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Gerichtsgutachten

Hallo Petra,

ich habe die Problematik mit den Gutachten im SG-Verfahren schon verstanden. Aber was ist, wenn die BG jetzt an mich herantritt, mit 3 Vorschlägen und auch mein Vorschlagsrecht berücksichtigt, um ein neues Gutachten erstellen zu lassen? Dann kann ich wohl nicht widersprechen, oder?

Andererseits, wenn ausgerechnet Dr. Visé mir schon eine berufliche Verursachung (mit 20 % MDE) bescheinigt hat, müßten sie bei einem von mir gewählten Gutachter (wenn ich das schaffe) zumindest eine Bestätigung befürchten! Kann aber auch sein, dass sie nichts unversucht lassen.

Ich nehme an, dass zu einem neuen Gutachten die bis zu 3 Jahre alten Befunde (Röntgen, MRT, CT) verwendet werden. Oder würden für die BG neu zu erstellende Befunde Sinn machen?

Viele Grüsse von
IngLag
 
BG Fachmann

Hallo Taischi,
ich vermisse Deine Antwort auf mein obiges Posting.
Plötzlich sprachlos geworden?


Hallo Paro,


der muss sich erst Klarheit über sein weiteres vorgehen bei seinem Vorgesetzten einholen, Er hat gemerkt, dass wir hier nicht auf der " Brennsuppen" daher schwimmen, wie man bei uns so sagt.

Wart`s ab, Er meldet sich schon wieder, wenn Er schlauer gemacht worden ist.
 
Nun gelesen hatte Taischi die Frage zumindest. Keine Ahnung warum er nicht anwortet.

Hallo IngLag,

hat die BG Dich schon zu einem neuen Gutachten aufgefordert?

Falls ja, sollte Dein Anwalt dies dem Richter mitteilen.

Es ist mir auch nicht klar, warum im laufenden Gerichtsverfahren die BG auf ein neues Gutachten bestehn solte.

Bei Gerichtsverfahren ist das Gericht "Herr des Verfahrens" nicht (mehr) die BG


Bei einer Weigerung könnte Dir m. E. schlimmstenfalls Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung verweigert werden. Dies kann aber durch nachträgliche Zustimmung wieder "geheilt" werden.

Oder durch ein Gericht letztendlich geklärt werden.

Liebe Grüsse

Petra
 
Hallo Petra,

ich wollte mich nur vorab informieren, für den Fall dass doch!

Meine Überlegung war, dass die BG etwas unruhig wird, weil das neue BSG-Urteil bezüglich der Halbierung der Dosiswerte mir in die Karten spielt. Die Berechnungen des TAD sind nicht aufrecht zu erhalten. Es muß eine neue Berechnung erstellt werden, weil der Sachverständige wider besseren Wissens unvermeidbare beweisbare hohe Belastungen falsch berechnet bzw. in seinen Berechnungen unterschlagen hat. In Kürze werde ich mehr dazu schreiben!

Da anzunehmen ist, dass ich dann die geforderte Lebensbelastungsdosis erreiche, hat die BG nur noch die Möglichkeit, an der medizinischen Seite zu "drehen". Wobei ich fest damit rechne, dass das vom Gericht bei Dr. Visé in Auftrag gegebene Gutachten auch beim LSG einen hohen Stellenwert hat.

Grüsse von
IngLag
 
Richtigstellung !

Richtigstellung :


Ich Maik habe nix mit INGLAG zu tun . Er ist auch nicht mein bester Freund und wenn ich ehrlich bin , wird er auch nicht mein bester Freund werden !


gez.


Maik
 
Hallo Maik,

ich denke es dürfte klar sein, dass nicht Du gemeint warst, sondern der Maik von der Verwaltungs-BG, der hier unter ständig wechselnden Usernamen immer wieder auftaucht.


Hallo IngLag,

um auf Deine Frage zurückzukommen, kann die BG nach neuster Rechtsprechung für die gleichen beantragten Leistungen im laufenden Gerichtsverfahren meiner Meinung nach kein neues Gutachten einfordern. Das müsste das Gericht veranlassen.


Grüsse

Petra
 
Hallo oerni,

was soll das? Hast Du nicht mehr Niveau? Ich weiß auch nicht auf oder in welcher Suppe Du schwimmst. Allerdings habe ich den Eindruck, dass Du eher ein Nichtschwimmer bist.

Gruß
Taischi
 
Hallo Taischi,
sinkt das Niveau in BG-Kreisen schon wieder so schrecklich?
Da gibt es eine Frage direkt an Dich, Du schaust sie Dir an und dann erfolgt keine Antwort....weitere Besuche hier und dann plötzlich der "Müll" bezüglich Nichtschwimmer
Wie möchstest Du, sollen wir damit umgehen?
Mache mal einen Vorschlag?
Für mich ist dies zumindest einmal eine negative Bewertung wert.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

auf die Frage habe ich nicht geantwortet, da diese bereits mehrfach beantwortet wurde. Aber gerne noch einmal. Wenn ein Gutachten rechtsmissbräuchlich erstellt wurde, unterliegt es dem Verwertungsverbot und ist aus den Akten zu entfernen bzw. zu löschen.

Über Deine Bewertung habe ich mich amüsiert. Wenn Du daran Spaß und Freude hast, bitte sehr. In diesem Zusammenhang interessiert mich nur, ob und wenn ja, wie Du oerni für seinen Kommentar bewertet hast. Oder gelten für mich andere Maßstäbe?

Gruß
Taischi
 
i
hallo, seenixe,
ich habe geglaubt, wir sind im thema gerichtsgutachten.

ich verliere hier im forum oft die orientierung.

meine frage, eigentlich an alle:

gilt der §200 auch für das gericht?
wie kann ich verhindern, dass die gesamte akte vorgelegt wird, da steht soviel dreck drin

bt.antwortet mir, habe schon wieder ein gutachtertermin
vom gericht.
was für möglichkeiten habe ich?
mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

geht es um Gutachten die aus der Akte gelöscht werden sollen, weil gegen § 200 SBG VII verstoßen wurde?

Wenn ja, hast Du

1. eine Eingabe beim BfD

2. beim BVA

veranlasst

und 3. einen Antrag auf Löschung bei der BG erstellt?

Wenn nicht, rate ich Dir, dies ganz schnell zu tun und bei Gericht ein ruhendes Klageverfahren zu beantragen (inklusive Zurückstellung des Gutachtenauftrages), bis der BfD und das BVA Deinen Antrag bearbeitet haben, bzw. bis die BG über Deinen Antarg auf Löschung beschieden hat.

Viele Grüsse

Petra
 
Hallo Tadschi,
nun die Gretchenfrage: Wer entscheidet ob das Gutachten "rechtsmissbräuchlich" ist?
Und schon wieder sind wir vor Gericht und die Jahre gehen ins Land.
"Gut" ist nur, die Gerichte und BG'en können pensionierte Mitarbeiter ersetzen.
Der Geschädigte bleibt immer der Selbe, seine Gesundheit (Berufskrebs) oder Unfall wird je auch nicht besser und so rückt die ultimative "biologische Lösung" immer näher!
 
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