Hallo Avarisa
Wie ich gelesen habe handelt es sich bei Deiner Invalidität von 4/10 um beide4 Sprunggelenke.Wurde dein Bein gemessen und der Bewegungsablauf beurteilt?
Ich frage nur weil ich zur Erstbemessung nur 1/10 Beinwert ,also 7% erhalten habe als Vorschuß und drauf hingewiesen wurde das ne vollständige Beurteilung wegen verzögerter Heilung und Materialentfernung noch nicht erfolgen kann.Ich finde 7% zur Erstbemessung zu gering weil ich ne Unterschenkelund Sprunggelenkfraktur mit Verletzung des Volkmanschen Dreiecks habe.3 Zehen sind taub und das Sprungelenk kann ich nur eingeschränkt bewegen es fehlen 10 Grad von 40 Grad.
Montag bin ich in der gleichen Klinik zur Materialentfernung ,es muß da gemacht werden ,leider KH hätten wir gegenüber.Habe schon Bammel,alles muß wieder auf gemacht und raus geholt werden.Bekomme aber nen Schmertkatheter weil ich chronischer Schmerzpatient mit psychischen Schäden bin und erhalte Morphine die kaum anschlagen grade durch Schonhaltung spielt meine WS nicht mit .Ich weiß nicht mehr wie es ohne Schmerzen ist und bin nur wenig belastbar ,brauche nach 20 Minuten gehen oder stehen Pausen.Kann wieder von vorne beginnen und das Laufen an Gehhilfen geht bei mir wegen Handarthrose mit OP vom 26.3 immer noch nicht .Es wurde das Kahnbein entfernt und ne Sehne zur Stabilisierung verlegt,sehr schmerhafte OP und die Heilung und Bewegung soll erst nach 6 Monaten fertig sein.
Es wurde auch von einen Arzt der Klink das erste Gutachten erstellt weil die Verletzungen speziell sind mit 2 Platten und ein Drehkeil sowie 17 Schrauben..
Kann das andere Gutachten vielleicht von meinen Orthopäden der mich haubtsächlich behandelt gemacht werden ,denn das KH macht ja nicht die weiter führenden Behandlungen.?.
LG SONJA