• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Gerichtsgutachten

Warum Stellungnahme der BG

Hallo an alle,

wir sind verunsichert ob der Verfahrensweisen der BG sowie des Richters.

2 GA's liegen vor, beide bescheinigen 100 % GdB.

Das erste GA aus 2008 war ein Zusammenhangsgutachten.

Darauf hin hat die BG 70 % bislang anerkannt.

Wir klagen seit 2009 auf 100 %.

Das Gericht hat dann endlich in 2011 ein weiteres GA angeordnet, welches jetzt aktuell vorliegt und wieder 100 % bescheinigt.

Begutachtet wurde auf unfallchirurgischem und neurologischem Gebiet. Es müssten noch weitere GA's auf anderen Gebieten folgen, sind aber bislang nicht gefordert worden.

Das Gericht hat das GA beiden Parteien übermittelt mit der Aufforderung Stellungnahmen abzugeben.

Und das ist nun der Punkt, den wir nicht verstehen.

Warum Stellungnahmen.

Wir haben uns bislang zurückgehalten weil wir die Reaktion der BG abgewartet haben.

Die BG hat das Gericht nun um Fristverlängerung gebeten, da sie ärztliche Stellungnahmen einholen wollen.

Frage: darf die BG das während des Gerichtsverfahrens? oder muß sie nicht einfach nur antworten. Sollen wir jetzt auch sogenannte ärztliche Stellungnahmen einholen?

Wir haben regelmäßig der Weitergabe der Daten widersprochen. Wenn die BG jetzt ärztliche Stellungnahmen einholt, wie soll das gehen ohne nicht irgendwelche Daten weiterzugeben oder mit irreführenden Fragen an die Antworten zu kommen, die sie haben wollen?

Kann uns da jemand weiterhelfen.

Wir haben in einem alten Beitrag von taitscho gelesen, dass von der BG eingeholte ärztliche Stellungnahmen in einem Gerichtsverfahren einem GA gleichgestellt werden? bzw. mehr als Gutachten zu werten sind.

Wenn das stimmen sollte, was für Möglichkeiten haben wir als Kläger uns dem zu widersetzen.

Von unserer Seite wollen wir das Gericht jetzt auffordern einen mündlichen Termin festzusetzen, weil auch der Richter etwas voreilig geschrieben hatte, dass er die 100 % gem. GA nur für schwerlich begründbar hält. Was es mit dieser Aussage auf sich hat, kann weder von unserem Anwalt noch von uns nachvollzogen werden.

Für Antworten, die uns weiterhelfen könnten, sagen wir schon einmal Danke.

Reickja
 
Hallo Reickja,
das vorgehen des Gerichtes ist normal so.
Die BG holt sich ihre Stellungnahmen von ihren Beratungsärzten auf das Gutachten bezogen.
Diese werden versuchen das erstellte GA zu zerpflücken und die % runter zu bekommen. Leider schaffen Sie es auch meistens. Auf jeden Fall müßt ihr erstmal diese Stellungnahme abwarten um zu endscheiden ob ihr handeln müßt.
Wurde vom Gericht denn weningstens eine zeitliche Frist gesetzt?
Da sollte euer RA auch noch mal nachhaken, sonst kann sich die BG ewig Zeit nehmen.
Ihr solltet über euren RA versuchen den GA als Zeugen vor das Gericht zu bekommen. Dieser kann dann endsprechend kontern.
LG Wolfgang
 
Stellungnahme

Hallo Reickja,

der Richter ist angehalten nach Eingang des Gutachtens dieses beiden Parteien zuzuschicken. (hatte Bertel01 schon im letzten Beitrag geschrieben) Beide Parteien haben jetzt die Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen, sie müssen es aber nicht.

Für die Stellungnahme gibt der Richter eine Frist vor. Meistens sind es 14 Tage bis 4 Wochen. Sollte die Frist verstreichen, ohne die Einreichung einer Stellungnahme von den Parteien bzw. einem Antrag auf Fristverlängerung, ergeht von Seiten des Richter eine Entscheidung.

In Eurem Fall könnte ich mir vorstellen, dass das Gericht den Fall für entscheidungsreif hält.

