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Handgelenksversteifung nach 10 Jahren

jodybas

Mitglied
Registriert seit
4 Juni 2010
Beiträge
32
Ort
Sauerland
Hallo,
ich war bis jetzt unter Gutachten/Gutachter... aktiv. Ich glaube aber das diese Rubrik hier etwas "richtiger" für mich ist.
Ich beschreib noch mal kurz was mir passierte.
Vor gut 10 Jahren verunglückte ich auf dem Weg zur Arbeit.
Oberschenkelbruch links, Handgelenkstrümmerbruch rechts, Kniescheibenmehrfachfraktur links. Bekam die ersten 3 Jahre 30%. Danach für die Rente auf Dauer 20%. Ich hab´s damals so hingenommen.
Ich weiß auch garnicht auf welche wehwehchen ich Rente bekomme. Auf alles oder nur für´s Handgelenk- oder oder oder?
Bin halt ahnungslos und auch nur schwer für diese Materie zu begeistern.
Ich wusste halt garnichts. Ich glaub damals gab´s auch noch gar kein Internet:D
Da ich nun die Schmerzen nicht mehr aushielt wurde das Handgelenk versteift. ( dies wurde auch von behandelnden Arzt und Gutachter immer wieder gesagt das irgendwann, eine Versteifung gemacht werden müsse)
Ich konnte mich also schon mal langsam an diesen Gedanken gewöhnen. Das tat ich auch.
Nun wurde diese Versteifung gemacht vor ca.1/2 Jahr. Eine Begutachtung ergab eine MdE von 25%- also keine Verschlechterung.
Hiergegen habe ich nun Widerspruch eingelegt.
Nun habe ich wieder eine Gutachterauswahl zugeschickt bekommen.
Alle drei Vorschläge sind Institute für Gutachten.
Super!:mad:
Was muß ich noch lesen oder beachten?
Ich weiß man soll sich hier selber durchs Forum ackern. Da ich aber eher handwrklich als bürolich veranlagt bin, fällt mir das sehr schwer.
Ich hab auch schon ein paar hilfreiche Sachen gefunden. Aber vieleicht weiß ja jemand noch etwas konkretes was mir helfen kann.
LG
jodybas

PS. Ich hoffe nicht zu lang und nicht zu chaotisch beschrieben.
 
Hallo jodybas,

wenn ich Dich richtig verstanden habe...es geht Dir um Tipps/Verhalten bei der Begutachtung;)?

Wenn Du den Gutachtertermin hast, melde eine Begleitung SCHRIFTLICH (mit Namen) beim Gutachter an, bestätige den Termin und laß Dir dann die Begleitung SCHRIFTLICH (z.B.FAX) bestätigen. (hier im Forum bieten User Begleitung an)

Bereite Dich gut vor, also alle neuen Arztbriefe, Unfallerklärung, Gutachten, Atteste, OP-Berichte in der Kopie als Mappe immer bei der Begutachtung dabei und dem Gutachter gegen Unterschrift übergeben. Gehe am Wochenende vor der Begutachtung noch einmal Deinen ganzen Leidensweg (Ordner) durch und mach Dir Notizen....man vergißt so schnell.

Deine Begleitung sollte sich über die Begutachtung Notizen machen, Uhrzeit, Namen der Ärzte, Zeit, was/wie untersucht wurde.

Gehe ruhig in die Begutachtung. Kein Kaffee vorher;) Nicht übertrieben gekleidet, Du mußt alles gut ausziehen können. Zieh Dich so sorgsam und langsam aus wie zuhause, nicht hetzen lassen und auch nicht übertreiben.
Auch wenn der Gutachter mit schnellem Schritt vor Dir her zum Begutachtungsraum geht....gehe so wie Du kannst, aber auch hier nicht übertreiben.

Hebe nichts auf, was dem Gutachter plötzlich auf die Erde fällt;)

Laß Dich auf kein persönliches Gespräch über Familie, Urlaub und Freizeit ein. Nur sachliche, klare Antworten die Deine Verletzungen betreffen.

Der Gutachter ist nicht Dein Freund, aber auch sicher nicht Dein Feind, dem bist Du ganz egal....er ist eben eine Person die ihrem Auftraggeber einen Zustandsbericht über Deine Verletzungen geben soll...mehr nicht.

Ich wünsche Dir viel Glück, berichte mal wie es gelaufen ist.

Kai-Uwin
 
Hallo Jodypas
Kai -Uwe hat schon alles gesagt die Handgelenksversteifung wird unfallmässig immer mit 30 % bewertet warum bei dir nur 25 % Sind verstehe ich immer noch nicht nur beim neuen Gutachter gleich sagen lassen was er bewertet


LG
Bully

Natürlich hast du bestimmt auch noch Schmerzen und bist kraftmässig
eingeschränkt ist auch völlig egal ob es die Gebrauchshand ist das muss
du dem Gutachter auch mitteilen
such dir doch einen eigenen Gutachter nur mal als kleiner Tip noch
 
Hallo Jodybas,
schön dass Du uns gefunden hast.Ich würde Dir empfehlen über zB VDK einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.In Unkenntnis Deines Alters spekuliere ich mal
und denke das Deine Verletzungen Dir Probleme bereiten werden(Oberschenkel,Knie) und
Du dann einen Verschlechterungsantrag stellen kannst bzw eine Gleichstellung beantragen kannst.Ich glaube dass Deine Schäden schon für 50%reichen.Wie schon angesprochen beschreibe Deine Schmerzen und Beeinträchtigungen und spiele nicht den
Indianer es bringt Dir nur Nachteile und sei auf der hut.Der Gutachter wurde von jemandem beauftragt der Dir so wenig wie möglich zahlen will und das ist sein Auftrag.
Gruß Beinmodel
 
Hallo Jodybas,

aus eigener Erfahrung würde ich alle 3 vorgeschlagenen Gutachterinstitute ablehnen.

