hat der Verunfallte und Begutachtete eigentlich einen Anspruch auf Einsicht bzw. Kopie des Gutachtens
Wenn Einsicht bzw. Kopie verweigert wird, was kann oder muß gemacht werden?
Begutachtung ist nur einmal jährlich möglich
Im August wussten wir von unserm Anwalt, dass das Gutachten vorlag.
Hallo Reikja
In der PUV, bei einem vom Versicherer in Auftrag gegebenen Gutachten: NEIN !
Der Versicherer kann mit dem Gutachten machen was er will – nur wenn er mit dem Gutachten etwas beweisen will, wird er das Gutachten auf den Tisch legen müssen!
Da kannst Du nichts machen.
Die weitere Vorgehensweise steht in Deiner AUB, welche ist vereinbart?
Gruß
Luise
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