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Hat jemand von euch zu einem Beschluss gemäß §110 a SGG Beschwerde eingelegt und musste danach Stellungnahme abgeben?

Hallo Uli,
danke für den Hinweis. Das Gericht kann den die ganze Veranstaltung abblasen, wenn der Zeuge unerreichbar ist. Ist mir damit geholfen?
Hallo Rehaschreck,
das Gericht hatte meinen Antrag auf eine Videokonferenz abgelehnt, obwohl ich auf meine Schwerbehinderung mit Gehbehinderung hingewiesen habe. Das heißt natürlich nicht, dass ich das nicht erneut tun sollte. Das Gericht hatte doch erneut meine Versorgungsamtsakten angefordert und ich habe ihm meinen Schwerbehindertenausweis zugesandt. Wenn mir keiner weitere Gründe sagen kann, schicke ich den Brief ab.
LG Eckerin
 
Hallo Eckerin,
eine „schnöde“ Schwerbehinderung mit Merkzeichen G wird den Antrag nicht befördern. Da musst Du schon deutlich kreativer argumentieren. Mir ist auch völlig unklar, weshalb Du Dich außerhalb des bestehenden Mandats in dieser Frage mit dem Gericht herumärgerst. Dies ist Aufgabe Deines Rechtsanwalts. Den musst Du natürlich entsprechend vergüten, um hier Erfolge zu zeitigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rehaschreck,
für eine Hilfe bei einer kreativen Begründung wäre ich die sehr dankbar. Ich hatte bisher zu der Absage geschrieben:
"ich möchte hiermit gegen den ablehnenden Beschluss vom 5.2 24 in meinem Verfahren nach § 110a SGG Beschwerde einlegen. Der Beschluss wurde damit begründet, dass das Gericht einen persönlichen Eindruck der Zeugen gewinnen möchte. Ich möchte jedoch auf folgende Umstände hinweisen:

  1. Gesundheitliche Gründe: Als schwer gehbehinderte Person ist es für mich äußerst belastend und unzumutbar, eine lange Reise nach Hamm auf mich zu nehmen. Dies würde meine Gesundheit erheblich beeinträchtigen.​
  2. Zeugen und Sachverständige: Auch meine Zeugen und meine Sachverständige sind gezwungen, eine weite Anreise auf sich zu nehmen. Dies stellt eine erhebliche Belastung für sie dar.​
  3. Videokonferenz als Alternative: Ich schlage vor, dass die Verhandlung mittels Videokonferenz durchgeführt wird. Dies würde es ermöglichen, den persönlichen Eindruck der Zeugen zu gewährleisten, ohne dass alle Beteiligten lange Strecken zurücklegen müssen.​
Ich bitte um eine erneute Prüfung meines Antrags unter Berücksichtigung dieser Umstände. Ich bin bereit, alle notwendigen Nachweise vorzulegen, um meine Argumente zu untermauern.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen,"
Ich bin sehr gespannt auf deine Antwort.
LG Eckerin
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie vorstehd bereits ausgeführt, solltest Du Deinen Anwalt argumentieren lassn.. Der ist - hoffentlich, aber keinesfalls selbstverständlich - hinreichend erfahren und qualifiziert, um diesen einfach gelagerten Sachverhalt dem Gericht darzulegen. Deine Begründung vermag Normaldenkende zu überzeugen, ein Gericht wohl eher nicht. Leider.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rehaschreck,
mein Anwalt hat mir die Aufgabe übergeben, weil er völlig frustriert ist. Er betreut andere Mandanten, denen es genauso mies ergeht wie mir. Hier im Forum geht es vielen Leuten genauso wie mir. Jeder kann dazu betragen, dass es einzelnen besser geht.
LG Eckerin.
 
Wenn mir ein Anwalt erzählte, er wäre frustriert und könne seine geschuldeten Leistungen nicht erbringen, stoppte ich zunächst seine Vergütung und besorgte mir alsdann fachkundigen Ersatz.
 
Hallo Rehaschreck,
mein Anwalt hat mir die Aufgabe übergeben, weil er völlig frustriert ist. Er betreut andere Mandanten, denen es genauso mies ergeht wie mir. Hier im Forum geht es vielen Leuten genauso wie mir. Jeder kann dazu betragen, dass es einzelnen besser geht.
LG Eckerin.
Hallo Eckerin,

das Problem ist bei Deiner Stellungnahme, das Du die Videokonferenz für andere haben willst..... für Deine Verwandtschaft das Problem ist aber, das Deine Verwandtschaft als betroffene das selbst beantragen muss - wenn Sie nicht weit reisen wollen ..... können.

