Hallo Petra,
ich habe die Problematik mit den Gutachten im SG-Verfahren schon verstanden. Aber was ist, wenn die BG jetzt an mich herantritt, mit 3 Vorschlägen und auch mein Vorschlagsrecht berücksichtigt, um ein neues Gutachten erstellen zu lassen? Dann kann ich wohl nicht widersprechen, oder?
Andererseits, wenn ausgerechnet Dr. Visé mir schon eine berufliche Verursachung (mit 20 % MDE) bescheinigt hat, müßten sie bei einem von mir gewählten Gutachter (wenn ich das schaffe) zumindest eine Bestätigung befürchten! Kann aber auch sein, dass sie nichts unversucht lassen.
Ich nehme an, dass zu einem neuen Gutachten die bis zu 3 Jahre alten Befunde (Röntgen, MRT, CT) verwendet werden. Oder würden für die BG neu zu erstellende Befunde Sinn machen?
Viele Grüsse von
IngLag
ich habe die Problematik mit den Gutachten im SG-Verfahren schon verstanden. Aber was ist, wenn die BG jetzt an mich herantritt, mit 3 Vorschlägen und auch mein Vorschlagsrecht berücksichtigt, um ein neues Gutachten erstellen zu lassen? Dann kann ich wohl nicht widersprechen, oder?
Andererseits, wenn ausgerechnet Dr. Visé mir schon eine berufliche Verursachung (mit 20 % MDE) bescheinigt hat, müßten sie bei einem von mir gewählten Gutachter (wenn ich das schaffe) zumindest eine Bestätigung befürchten! Kann aber auch sein, dass sie nichts unversucht lassen.
Ich nehme an, dass zu einem neuen Gutachten die bis zu 3 Jahre alten Befunde (Röntgen, MRT, CT) verwendet werden. Oder würden für die BG neu zu erstellende Befunde Sinn machen?
Viele Grüsse von
IngLag