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GA von der PUV.

Hallo Isländer,

Deine Rechnung hat nur einen kleinen Fehler ;) Avarisa hat vom Gutachter, nach dem was geschildert wurde, 4/10 Beinwert berechnet bekommen und da würde ich schon ganz genau hinschauen bevor ich auf Rechtsschreit ausgehe.

4/10 Beinwert dürften danach von 60 o. 70 % berechnet werden (Beinwert), nur als kleinem Gedankenhinweis.
 
Hallo avarisa,

Glückwunsch, wenn tatsächlich bei Dir AUB 88 noch gültig ist.

Bei den allermeisten Unfallversicherungs-Verträgen wurden die
Versicherungsbedingungen (AUB) auf neuere Versionen umgestellt.

Ist dies bei Deinem Vertrag tatsächlich in

........... all den vielen Jahren............

nie gewesen. Bitte nachprüfen oder tatsächlich AUB 88 (1988)
für Deinen Fall zutreffend ist, bzw. ob immer noch bei Dir

Fuss - im Fussgelenk - (Hand im Handgelenk, Arm im Schultergelenk)

vertraglich gilt.


Alles Gute

Meggy

Da war ja auch noch die Frage welcher Zeitpunkt für die Berechnungen der Versicherung
gilt. Es gilt der Unfalltag, man geht immer davon aus. Also Versicherungssumme am
Unfalltag (Vertragsstand am Unfalltag). Die jährlichen Erhöhungen haben mit den
Berechnungen eines - alten Unfalls - nichts zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für eure Antworten und Tipp,
ich habe wirklich die AUB 88, habe sie bei meiner Unfall Meldung nochmals zugesandt bekommen.
Beim Vergleich stimmten beide überein und es steht auch drin das ab 50% die doppelte Versicherungssumme gezahlt wird.
4/10 vom Beinwert sind nach meiner Rechnung 28%, was ich persönlich für wenig halte. Aber ich kann im Moment nichts tun, brauche erst mal das Gutachten. Und wie ich hier gelesen habe, wird ja auch gerne eine Diagnose vergessen oder die Versicherung hat es eilig dich abzufertigen.
Zum Glück habe ich eine Rechtsschutzversicherung, für den Fall der Fälle. Ja und da kommt schon die nächste Frage, wie lange hätte ich Zeit für eine Klage vor Gericht?

LG
avarisa
 
Grüß Dich Rajo, grüß Dich, Avarisa!

01
Stimmt, Rajo, Du hast Recht. Vielen Dank für die Korrektur.

02
Wundern tut es nicht trotzdem. 4/10 Fußwert für eingesteifte Fußgelenke ist ein sehr eingefahrener Wert,wenn die "im-Gelenk-Rechtsprechung" nicht greift. Hat der Versicherer echt 4/10 Beinwert bezahlt?

ISLÄNDER
 
Hallo Zusammen,

es gibt da trotzdem eine sehr entscheidene Frage......

Ich weiß jetzt nicht in wie weit Dein Sprunggelenk beschädigt ist, aber und da kann nur eine direkte Hilfe (und Isländer hatte Dir das angeboten) etwas Klarheit bringen.........

Ist der Schaden so wie Isländer es berechnet hat am Sprunggelenk (Fuß) höher zu bewerten als der Beinwert der festgelegt wurde, dann muss die höher liegende Schädigung und nicht die rumpfnähere Schädigung bezahlt werden.

Also aufpassen ;)

Der Fusswert überholt den Beinwert von 4/10 ganz gewaltig ab 1/2 Fusswert und genau da ist zu prüfen. Ich denke auch mal das der Grundgedanke von Isländer in die Richtung ging.
(ist ein weiterer Trick der provers. Gutachter, Beinwert hört sich erst einmal mehr an als Fusswert)
 
Hallo zusammen,
irgendwie ist hier Verwirrung aufgetreten. Ich versuch es noch mal, ich habe bis hoch zum Knie Probleme.
Weiter brauche ich hier nichts zu schreiben, Rajo hat alles treffend erklärt. Danke schön.

LG
avarisa
 
Grüß Dich, Avarisa!

Deiner Verwirrung kann man abhelfen!

01
Maßgeblich ist der Schädigungsort. Dass von dort die Beschwerden ausstrahlen, ist rechtlich unwichtig.

02
Soweit ich weiß, sind bei Dir das obere und das untere Sprunggelenk betroffen. Beide gehören anatomisch eindeutig zum Fuss. Das heißt auf Deutsch:

(a)
Konrekt sind Schäden dort bei den Versicherungsbedingungen, die Du glücklicherweise NICHT hast, in "Fußwert" zu bemessen.

