdacht werden.
Mein Anwalt war schon 1. Sieger vor dem BSG. Das Urteil habe ich bei juris gelesen. Seine Argumentation war sehr pfiffig.
LG Eckerin
Der Anwalt war schon 1.Sieger vor dem BSG..... Wow, er hat also schon mal beim BSG gewonnen, oder was soll mir das sagen?
Wenn Du den Vorschlag von beutlers gut findest, dann bemühe Dich und schreibe Deine Stellungnahme. Was zahlt Dir eigentlich der Anwalt dafür, dass Du angeblich seine Aufgaben erledigst?
Allerdings: Du scheinst nicht die geringsten Ahnung vom Verfahrensrecht im Sozialgerichtsverfahren zu haben, aber schreibe nur Deine Stellungnahme... Uns hast Du jetzt genug damit beschäftigt.
Ich finde es reicht jetzt wirklich.
Gruß von der Seenixe