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GA von der PUV.

Hallo avarisa,

Evtl. hat die PUV das Gutachten an die BG geschickt, um die Schadensersatzfrage zu klären.

Oder die BG hat von der bestehenden UV erfahren und dort zur Kostenersparnis das Gutachten angefordert.

Die Frage ist, ob sie das durften.

Hast du der BG eine so weitgehende Schweigepflichtentbindung ausgestellt, dass sie auch bei anderen Versicherern Auskünfte einholen darf? Dann könnte dieses Vorgehen rechtmäßig sein. Frag bei der BG schriftlich nach, wie sie an das Gutachten gekommen ist. Wenn du es an Hand deiner Akten nicht nachvollziehen kannst, frag auch, mit welcher Schweigepflichtentbindung du das gestattest hast.

Parallel würde ich die PUV anschreiben und fragen, auf welcher Rechtsgrundlage sie das Gutachten ausgehändigt haben.

Beides würde ich mit einer Frist von 2 Wochen ab Absendedatum + 3 Tage versehen und per Einwurfeinschreiben schicken. Einwurfeinschreiben sind ja nur wenig teurer als normales Porto und weisen den Zugang nach. Sie können auch nicht zurückgewiesen werden. Die Belege bitte gut aufheben.

Verstöße gegen den Datenschutz sind ggf. Straftaten.

Alles Gute.
Lindgren
 
Hallo*,

wer sagt denn, dass die BG das GA von der PUV hat?

Ggf. hat die BG auch ein GA nach Aktenlage machen lassen?

Also erstmal die BG kontaktieren und das Gutachten in Kopie anfordern, dann weiß man mehr. Ist der einfachste Weg.

Viele Grüße

Kasandra
 
Danke erst mal für die Antworten.

Ich habe ein Schreiben der BG vorliegen, in dem sie mir mitteilen das der Gutachter sich mit mir in

Verbindung setzt und anhand einer Untersuchung ein Gutachten erstellt werden soll.

Ich werde heute erst mal anrufen und Fragen was Sache ist.

LG
avarisa
 
Hallo avarisa,

ein Schreiben von der BG vorliegen, dass sich ein Gutachter mit Dir in Verbindung setzt

Hast Du im Vorfeld ein Schreiben von Deiner BG erhalten mit 3 Vorschlägen von Gutachtern und hast Du Dir nach § 200 einen GA ausgesucht?

Die BG kann nicht einfach einen Gutachter bestimmen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hi Kasandra,

ich habe so ein Schreiben bekommen, hatte aber nur 2 Gutachter zur Wahl und wie es der Zufall wollte, wählte meine PUV den gleichen Gutachter aus. Am Telefon wurde mir gestern erklärt, daß ein Gutachten die PUV bekam und eins nach Aktenlage für die BG gefertigt wurde. Als Erklärung kam die Aussage das es keinen Sinn macht, so kurz nacheinander eine zweite Begutachtung zu veranlassen.
Ich habe noch keins der beiden Gutachten, aber angefordert.

LG
avarisa
 
Hallo,

also ich verstehe den Ablauf nun so:

a)
1.
Zuerst hat deine BG ein fachärztliches Gutachten gefordert und in die Wege geleitet.

2.
Dann wollte die PUV ein Gutachten (GA) von der gleichen Facharztrichtung und hat zufällig (?) den gleichen Facharzt gewählt.

3.
Die BG hat dann aber das GA doch nicht weiter in die Wege geleitet, die PUV kam ihr mit ihrem Auftrag "zuvor".

Ist das nun korrekt so?
Ich hatte oben schon einmal nachgefragt, da war dieser Ablauf aber noch nicht bekannt.
Schildere bitte ganz genau, wie der Verlauf war, denn hier kommt es auf scheinbar unwichtige Unterschiede an.

b)
Zu 1.
Die BG hätte dir 3 (nicht 2) Gutachter zur Auswahl stellen müssen und hätte dir mitteilen müssen, dass du ein Recht auf eigenen Vorschlag eines Gutachters hast.
Verstehe ich richtig, dass dies nicht so in dem Schreiben an dich stand?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hi,
genau richtig, die BG hat mir 2 Gutachter zur Auswahl gegeben. Zwischenzeitlich kam aber die PUV und hat mich zu den gleichen Gutachtern geschickt. Und die BG schrieb mir das sie jetzt nach Aktenlage entscheidet und mir die Entscheidung dann mitteilt.
Gutachten habe ich heute erhalten. Wie ich schon oben geschrieben habe steht in dem unfallchirurgischem Gutachten Beinwert 4/10. Dabei lag noch ein Schreiben. Abschließende Beurteilung nach Erhalt des neurologischen Zusatzgutachten. Hier erfolgt die Einschätzung mit 3/10 Beinwert.
Abschließende Invalidität 5/10 Beinwert.
Wie man jetzt auf 5/10 Beinwert kommt versteh ich nicht und das neurologische Gutachten wurde nicht mitgeschickt. Kann jemand Licht ins dunkel bringen?

LG
avarisa
 
Hallo avarisa,

es wird geschaut wie Dein Bein insgesamt in der Beeinträchtigung geschädigt wurde.
Da die neurologische und orthopädische Betrachtung an der gleichen Gliedmaße nicht einfach summiert wird sondern eine Gesamtbetrachtung erstellt wird kommen die Gutachter auf 1/2 bzw 5/10 Beinwert.

Wenn Du das für zu niedrig hälst würde ich das nochmals prüfen lassen. Was mich allerdings ebenfalls stutzig macht, wie die BG an das Unfallgutachten der PUV kommt.
Dort hätte eine Einwilligung von Deiner Seite erfolgen müssen, das dieses an die BG weiter gegeben werden darf.
 
Hi Rajo 1967,

danke für die Antwort, war eigentlich der Meinung das wird addiert.
Dann habe ich aber wieder eine Frage.
Warum hat mir die PUV das neurologische Gutachten nicht auch gleich geschickt? Muss ich das jetzt noch mal extra anfordern?

LG
avarisa
 
Hallo avarisa,

eine Verpflichtung der PUV das Gutachten gleich mitzuschicken besteht nicht. Wenn Du es anforderst, dann muss es Dir ausgehändigt werden.

Es gibt da Urteile dazu (wo Versicherungsnehmer das eingeklagt hatten), festgelegt ist das in keinem Gesetz das die VG das müssen.
 
Hi Rajo 1967,
habe heute auch noch das neurologische Gutachten angefordert.
Das mit der BG kann ich mir nur so erklären, daß die Gutachter bemerkt haben das zwei Gutachten etwa zur gleichen für mich in Auftrag gegeben wurden und die BG darüber informiert wurde. Eine Zustimmung habe Ich nicht gegeben, war selbst überrascht. Ich warte jetzt geduldig auf die Entscheidung. Es ist alles ein bisschen seltsam. Ist es z.B. immer so das PUV so schnell zahlen?
LG
avarisa
 
Hallo avarisa,

es soll tatsächlich vorkommen das Gesellschaften sauber arbeiten (ansonsten würde das Forum hier wohl überlaufen).

Unsere PUV gehört nicht dazu. Wegen einem Fall sind wir schon über 3,5 Jahre in Gerichtsverfahren und auch beim Verkehrsunfall der nun schon wieder über 26 Monate her ist wurde im Prinzip noch keine Leistung auf die Invalidität erbracht, trotz Gutachten, GdS u.s.w.
 
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