Hallo Blümchentapete,
ja, dass du einen Fachanwalt Verwaltungsrecht Beamtenrecht einschaltest, der sich mit Dienstunfällen, MdE/GdS etc. auskennt, wird wirklich Zeit, falls du dich zuvor nicht hast beraten lassen.
Falls du Mitglied der Gewerkschaft sein solltest, kannst du auch dort Rechtsberatung erhalten. Einfache Fragen können dort vielleicht beantwortet werden, aber mit Dienstunfall kenne ich wenige Betroffene und die wiederum haben alle keine guten Erfahrungen bei der gewerkschaftl. Rechtsberatung gemacht, spätestens wenn die Fragen schwieriger wurden.
Du weißt: Hier schreiben Laien und hier darf (aus gutem Grund) keine Rechtsberatung (auf die du dich verlassen und uns verpflichten könntest) gegeben werden.
Trotzdem ist der Austausch hier manchmal sehr hilfreich.
Wie ist denn der Stand der Dinge?
1. HPV der Unfallverursacherin:
Gibt es damit noch Probleme? Sind noch Ansprüche offen? Hast du mit einem Vergleich evtl. Ansprüche abgeschlossen?
2. Dienstunfähigkeit / AU:
Arbeitest du wieder? Bist du krankgeschrieben?
3. Dienstunfallanerkennung:
a) Ich gehe davon aus, der Dienstunfall wurde anerkannt, da eine MdE bzw. d. GdS festgestellt wurde.
Welcher gesundheitliche Schaden in Folge des Unfalls wurde anerkannt?
b) Wenn du weitere Gesundheitsschäden als Unfallfolge hast, solltest du schriftlich beantragen, dass auch diese festgestellt werden als Spätfolgen. Wenn die Behörde dir folgt, wird der Amtsarzt beauftragt und der wird vermutlich eine Begutachtung beauftragen (wenn es nicht sein Fachgebiet ist).
Wenn du den Antrag bei der Behörde stellst, wirst du ihn medizinisch "unterfüttern" müssen. Die medizinischen Befunde / Berichte gehen die Unfallfürsorgestelle jedoch nichts an. Ich würde sie daher dort nicht einreichen. Du kannst im Antrag darauf verweisen, dass du die Befunde / Berichte dem Amtsarzt mitbringen / einreichen kannst / wirst.
4. MdE / GdS (wg. Unfallausgleich):
Sehr interessant, was du andeutest, denn ich lese und erfahre i.d.R., dass vom AA an den Fachgutachter die Frage nach MdE gestellt wird bzw. der Fachgutachter eine MdE feststellt und der AA diese dann 1:1 als GdS übernimmt.
Es gibt Urteile, die dies stützen, es ist rechtlich vermutlich (mindestens für mich) ein schwieriges Thema, ob MdE in GdS übersetzt werden darf.
Das Urteil, in dem festgestellt wurde, dass eine MdE = GdS gleichzusetzen sei, habe ich im www relativ einfach gefunden (ist schon länger her), es gab, so glaube ich, mehrere Rechtsprechungen mit dieser Auffassung, einige Beamte haben eingeklagt, GdS müsse höher sein als MdE.
Anm.: Einen "Vorteil" hat die GdS für die Behörde: GdS von (lediglich) 10 wird nicht zu anderen GdS addiert (Bsp. GdS Psyche 10 und GdS Orthopädie 40 bleiben GdS 40). Das ist meines Wissens bei MdE anders (bitte ggf. korrigieren), denn da wird MdE 10 für Schaden A mit MdE 40 für Schaden B addiert zu MdE 50.
Könntest du genauer schildern, wie es bei dir ist?
MdE x für welchen Schaden?
Welcher GdS soll für diesen Schaden korrekt sein?
Die Bestimmungen zu GdS und Listen findest du in der VersMedV VersicherungsMedizinVerordnung, findest du im www.
Du müsstest den Schaden benennen oder selber in der VersMedV nachschauen, welcher GdS für den festgestellten Schaden in der Liste steht. Ich rate dazu, es über die medizinischen Befunde und die anerkannten Unfallfolgen anhand der VersMedV zu prüfen - erstmal.
Es dürfte mittlerweile in allen Bundesländern gelten, dass bei Beamten der GdS festzustellen ist.
Du kannst das für dein Bundesland prüfen, ich verstehe dich so, dass es korrekt ist, den GdS festzustellen.
5. Heilbehandlungskosten:
Ich verstehe dich so, dass du noch in Behandlung bist. Ist das so?
Ich vermute, du bist privat krankenversichert. Ist das so?
Wenn meine Annahmen stimmen, würdest du die Behandlungskosten tragen und die RN einreichen.
Bei wem reichst du sie ein: Unfallfürsorgestelle? PKV + Beihilfestelle?
LG
P.S.: Evtl. ist zu überlegen, ob du einen Antrag auf Schwerbehinderung stellst, jdf., wenn dein GdS 30 oder mehr beträgt.