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Haftungsausschluss

Blümchentapete

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Juli 2017
Beiträge
6
Hallo zusammen,
ich bin vor 9 Monaten von einer Kollegin (Angestellte) auf dem Parkplatz unseres Dienstherrn (ich bin Beamtin), auf dem auch jeder andere parken darf (gebührenpflichtig) angefahren worden. Nach OP, Reha usw. bin ich seit fast 4 Monaten noch immer in der Wiedereingliederung. Die KfZ- Haftpflichtversicherung der Kollegin, die auch anfangs recht zügig zahlte, vermutete plötzlich einen Haftungsausschluss und stellte die Zahlungen ein. Nachdem ich immer noch nicht weiss, wie lange sich meine Behandlung noch hinzieht und welche Folgeschäden zu erwarten sind, habe ich gemeinsam mit meinem Anwalt geklagt. Die Anwalts-/und Gerichtskosten muss ich erstmal vorleisten. Kann mir jemand evtl.von einem ähnlichen Fall berichten und wie die Chancen bei Gericht stehen könnten?
Vielen Dank im Voraus. ..
 
Hallo Blümchentapete, willkommen im Forum.

Wie begründet die Versicherung den Haftungsausschluss?

LG
 
Hallo,

war das auf euerem Dienstparkplatz?
Auf einem Weg von oder zum Dienst?

Könnte es sein das es ein Dienstunfall ist?
Welcher Art sind die Verletzungen?
^Lass dich nicht von der Versicherung über den Tisch ziehen^
Es gilt das Beamtenrecht bei dir.

Gruß
netzguru
 
Richtig, es gilt dann wohl da Beamtenrecht zzgl. des Zivilrechts (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) durch die HPV des Unfallverursachers.

Nun will wohl die HPV des Unfallverursachers nicht mehr zahlen. Frage: mit welcher Begründung? Denn bislang wurden die Kosten ja übernommen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Blümchentapete,

Die KfZ- Haftpflichtversicherung der Kollegin, die auch anfangs recht zügig zahlte, vermutete plötzlich einen Haftungsausschluss und stellte die Zahlungen ein.

... habe ich gemeinsam mit meinem Anwalt geklagt. Die Anwalts-/und Gerichtskosten muss ich erstmal vorleisten.

zunächst einmal: wer verlangt von dir mit den kosten in vorleistung zu gehen? wird eine schuld bestritten oder eine mitschuld am unfall vorgebracht?

einen haftungsausschluss - vermuten kann man vieles, begründen ist schwieriger - kann in diesem schadensfall dir gegenüber nicht bestehen. ein ausschluss wäre vertreglich vereinbart zwischen zwei parteien. da du hierbei wohl kaum als vertragspartei beteiligt bist, wenn aus irgendwelchen gründen ein solcher ausschluss vereinbart ist, kann er dir gegenüber auch nicht rechtswirksam sein. du hast deine ansprüche ggü der haftpflichtversicherung, aus die sie sich auch nicht herausstehlen kann, sofern du nicht selbst darauf verzichtest. es kann auch die eigenschaft, dass es sich um einen möglichen dienstunfall handelt, nichts daran ändern.

sollte zwischen dem eigentümer des platzes und (einem möglichen) pächter eine solche vereinbarung bestehen, die quasi jeden vezicht auf schadensersatz vereinbart, wäre eine sittenwidrigkeit u prüfen. aber das nur als hinweis für solcherart eventualitäten.

es sollte jedenfalls beim anwalt ernsthaft nachgehakt werden! das scheint mir ganz und gar nicht stimmig.


