Grüß Dich, Avarisa!
Deiner Verwirrung kann man abhelfen!
01
Maßgeblich ist der Schädigungsort. Dass von dort die Beschwerden ausstrahlen, ist rechtlich unwichtig.
02
Soweit ich weiß, sind bei Dir das obere und das untere Sprunggelenk betroffen. Beide gehören anatomisch eindeutig zum Fuss. Das heißt auf Deutsch:
(a)
Konrekt sind Schäden dort bei den Versicherungsbedingungen, die Du glücklicherweise NICHT hast, in "Fußwert" zu bemessen.
(b)
Bei Deinen Versicherungen kommt es auf den Funktionsverlust der beiden Sprunggelenke an.
03
Im Fall 02 (a) -der bei Dir NICHT vorliegt, ist es in der Begutachtungsliteratur einhellig so beschrieben: Sind beide Sprunggelenk versteift, so gibt das 4/10 Fußwert. Es sei, dass ungewöhnlich starke Schmerzen dort sind (z.B. starkes Brennen, weil ein Nerv zusätzlich geschädigt ist).
Berichte also: Wie sind Deine Beschwerden, was geht noch, was nicht?
04
Im Fall 02 (b) -der bei Dir vorliegt- käme man mit gleicher Verletzung auf 100 % des Wertes "Fuß im Fußgelenk".
05
In der med. Fachliteratur (Schiltenwolff/Hollo, Die Beguachtung der Haltungs- und Beweigungsorgane, Thieme-Verlag, 6. Auflage = Fortführung des Werkes, das bislang Rompe/Erlenkämper herausgegeben haben) gibt es eine Tabelle, die solche Schäden in "Beinwert" bemisst. Diese Tabelle aber ist aber nach gefestigter OLG- und BGH-Rechtsprechung juristisch falsch. Die darf man daher nicht verwenden.
06
Bei Deinem Fall scheint nun ein Fehler zu Deinen Lasten passiert zu sein und einer zu Deinen Gunsten.
(a) Der große Fehler geht zu Deinen Lasten: Die "Im-Gelenk-Rechtsprechung" des BGH ist missachtet worden. Den Fehler habe ich oben schon erklärt. Rechnet man ihn raus, kommt man auf 40 % Invalidität für zwei steife Sprunggelenke.
(b) Der Kleine Fehler zu Deinen Gunsten: Der Doktor dachte an die "4/10 Fußwert" (= 16 % Invalidität) und schrieb vershentlich "4/10 Beinwert" (= 28 % Invalidität) hin. Der Sachbearbeiter hat's dann nicht bemerkt. Ich habe es auch übersehen, Rajo sei Dank: Er hat genauer hingeschaut als ich.
(c) Damit kommt folgendes Ergebnis raus: Der Fehler zu Deinen Gunsten ist zu klein, um den Fehler zu Deinen Lasten unterm Strich zu beheben.
Das reicht nicht. Du musst also den Weg nutzten, den ich Dir gezeigt habe. Denn eines steht fest. Der Verischerung kannst Du deren Fehler lang vorhalten, die werden jeden Fehler leugnen - eher sich erfrechen, Geld zurück zu verlangen. Ich kenn' unsere Cowboys von der Versicherungsranch!
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Blickst Du jetzt durch? Wenn nicht: Der Weg zu Wissen und Weisheit wird mit Fragen befahren....!
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Du hast mit einer Klage noch Zeit. Früher gab es mal eine 6-Monats-Frist. Doch die hat der Gesetzgeber abgeschafft. Doch wird mit Warten nichts besser.
ISLÄNDER