Such Dir einen eigenen GA aus!

Nutze beim Suchen des Gutachters hier die Suchfunktion und gib die Namen ein, es stehen schon zu vielen Namen Beiträge hier im Forum.

Soweit Du evtl. angibst, in welchem Radius Du einen Chirurgen / Unfallchirurgen / Orthopäden suchst, dann kann Dir evtl. auch jemand noch einen Namen nennen per PN mit dem er gute Erfahrungen gemacht hat.
Klar, auch dies ist alles keine Garantie.

Viele Grüße
Kasandra
 
@ Beinmodell
30 % GDB auf die Hand maximal ,leider wird ebim Versorgungsamt nicht
zusammen gerechnet .
50 % sind mit der Hand Utopie ,auch wenn du sie jetzt bekommen hast
ich glaube nicht das es für 50 5 Reicht


LG
 
Hallo Bully,
Jodybas hat ja noch andere Verletzungen die zu Beeinträchtigungen führen können.Ich hatte
vor meinem Unfall 40%,die wurde auf 20 % reduziert auf mein Bein hab ich 70%bekommen,
sowie die Merkzeichen b+g.Im Juni steht eine neue Einstufung an.Wollte lediglich einen Denkanstoß bezüglich Kündigungsschutz geben.
Gruß Beinmodel
 
Hallo,
erstmal Danke für die Tipps.
Was mir noch so im Kopf rumschwebt ist diese Begutachtung/ Bewertung.
Eine Versteifung ist ja nun mal ein endgültiger Zustand. Da wird sich nichts mehr dran ändern.
Also muß das doch auch von allen Gutachtern gleich bewertet werden, oder?
Es geht ja um den Zustand und nicht um die Person, richtig?
Wenn es also Begutachtungen gibt, von versteiften Handgelenken, die mit 30% bewertet wurden, so könnten mir diese doch im weiteren Verlauf weiterhelfen, oder?
Vieleicht könnten diese ja auch dem Gutachter als Entscheidungshilfe vorgelegt werden.
Also her mit den 30%tigen Gutachten.:D
Kann man wohl auch bei potentiell in Frage kommenden Gutachtern vorsprechen und fragen wie Sie ein "versteiftes Handgelenk" bewerten
Ich habe noch ein bißchen Zeit bevor es zum Gutachter geht, weil ich erstmal Akteneinsicht beantragt habe. Und solange dies nicht passiert ist- passiert erstmal garnichts.
LG
Christof
 
Hallo und guten Morgen,
habe gestern den Widerspruchsbescheid vom Versorgungsamt bekommen.
Mein Widerspruch wurde zurrückgewiesen.
Die richten sich mit der Festlegung des GdB ganz dem Gutachten der BG.
Dh. 20%.
Hier stellt sich mir jetzt die Frage ob ich Klage einreichen soll, oder das nächste Gutachten durch die BG abwarte und der GdB dann ggf. angepaßt wird-odernicht
LG
Christof
 
Hallole jodybas,

hm, ich würde an deiner Stelle keine Klage einreichen, sondern in so ca. 3 Monaten einen Verschlechterungsantrag stellen.

So hat es mir damals der VDK empfohlen. Das Klageverfahren kann sehr lange dauern.

Mir hatte die BG mal erklärt, dass die Prozente beim Versorgungsamt eigentlich höher ausfallen müssten, als bei der BG, da beim Versorgungsamt alle Beinträchtigungen im Leben zählen - sprich, was du alles privat nicht mehr machen kannst.

Bei der BG hingegen zählt ja nur, was du erwebsmäßig nicht mehr machen kannst.

z.B. Wenn du deine linke Hand nicht mehr bewegen kannst, dann kannst evt. einen Bürojob nicht mehr ausführen. Aber im privaten Bereich hingegen gibt es dann aber viel mehr Sachen, die man nicht mehr machen kann, wenn man die linke Hand nicht mehr bewegen kann.

Ich habe z.B. für meine WS bei der BG 40 % bekommen was sich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bezieht - beim Versorgungsamt 50 %, da die Beeinträchtigungen im privaten Bereich ja viel mehr sind.

Also, weiter Kämpfen beim Versorgungsamt.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo
ich verstehe es jetzt gar nicht mehr ,das Versorgungsamt gibt dir auch bloss 20 % auf ein versteiftes Handgelenk kann ja wohl nicht sein
Wie wurde das Gelenk versteift ,wurde auch Beckenkamm entnommen und
eine ca 20 cm lange Platte eingesetzt .lies mal unter GDB Tabelle nach was sie dir geben müssten .
Bei mir wurden nach Widerspruch 30 % anerkannt ,weil die BG einfach ein
Gutachten von 1986 zur Bewertung gegeben hatte
Nach Widerspruch bekamm ich 30 % auf Dauer
Irgendwas läuft da bei dir total schief

LG
Bully
 
Hallo
Sieh mal so steht es in der Tabelle

Versteifung des Handgelenks in günstiger Stellung (leichte Dorsalextension)20% in ungünstiger Stellung 30 %

laut GDB Anhaltspunkte

LG
 
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