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Hat jemand von euch zu einem Beschluss gemäß §110 a SGG Beschwerde eingelegt und musste danach Stellungnahme abgeben?

Ich glaube nicht, dass "Meine Familie ist stinkig auf mich" für irgendjemand bei Gericht ein Argument ist.
 
Hallo HWS- Schaden,
mein Problem mit meiner Familie ist, dass die ziemlich stinkig auf mich sind und ich keine weiteren Zankpunkte eröffnen möchte. Kann ich das denn dem Gericht schreiben und wenn wie?
LG Eckerin

Hallo
Ich hatte geschrieben:
Hallo Deine Stellungnahme könnte sein:
- Rücknahme des Antrags
- Erklärung, was du den Zeugen ersparen wolltest und warum
- Erklärung, dass du nicht verstanden hattest, dass Zeugen den Antrag selber stellen müssen
LG
Damit meinte ich Eckerins Stellungnahme ans Gericht - nicht ans Forum oder mich.
Für dieses Forum ist die Stellungnahme unwichtig. Für mich sowieso.

Im geschlossenen Thread war von Krankheit, Alter, Entfernung der Zeugen die Rede, es scheint ein Bündel an Gründen zu geben. Welche davon dem Gericht einleuchten, kann hier niemand sagen. Welche man (bitte nicht weiter hier, sondern ggf. dem Gericht) nennt und welche nicht, muss die Stellung nehmende Person entscheiden, nicht das Forum, das hier nur Häppchen der Gesamtsituation kennt.
Und wie man etwas schreibt, weiß Eckerin selber.

Im Zweifelsfall mal im geschlossenen Thread nachlesen, Eckerin, denn da zeigst du, dass du weißt, wie du es schreiben kannst: Hat jemand von euch einen ablehnenden Beschluss nach § 110a SGG erhalten und kann mir helfen?
Einfach machen.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,
ich dachte , dass du mir mit deinem Beitrag helfen wolltest.
"- Erklärung, was du den Zeugen ersparen wolltest und warum."
Ich dachte, dass du mir bei der Erläuterung vor Gericht helfen könntest. Ich habe dir gesagt, welche Schwierigkeiten mir diese Erörterung bereitet. Nun habe ich mal die Möglichkeit mich mich zu wehren.
Soll man sich denn nach deiner Meinung sich nicht wehren, wenn man dazu die Möglichkeit hat?
Hallo Goldmember,
Ich glaube nicht, dass "Meine Familie ist stinkig auf mich" für irgendjemand bei Gericht ein Argument ist.
Das ist auch meine Meinung, dass ich dies dem Gericht so nicht schreiben kann. Was mache ich daraus? Ich würde mich über eine hilfreiche Stellungnahme von dir freuen. Ich muss sie vor dem Gericht abliefern.
LG Eckerin
 
@Eckerin
"Leider sind meine Familienverhältnisse vollkommen zerrüttet, so dass ich befürchten müsste, dass wenn Familienmitglieder zu für sie unbequeme Dingen gezwungen werden, sie absichtlich negative Aussagen betreffend meiner Person machen würden."
 
Hallo Leute,
2018 habe ich Einsicht in meine Verfahrensakten des LSG bekommen. Sie wurde in das SG nach Düsseldorf versandt, so dass ich nicht nach Essen reisen musste. Meine Akten konnte ich bei einer Sachbearbeiterin des SG einsehen. Ich hatte während der ganzen Einsichtnahme das Gefühl, dass sie sich durch meine Einsichtnahme gestört gefühlt hat, was für mich belastend war. Jedenfalls habe ich mitbekommen, dass laufend Anrufe während der Zeit meiner Einsichtnahme kamen, weil viele schwer behinderten Menschen bereits vor Corona auch eine Videokonferenz haben wollten. Für mich ist es also nicht nachvollziehbar, warum mir die Vidiokonferenz verweigert wird.
LG Eckerin
 
Hallo Eckerin,
Videoschaltungen waren während der Coronazeit an der Tagesordnung und werden auch jetzt noch praktiziert, wenn man entsprechende Gründe vorträgt. In meiner Angelegenheit hatte mein Anwalt eine solche Zuschaltung beim Sozialgericht beantragt, weil ich mich - insbesondere in den Wintermonaten - hauptsächlich in Südafrika aufhalte und die Teilnahme am Termin in Berlin unverhältnismäßig aufwändig wäre. Letztlich hat mich das Gericht vom persönlichen Erscheinen befreit, hätte aber ersatzweise auch einer Videokonferenz zugestimmt. Es ist alles eine Frage der sinnschlüssigen Beantragung. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,
nach dieser schlüssigen Begründung für meinen Antrag suche ich. Hilf mir bitte!
LG Eckerin
 
nach dieser schlüssigen Begründung für meinen Antrag suche ich. Hilf mir bitte!
Hallo Eckerin,
hatte er doch geschrieben, zieh nach Südafrika, dann hast Du möglicherweise einen Grund eine Videokonferenz zu beantragen.
Hatte ich Dir übrigens auch bereits geschrieben, dass ich Rechtsstreite kenne, wo jemand in den USA wohnt und als Zeuge aussagen musste, ging per Videokonferenz.
Gruß Uli
 
Hallo Eckerin,
behinderungsbedingte Gründe waren auch in meinem Verfahren selbstverständlich entscheidend. Wenn Dir die Anreise aus eben diesen Gründen nur unter unzumutbaren Erschwernissen möglich wäre, hat das Gericht wenig Spielraum. Du solltest also die Begründung auf nachweisbar vorbestehende Einschränkungen stützen. Gruß Rehaschreck
 
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