(b)
Bei Deinen Versicherungen kommt es auf den Funktionsverlust der beiden Sprunggelenke an.


03
Im Fall 02 (a) -der bei Dir NICHT vorliegt, ist es in der Begutachtungsliteratur einhellig so beschrieben: Sind beide Sprunggelenk versteift, so gibt das 4/10 Fußwert. Es sei, dass ungewöhnlich starke Schmerzen dort sind (z.B. starkes Brennen, weil ein Nerv zusätzlich geschädigt ist).
Berichte also: Wie sind Deine Beschwerden, was geht noch, was nicht?


04
Im Fall 02 (b) -der bei Dir vorliegt- käme man mit gleicher Verletzung auf 100 % des Wertes "Fuß im Fußgelenk".

05
In der med. Fachliteratur (Schiltenwolff/Hollo, Die Beguachtung der Haltungs- und Beweigungsorgane, Thieme-Verlag, 6. Auflage = Fortführung des Werkes, das bislang Rompe/Erlenkämper herausgegeben haben) gibt es eine Tabelle, die solche Schäden in "Beinwert" bemisst. Diese Tabelle aber ist aber nach gefestigter OLG- und BGH-Rechtsprechung juristisch falsch. Die darf man daher nicht verwenden.


06
Bei Deinem Fall scheint nun ein Fehler zu Deinen Lasten passiert zu sein und einer zu Deinen Gunsten.

(a) Der große Fehler geht zu Deinen Lasten: Die "Im-Gelenk-Rechtsprechung" des BGH ist missachtet worden. Den Fehler habe ich oben schon erklärt. Rechnet man ihn raus, kommt man auf 40 % Invalidität für zwei steife Sprunggelenke.

(b) Der Kleine Fehler zu Deinen Gunsten: Der Doktor dachte an die "4/10 Fußwert" (= 16 % Invalidität) und schrieb vershentlich "4/10 Beinwert" (= 28 % Invalidität) hin. Der Sachbearbeiter hat's dann nicht bemerkt. Ich habe es auch übersehen, Rajo sei Dank: Er hat genauer hingeschaut als ich.

(c) Damit kommt folgendes Ergebnis raus: Der Fehler zu Deinen Gunsten ist zu klein, um den Fehler zu Deinen Lasten unterm Strich zu beheben.

Das reicht nicht. Du musst also den Weg nutzten, den ich Dir gezeigt habe. Denn eines steht fest. Der Verischerung kannst Du deren Fehler lang vorhalten, die werden jeden Fehler leugnen - eher sich erfrechen, Geld zurück zu verlangen. Ich kenn' unsere Cowboys von der Versicherungsranch!

07
Blickst Du jetzt durch? Wenn nicht: Der Weg zu Wissen und Weisheit wird mit Fragen befahren....!

08
Du hast mit einer Klage noch Zeit. Früher gab es mal eine 6-Monats-Frist. Doch die hat der Gesetzgeber abgeschafft. Doch wird mit Warten nichts besser.


ISLÄNDER
 
Hi Isländer,

erst mal danke für deine Hilfe, so langsam beschleicht mich der Gedanke das du Hellseher bist.
Ich habe einen Peroneus-Profundus Schaden, trotz Medikamenten Schmerzen. Habe etliche Beschwerden, beim Schlafen, kann nur noch langsam gehen oder besser gesagt humpeln, da ich keine Abrollbewegung habe usw.
Die Gutachten habe ich heute angefordert und bin echt gespannt was da steht.

LG
avarisa
 
Bevor ich es vergesse, lesen ich es richtig, das bei der AUB 88 die Gutachten addiert werden?

LG
avarisa
 
Hi, hab mal wieder eine Frage.
Ich hatte noch kein Begutachtung der BG, sondern nur das meiner privaten Unfallversicherung.
Heute habe ich aber ein Schreiben von der Unfallkasse bekommen, wo drin steht das sie das neurologische Gutachten erhalten haben und sich melden, wenn eine Entscheidung gefallen ist.
Läuft da etwas falsch oder lässt sich der Gutachter zweimal bezahlen. Was soll ich davon halten?

LG
avarisa
 
Hallo avarisa,

es ist mir nicht ganz klar, was du meinst.

Verstehe ich richtig:
Deine private UV hat dich zu einem neurologischen GA geschickt?.
Deine BG hat dich zu keinem GA geschickt, hat aber das neurolog. GA der UV vorliegen?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hi, HWS Schaden

du hast das richtig verstanden. Ich verstehe das nicht, warte seid 4 Monaten auf einen Termin für das BG Gutachten.
Das Gutachten der PVU habe ich angefordert aber noch nicht erhalten.

LG
avarisa
 
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