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

vielen lieben Dank für die Kommentare. Leider war ich hier schon lange nicht mehr unterwegs...
Mittlerweile wurde durch das Gericht anerkannt, dass (zu meinen Gunsten!!!) kein Haftungsausschluss besteht. Da der Parkplatz, auf dem der Unfall passierte, auch der Öffentlichkeit zugänglich ist und der Unfall sich vor Dienstbeginn (Wegeunfall) ereignete, was die Versicherung bestritten hat (wegen des Parkplatzes), geht die Geschichte weiter... Mittlerweile wurde durch das Gericht ein medizinischer Sachverständiger bestellt, hier warte ich noch auf einen Termin. Ich musste bisher sämtliche Kosten im Voraus zahlen. Da das Gericht als Vergleich eine Summe von 3.000 € vorgeschlagen hat, die dann an Anwälte und Gerichtskosten verteilt werden würden, haben wir dieses Vergleichsangebot ausgeschlagen. Ich bin seit dem 25.07.17 erneut arbeitsunfähig (nach Wechsel des Arztes) und versuche mit Physiotherapie die Zeit bis zur Metallentfernung zu überbrücken. Die OP soll ca. im April nächsten Jahres stattfinden. Die Unglaublichkeit ist, dass man mit sämtlichen Dingen alleine steht. Man erhält von niemandem eine Beratung, Betreuung, etc. Überall Kampf gegen Windmühlen. Mein Frust ist mittlerweile so groß, dass ich ebenfalls seit Sommer in psychologischer Behandlung bin. Aber auch hier werden wieder Hürden bezüglich der Genehmingung und Abrechnung aufgestellt...
Das Beste ist, dass das fachortopädische Gutachten, dass am 17.07.17 erstellt wurde, nun nach nochmaliger Prüfung der begutachtenden Ärztin zu meinen Ungunsten verändert werden soll...Die Dame hat weder Kontakt mit mir aufgenommen, noch mich seit dem 17.07. gesehen. Mein derzeit behandelnder Arzt wurde ebenfalls nicht mit eingebunden! Ist das rechtmäßig?
 
Hallo,

Du schreibst, dass das Gutachten nach nochmaliger Prüfung ... Durch wen wurde diese Prüfung veranlasst? Hast Du das Orginalgutachten?
Es ist eigentlich nicht üblich, das Gutachten nach Erstellung noch einmal zurückgenommen werden können. Natürlich kann der Gutachter ergänzende Ausführungen machen, dabei muß er aber begründen weshalb er jetzt Änderungen wünscht.

Gruß von der Seenixe
 
Der Auftrag kam von meinem Arbeitgeber, einer Behörde. Im Juli wurde dann mit Untersuchung und Vorlage aller Unterlagen ein Gutachten erstellt. Es ging um die Zahlung von Unfallausgleich. Der wurde mir auch zunächst gewährt, lief jedoch schleichend mit immer weniger Prozenten im Oktober aus. Mir geht es jedoch weder körperlich noch psychisch besser. Also habe ich gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt. Die Prüfung hierüber dauert bereits über 3 Monate. Auf telefonische Nachfrage teilte man mir mit, dass dieser nun durch die Abteilungsleitung, einer Juristin, geprüft würde, da man evtl.eine Rückforderung der gezahlten Leistung anstrebt. Die Gutachterin habe sich im Gutachten vertan. Weder mein derzeit behandelnder Arzt noch ich wurden miteinbezogen. Die Frau hat mich einmal gesehen und das ist 5 Monate her...Ich kann diese Vorgehensweise nicht nachvollziehen.
 
Hallo Blümchen

dieses Abwimmeln, klein Machen ist leider immer mehr Realität. Die suchen auch meist einen für sie geeigneten Sachverständigen heraus, der sich in Allgemeinplätzen verliert mit den Worten..., in der Regel..., wenn nicht dann Psyche..., ist unfallunabhängig... und vorallem: lässt sich kausal der momentane Gesundheitszustand mit dem Ereignis nicht in Verbindung bringen.

Also was kannst du tun: Lasse dir von deinem Hausarzt, von deinem Therapeuten Psychio und Physion einen aktuellen Stand testieren, der als Fakt mal heute feststeht. Der damalige Unfallausgleich kam doch zu stande, unter der Maßgabe, dass deine gesundheitlichen Einschränkungen durch den Unfall nach und nach besser werden, die haben also versucht in die Zukunft zu sehen.

Da deine Behörde nicht ahnen kann, dass das bei dir nicht der Fall ist, sondern auf dem Weg zur Besserung ein Stillstand eingetreten ist, musst du aktiv werden. Also entgegen deren Annahme bist du nicht die Regel sondern jeder ist ein Einzelfall und du hast das Recht nicht über den Kamm geschert zuwerden.