Deine Verwandtschaft sind als Zeugen vom Gericht geladen. Jeder der Geladen wird und vor Gericht als Zeuge aussagen muss, ist nach Gesetz verpflichtet dieser Pflicht nachzukommen. Du hattest Sie wahrscheinlich mal als Zeugen benannt. Wenn das Gericht sich nun dieser Zeugen bedienen will..... kannst Du das nicht einfach aushebeln...... Du kannst auch nicht einfach sagen, lieber Richter, wenn Sie die Verwandtschaft nun als Zeugen nehmen, dann müssen Sie die per Videokonferenz einladen und denen dabei einen Roten Teppich ausrollen, sonst sagen die negativ gegen mich aus......

Das Gericht will sich einen persönlichen Eindruck verschaffen. Wenn jemand jetzt eine weite Anreise hätte, könnte er bei Gericht nachfragen, ob er die Befragen per Videokonferenz abhalten könnte, weil er Beruflich eingespannt ist oder weil er Gesundheitlich eingeschränkt ist....

Das ganze Gerichtsverfahren deshalb auf Videokonferenz abzuhalten wirst Du nicht erreichen..... Dafür müsstest Du wie die Vorredner schon geschrieben haben im Ausland wohnen, aber dann wärst nur Du zugeschaltet und der Rest würde im Gerichtssaal hocken....

Der der nicht anreisen möchte.... muss dem Gericht einen Grund nennen..... Was willst Du dem Gericht hier für eine Stellungnahme geben......
wenn Sie die Verwandtschaft nun als Zeugen nehmen, dann müssen Sie die per Videokonferenz einladen und denen dabei einen Roten Teppich ausrollen, sonst sagen die negativ gegen mich aus......

Wobei sollen wir Dir helfen bei Deiner Stellungnahme.... einen Grund zu finden, warum Du für Deine Verwandtschaft die Videokonferenz beantragst und nicht die Betroffenen Zeugen selbst??? und eine Begründung warum der Richter Deiner Begründung deshalb folgen muss????

vg beutlers
 
Hallo beutlers,
ich finde es gut , dass du mir helfen willst, denn nicht anders kann ich deinen Beitrag verstehen. Dass du nicht verpflichtet dazu bist, weiß ich auch und deshalb ein großes Dankeschön. Die Idee, dass das Gericht für meine Verwandtschaft einen roten Teppich ausrollen sollt , halte ich für überdenkenswert. Wie würdest denn du das umsetzen?
LG Eckerin
 
Hallo,

merkt Ihr eigentlich nicht, dass @Eckerin euch beschäftigen möchte? Seit einer Woche beschäftigt sie euch mit immer neuen Sachverhalten und ehrlich gesagt "Spinnereien". Wenn Sie die Zeugen nicht will, dann kann sie auch einfach Ihre Berufung zurückziehen. Seit Tagen ist klar, dass das Gericht niemals auf die Forderungen eingehen wird.
Einen hinhaltenden Thread haben wir schon geschlossen, wo ständig ignoriert wurde was User geschrieben haben.
Wann ist eigentlich die Frist zur sofortigen Beschwerde vorbei ? Darf Ihr Anwalt überhaupt vor das BSG zur sofortigen Beschwerde?

Alles wird ignoriert, selbst schon vorformulierte Schreiben will sie nochmals diskutieren...

Danke, langsam reicht es wirklich.

Gruß von der Seenixe
 
Wann ist eigentlich die Frist zur sofortigen Beschwerde vorbei ? Darf Ihr Anwalt überhaupt vor das BSG zur sofortigen Beschwerde?
Hallo Seenixe,
ich soll eine Stellungnahme schreiben und keine sofortige Beschwerde. Ich denke, dass ich das gesagt habe. Der Vorschlag von beutlers mit dem roten Teppich war doch prima. Er sollte nur weiter durchdacht werden.
Mein Anwalt war schon 1. Sieger vor dem BSG. Das Urteil habe ich bei juris gelesen. Seine Argumentation war sehr pfiffig.
LG Eckerin
 
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