Hallo Uli,
danke für den Hinweis. Das Gericht kann den die ganze Veranstaltung abblasen, wenn der Zeuge unerreichbar ist. Ist mir damit geholfen?
Hallo Rehaschreck,
das Gericht hatte meinen Antrag auf eine Videokonferenz abgelehnt, obwohl ich auf meine Schwerbehinderung mit Gehbehinderung hingewiesen habe. Das heißt natürlich nicht, dass ich das nicht erneut tun sollte. Das Gericht hatte doch erneut meine Versorgungsamtsakten angefordert und ich habe ihm meinen Schwerbehindertenausweis zugesandt. Wenn mir keiner weitere Gründe sagen kann, schicke ich den Brief ab.
LG Eckerin
danke für den Hinweis. Das Gericht kann den die ganze Veranstaltung abblasen, wenn der Zeuge unerreichbar ist. Ist mir damit geholfen?
Hallo Rehaschreck,
das Gericht hatte meinen Antrag auf eine Videokonferenz abgelehnt, obwohl ich auf meine Schwerbehinderung mit Gehbehinderung hingewiesen habe. Das heißt natürlich nicht, dass ich das nicht erneut tun sollte. Das Gericht hatte doch erneut meine Versorgungsamtsakten angefordert und ich habe ihm meinen Schwerbehindertenausweis zugesandt. Wenn mir keiner weitere Gründe sagen kann, schicke ich den Brief ab.
LG Eckerin