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Gutachterwahl private UV

Hallo stinababy,

nein, kannst du nicht direkt verlangen. Begutachtung ist nur einmal jährlich möglich, steht so in den AUB die ich kenne. Schau mal in deinen AUB nach.

Wann war der Unfall?

Gruß Jens
 
Einsicht Gutachten PUV

Hallo an alle,

hat der Verunfallte und Begutachtete eigentlich einen Anspruch auf Einsicht bzw. Kopie des Gutachtens?

Wenn Einsicht bzw. Kopie verweigert wird, was kann oder muß gemacht werden?

Reikja
 
Hallo Reikja

hat der Verunfallte und Begutachtete eigentlich einen Anspruch auf Einsicht bzw. Kopie des Gutachtens

In der PUV, bei einem vom Versicherer in Auftrag gegebenen Gutachten: NEIN !
Der Versicherer kann mit dem Gutachten machen was er will – nur wenn er mit dem Gutachten etwas beweisen will, wird er das Gutachten auf den Tisch legen müssen!

Wenn Einsicht bzw. Kopie verweigert wird, was kann oder muß gemacht werden?

Da kannst Du nichts machen.

Die weitere Vorgehensweise steht in Deiner AUB, welche ist vereinbart?

Gruß
Luise
 
Hallo Jens,

Begutachtung ist nur einmal jährlich möglich

ist nicht ganz richtig, denn nach AUB 88 sind Versicherungsnehmer und Versicherer berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Demnach sind jährlich zwei Begutachtungen möglich, was aber keinen Sinn macht.


Hallo stinababy,

welche AUB hast Du vereinbart?
Wann war der Unfall?
Ich nehme an, Du hast das Gutachten mit der Erklärung des Versicherers zur Leistungspflicht bekommen. Wann war das?

Gruß
Luise
 
PU Gutachten!

Hallo Zusammen, unser Gutachten wurde im Juli gefertigt. Im August wussten wir von unserm Anwalt, dass das Gutachten vorlag. Darauf hin rief ich den Professor an, und habe einfach gefragt, ob wir eine Kopie des Gutachtens bekommen könnten. Darauf hin bekamen wir die Kopie. Fragen kostet nichts, und ein Versuch ist es wert. Mehr wie verneinen kann der Gutachter ja nicht. Gruß Anna- Maria:rolleyes:
 
Hallo,

bei mir war es auch kein Problem, das Gutachten zu erhalten. Die Versicherung hat es meinem Anwalt zur Verfügung gestellt.

Gruß
Cindy
 
...und die Bilder?

Hallo Reikja



In der PUV, bei einem vom Versicherer in Auftrag gegebenen Gutachten: NEIN !
Der Versicherer kann mit dem Gutachten machen was er will – nur wenn er mit dem Gutachten etwas beweisen will, wird er das Gutachten auf den Tisch legen müssen!



Da kannst Du nichts machen.

Die weitere Vorgehensweise steht in Deiner AUB, welche ist vereinbart?

Gruß
Luise

Ok,ok, auch wenn ich keinen Anspruch auf das Gutachten habe, wie sieht es mit Rötgenaufnahmen aus, die im Rahmen des Gutachtens gefertigt wurden?

LG

DkM
 
Vielleicht ist es auch eine Frage der Vorgehensweise.

Wer freundlich fragt, kommt häufig weiter. Du hast auf jeden Fall ein Einsichtsrecht in Deine (Kranken-)Akte. Gegen Gebühr müssten dann auch Kopien der Berichte möglich sein. Zu den Röntgenbildern gibt es meist schriftliche Befundberichte des Radiologen. Auch die lassen sich leicht kopieren. Moderne Radiologen fertigen aus den im Computer gespeicherten Bildern, CDs an, natürlich gegen Gebühr.

Warum sollte Dir Deine Versicherung das Gutachten verweigern? Bitte einfach um eine Kopie - oder noch besser: Lass es einen Bevollmächtigten, z.B. Hausarzt tun.

Wenn Sie es Dir NICHT zeigen wollen, ist eh etwas faul, dann am besten gleich zum Anwalt......
 
Ergebnis Begutachtung

Hallo Zusammen!

Ich wollte nun, nachdem meine Begutachtung zwischenzeitlich stattgefunden hat, kurz auf die Ausgangsfrage zurückkommen und berichten.
Ich hatte mich seinerzeit für Herrn Dr. Holst, Hamburg, entschieden.

Die Begutachtung war gut vorbereitet, ich hatte quasi null Wartezeiten und Gutachter wie auch Personal waren angemessen distanziert aber „höflich-offen zugewandt“.

Nunmehr liegt das Gutachten vor.
Der Gutachter hat weder etwas weggelassen noch etwas dazu gedichtet.
Alle Schäden wurden fair erfasst. Er hat deutlich alle vorhandenen Schäden klar auf den Unfall zurückgeführt, also Kausalität hergestellt und andere mögliche Gründe ausgeschlossen.
Das Gutachten ist somit fair.

Dennoch irritiert mich die abschließende Einschätzung…:
Der Gutachter beschreibt, dass sich die Schäden seit der letzten Begutachtung verschlimmert haben.
Die Hauptdiagnose lautet im O-Ton „ deutliche, unfallbedingte Kniegelenkarthrose“.
Ergänzend: II-III Grad nach Kellgren.

Bei der ersten Begutachtung wurde die Kniegelenkarthrose noch nicht sicher diagnostiziert; dennoch wurde ein Grad der Invalidität von 2/7 festgestellt… orientiert an 70 % Gliedertaxe sind das dann 20 % Gesamtinvalidität.
Nach dieser letzten Begutachtung, in der die deutliche Verschlimmerung festgestellt wird, entscheidet der Gutachter auf 3/10, was orientiert an 70 % Gliedertaxe dann 21 % Gesamtinvalidität sind.

Kann DAS so richtig sein

Schönes WE!

LG

Tullamore.
 
Hallo Tullamore,
die Bewertung der selben Schäden durch zwei verschiedene Ärzte wird immer Keine Übereinstimmung in den Bewertungsmaßstäben bringen. Hier ist zu überlegen, ob es Sinn macht gegen die Einschätzung vorzugehen. Dies würde erst einmal bedeuten, bei der PUV deutlich zu machen, dass man mit der Bewertung nicht einverstanden ist und sich auf einen Zivilprozess vorzubereiten. Dieser ist, wenn Du keine RS hast sehr kostspielig, aber durchaus empfehlenswert, da die Veränderungen schon einen höheren Invaliditätsgrad ermöglichen.
Dies sind aber Entscheidungen, die Du mit einem Anwalt besprechen solltest.

Gruß von der Seenixe
 
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