Hallo Bertel01,

der Gerichtsgutachter wird, wenn überhaupt, zur mündlichen Verhandlung als Gutachter geladen und kann dann durch beide Parteien befragt werden. Er kann in diesem Verfahren nicht den Status des Zeugen haben, weil er bereits, wenn ich das richtig gelesen habe, als Gerichtgutachter beauftragt wurde.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
BG und Ihre Stellungnahmen

Hallo Wolfgang, hallo Bertel,

erstmal danke.

Der Richter hat in der Tat beiden Seiten jetzt die Gelegenheit eingeräumt nochmals schriftlich Stellung zu beziehen.

Was uns aber verärgert, ist die Tatsache, dass die BG jetzt ihren ganzen Apparat in Gang setzt und sogenannte ärztliche Stellungnahmen einholt und der Verunfallte wohl wenig Gelegenheit hat, hier weitere ärztliche Stellungnahmen einzuholen.

Mit welcher Begründung sollte der Verunfallte dieses tun bzw. begründen, zumal das ja auch nur Sinn machen würde, wenn die konkrete Fragestellung auf beiden Seiten 1 zu 1 wäre. Ansonsten werden Äpfel mit Birnen verglichen.

Hat schon einmal jemand versucht, hier insoweit Paroli zu bieten und neben dem vom Gericht geforderten GA woanders ärztliche Stellungnahmen im laufenden Verfahren eingeholt.

Normalerweise würden in einem Zivilprozess derartigen Stellungnahmen als Parteiengutachten gewertet und im wesentlichen keine Beachtung finden.

Warum wird im Sozialrecht hier so von der Zivilprozessordnung abgewichen?

Vielleicht kann hier angesetzt werden. Dem Grunde nach stellt das Verfahren ja eine Art Beweissicherung dar und da folgen keine weiteren Stellungnahmen,
sondern der Richterspruch.

Was ich besonders perfide finde, dass sich selbst im Sozialgericht über Krankheiten Vergleiche erzielen lassen.

Wir wissen ja bereits, dass die BG eine Fristverlängerung beantragt hat um hier Zeit zu schinden. Das Gericht wird dem sicher stattgeben.

Wir warten mit unserer Stellungnahme noch etwas, weil wir vorher erstmal wieder Akteneinsicht beantragen werden. Und da wir ja nun wissen, dass die BG ärztliche Stellungnahmen einholen will, werden wir erstmal den Fragenkatalog anfordern.

Wir gehen davon aus, dass die BG hier spezielle Fragen stellt.

Aber nochmals die Frage. Darf die BG für diese ärztlichen Stellungnahmen die Daten des Patienten trotz Widerspruch weitergeben
 
Hallo Reickja,
habt ihr im Zuge der Gutachten mal irgendwann, irgendwie eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichnet, wenn ja in welchem Umfang?
(Der Patient kann ja auch in dieser nur auf bestimmte Daten und, oder Empfänger beschränken.)

mfG Jan
 
Entbindung Schweigepflicht

Hallo Jangun,

das Gericht fordert ja diese Entbindung, und der BG hatten wir die ganz am Anfang mal gegeben, aber dann immer zurückgenommen und jedesmal, wenn wir denen schreiben, steht auf diesen Briefen dann, dass der Weitergabe der Daten widersprochen wird.

Sonst vergessen die das ja doch wieder.

Dem Gericht da zu widersprechen, dürfte wohl etwas schwieriger sein, zumindest wissen wir nicht, inwieweit das eingeschränkt werden kann.
 
Hallo Reickja,

bei mir war die Verfahrensweise genauso. GA im Auftrag des Gerichtes, GA dann hin zur BG mit Fristsetzung, ein mir bis heute unbekannter Dr. hat das GA "auseinandergenommen" und nur anhand der Formulierungen des Gerichtsgutachters versucht, das Ganze abzuwälzen.

Die BG hat dann sinngemäss geschrieben, das aufgrund dieser GA-Feststellung sie sich nicht genötigt sehen usw. usw.

Aber Daten fliessen da nicht, meines Wissens nach. Es werden nur die vorhandenen (wenn welche vorhanden) und das GA genommen...


Louise
 
Top