Dein Arbeitgeber ist zwar eine Behörde, aber auch da wollen sie Kosten sparen und kommen ihrer Fürsorge trotz rechtlicher Pflicht nicht nach. Mach dir klar: diese Stelle ist DEIN GEGNER. Du hast zwar eine Mitwirkungspflicht, aber keiner kann verlangen, dass du dich freiwillig durch den Kakao ziehen lässt.

Auch wenn für dich fest steht: es war ein anerkannter Dienstunfall und ich habe Rechte, die Gegenseite stellt alles in Frage, wollen erstmal verunsichern, die sind dazu von ihrer Seite aus verpflichtet Kosten zu minimieren.

Auch der Zeitraum ist üblich: 3 Monate auf eine Antwort warten? Bei mir waren es sogar mal 13 Monate! Der Amtsschimmel wiehert da. Sie wollen so die Spreu vom Weizen trennen. Wer durchhält hat eine Chance - bleib dran, wundere dich nicht, leg dir einen dicken Pelz zu und gehe Schritt für Schritt deinen Weg. Binde einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit ein und lass dich nicht ins Bockshorn jagen. Eine andere Idee, mache einen Termin beim Amtsarzt und lasse ihn deine akuten Zustand testieren.

Gibst du auf, haben die gewonnen, lachen sich ins Fäustchen und sind in ihrem Irrweg bestätigt, mit künstlichen Steinen und Hürden einem durch den Unfall bereits geprügelten, geschädigten weiter das Leben schwer zu machen.

Ich hatte mir damals den Satz zu eigen gemacht: versuchen dürfen sie es, aber damit durchkommen nicht.

LG Teddy
 
Hallo zusammen,
vielen lieben Dank für die nette Ansprache. Es ist jetzt Fakt, die Aufhebung des 1. Bescheides habe ich mit neuem Bescheid, in dem ich einen Teil des "überzahlten" Unfallausgleichs (ca. 1.700 €) zurück zahlen soll. Lustig ist, die Gutachterin habe sich vertan, und statt dem GdS im ersten Bescheid die MdE geprüft. D. h. ich habe jetzt andere Werte, die genauso wenig nachvollziehbar sind wie vorher und soll auch noch zurück zahlen. Ist das meine Schuld, dass eine Gutachterin falsch prüft? Ich habe meiner Personalabteilung mitgeteilt, dass ich das erhaltene Geld (sprich Unfallausgleich) komplett ausgegeben habe, weil in die Gerichtskosten investiert, Gutachter im Voraus gezahlt, etc. Außerdem sind wieder nicht meine psychischen Beschwerden berücksichtigt worden, obwohl ich mich aufgrund des Unfalls bereits seit Juli letzten Jahres in psychologischer Behandlung befinde.
Soll das alles ein Witz sein? Mir fällt es etwas schwer, gegen meinen eigenen Arbeitgeber zu klagen. Ich weiss auch nicht, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hätte...Treffe mich diesbezüglich nächste Woche mit meinem Anwalt.

LG Blümchentapete
 
Hallo Blümchentapete,

ja, dass du einen Fachanwalt Verwaltungsrecht Beamtenrecht einschaltest, der sich mit Dienstunfällen, MdE/GdS etc. auskennt, wird wirklich Zeit, falls du dich zuvor nicht hast beraten lassen.
Falls du Mitglied der Gewerkschaft sein solltest, kannst du auch dort Rechtsberatung erhalten. Einfache Fragen können dort vielleicht beantwortet werden, aber mit Dienstunfall kenne ich wenige Betroffene und die wiederum haben alle keine guten Erfahrungen bei der gewerkschaftl. Rechtsberatung gemacht, spätestens wenn die Fragen schwieriger wurden.

Du weißt: Hier schreiben Laien und hier darf (aus gutem Grund) keine Rechtsberatung (auf die du dich verlassen und uns verpflichten könntest) gegeben werden.
Trotzdem ist der Austausch hier manchmal sehr hilfreich.

