Warum Stellungnahme der BG
Hallo an alle,
wir sind verunsichert ob der Verfahrensweisen der BG sowie des Richters.
2 GA's liegen vor, beide bescheinigen 100 % GdB.
Das erste GA aus 2008 war ein Zusammenhangsgutachten.
Darauf hin hat die BG 70 % bislang anerkannt.
Wir klagen seit 2009 auf 100 %.
Das Gericht hat dann endlich in 2011 ein weiteres GA angeordnet, welches jetzt aktuell vorliegt und wieder 100 % bescheinigt.
Begutachtet wurde auf unfallchirurgischem und neurologischem Gebiet. Es müssten noch weitere GA's auf anderen Gebieten folgen, sind aber bislang nicht gefordert worden.
Das Gericht hat das GA beiden Parteien übermittelt mit der Aufforderung Stellungnahmen abzugeben.
Und das ist nun der Punkt, den wir nicht verstehen.
Warum Stellungnahmen.
Wir haben uns bislang zurückgehalten weil wir die Reaktion der BG abgewartet haben.
Die BG hat das Gericht nun um Fristverlängerung gebeten, da sie ärztliche Stellungnahmen einholen wollen.
Frage: darf die BG das während des Gerichtsverfahrens? oder muß sie nicht einfach nur antworten. Sollen wir jetzt auch sogenannte ärztliche Stellungnahmen einholen?
Wir haben regelmäßig der Weitergabe der Daten widersprochen. Wenn die BG jetzt ärztliche Stellungnahmen einholt, wie soll das gehen ohne nicht irgendwelche Daten weiterzugeben oder mit irreführenden Fragen an die Antworten zu kommen, die sie haben wollen?
Kann uns da jemand weiterhelfen.
Wir haben in einem alten Beitrag von taitscho gelesen, dass von der BG eingeholte ärztliche Stellungnahmen in einem Gerichtsverfahren einem GA gleichgestellt werden? bzw. mehr als Gutachten zu werten sind.
Wenn das stimmen sollte, was für Möglichkeiten haben wir als Kläger uns dem zu widersetzen.
Von unserer Seite wollen wir das Gericht jetzt auffordern einen mündlichen Termin festzusetzen, weil auch der Richter etwas voreilig geschrieben hatte, dass er die 100 % gem. GA nur für schwerlich begründbar hält. Was es mit dieser Aussage auf sich hat, kann weder von unserem Anwalt noch von uns nachvollzogen werden.
Für Antworten, die uns weiterhelfen könnten, sagen wir schon einmal Danke.
Reickja
Hallo an alle,
wir sind verunsichert ob der Verfahrensweisen der BG sowie des Richters.
2 GA's liegen vor, beide bescheinigen 100 % GdB.
Das erste GA aus 2008 war ein Zusammenhangsgutachten.
Darauf hin hat die BG 70 % bislang anerkannt.
Wir klagen seit 2009 auf 100 %.
Das Gericht hat dann endlich in 2011 ein weiteres GA angeordnet, welches jetzt aktuell vorliegt und wieder 100 % bescheinigt.
Begutachtet wurde auf unfallchirurgischem und neurologischem Gebiet. Es müssten noch weitere GA's auf anderen Gebieten folgen, sind aber bislang nicht gefordert worden.
Das Gericht hat das GA beiden Parteien übermittelt mit der Aufforderung Stellungnahmen abzugeben.
Und das ist nun der Punkt, den wir nicht verstehen.
Warum Stellungnahmen.
Wir haben uns bislang zurückgehalten weil wir die Reaktion der BG abgewartet haben.
Die BG hat das Gericht nun um Fristverlängerung gebeten, da sie ärztliche Stellungnahmen einholen wollen.
Frage: darf die BG das während des Gerichtsverfahrens? oder muß sie nicht einfach nur antworten. Sollen wir jetzt auch sogenannte ärztliche Stellungnahmen einholen?
Wir haben regelmäßig der Weitergabe der Daten widersprochen. Wenn die BG jetzt ärztliche Stellungnahmen einholt, wie soll das gehen ohne nicht irgendwelche Daten weiterzugeben oder mit irreführenden Fragen an die Antworten zu kommen, die sie haben wollen?
Kann uns da jemand weiterhelfen.
Wir haben in einem alten Beitrag von taitscho gelesen, dass von der BG eingeholte ärztliche Stellungnahmen in einem Gerichtsverfahren einem GA gleichgestellt werden? bzw. mehr als Gutachten zu werten sind.
Wenn das stimmen sollte, was für Möglichkeiten haben wir als Kläger uns dem zu widersetzen.
Von unserer Seite wollen wir das Gericht jetzt auffordern einen mündlichen Termin festzusetzen, weil auch der Richter etwas voreilig geschrieben hatte, dass er die 100 % gem. GA nur für schwerlich begründbar hält. Was es mit dieser Aussage auf sich hat, kann weder von unserem Anwalt noch von uns nachvollzogen werden.
Für Antworten, die uns weiterhelfen könnten, sagen wir schon einmal Danke.
Reickja