Wie ist denn der Stand der Dinge?

1. HPV der Unfallverursacherin:
Gibt es damit noch Probleme? Sind noch Ansprüche offen? Hast du mit einem Vergleich evtl. Ansprüche abgeschlossen?

2. Dienstunfähigkeit / AU:
Arbeitest du wieder? Bist du krankgeschrieben?

3. Dienstunfallanerkennung:
a) Ich gehe davon aus, der Dienstunfall wurde anerkannt, da eine MdE bzw. d. GdS festgestellt wurde.
Welcher gesundheitliche Schaden in Folge des Unfalls wurde anerkannt?
b) Wenn du weitere Gesundheitsschäden als Unfallfolge hast, solltest du schriftlich beantragen, dass auch diese festgestellt werden als Spätfolgen. Wenn die Behörde dir folgt, wird der Amtsarzt beauftragt und der wird vermutlich eine Begutachtung beauftragen (wenn es nicht sein Fachgebiet ist).
Wenn du den Antrag bei der Behörde stellst, wirst du ihn medizinisch "unterfüttern" müssen. Die medizinischen Befunde / Berichte gehen die Unfallfürsorgestelle jedoch nichts an. Ich würde sie daher dort nicht einreichen. Du kannst im Antrag darauf verweisen, dass du die Befunde / Berichte dem Amtsarzt mitbringen / einreichen kannst / wirst.

4. MdE / GdS (wg. Unfallausgleich):
Sehr interessant, was du andeutest, denn ich lese und erfahre i.d.R., dass vom AA an den Fachgutachter die Frage nach MdE gestellt wird bzw. der Fachgutachter eine MdE feststellt und der AA diese dann 1:1 als GdS übernimmt.
Es gibt Urteile, die dies stützen, es ist rechtlich vermutlich (mindestens für mich) ein schwieriges Thema, ob MdE in GdS übersetzt werden darf.
Das Urteil, in dem festgestellt wurde, dass eine MdE = GdS gleichzusetzen sei, habe ich im www relativ einfach gefunden (ist schon länger her), es gab, so glaube ich, mehrere Rechtsprechungen mit dieser Auffassung, einige Beamte haben eingeklagt, GdS müsse höher sein als MdE.

Anm.: Einen "Vorteil" hat die GdS für die Behörde: GdS von (lediglich) 10 wird nicht zu anderen GdS addiert (Bsp. GdS Psyche 10 und GdS Orthopädie 40 bleiben GdS 40). Das ist meines Wissens bei MdE anders (bitte ggf. korrigieren), denn da wird MdE 10 für Schaden A mit MdE 40 für Schaden B addiert zu MdE 50.

Könntest du genauer schildern, wie es bei dir ist?
MdE x für welchen Schaden?
Welcher GdS soll für diesen Schaden korrekt sein?
Die Bestimmungen zu GdS und Listen findest du in der VersMedV VersicherungsMedizinVerordnung, findest du im www.
Du müsstest den Schaden benennen oder selber in der VersMedV nachschauen, welcher GdS für den festgestellten Schaden in der Liste steht. Ich rate dazu, es über die medizinischen Befunde und die anerkannten Unfallfolgen anhand der VersMedV zu prüfen - erstmal.

Es dürfte mittlerweile in allen Bundesländern gelten, dass bei Beamten der GdS festzustellen ist.
Du kannst das für dein Bundesland prüfen, ich verstehe dich so, dass es korrekt ist, den GdS festzustellen.

5. Heilbehandlungskosten:
Ich verstehe dich so, dass du noch in Behandlung bist. Ist das so?
Ich vermute, du bist privat krankenversichert. Ist das so?
Wenn meine Annahmen stimmen, würdest du die Behandlungskosten tragen und die RN einreichen.
Bei wem reichst du sie ein: Unfallfürsorgestelle? PKV + Beihilfestelle?

LG

P.S.: Evtl. ist zu überlegen, ob du einen Antrag auf Schwerbehinderung stellst, jdf., wenn dein GdS 30 oder mehr beträgt.
 
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